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Dr.K. J. Schr
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ergl. röfl. — trun f. Truhe, Deminutiv trie ejeltjenn. — trunebunkf Bank
die zugleich eine Truhe ift. De Sitz kann ee werden. — üawend&och
n. Vorhang, Ofentuch. Damit wird der Ofenwin kel v erhängt. — wen gflofch £
Weinflafche. — w&fchfchoffn. Wafchwanne — zichen Ze eichen, Haus und Hof-
marken, nur mehr als Gemeindemarken im Ge ebrauch, aber fehr ähnlich vielen der
von Homeyer (Haus- und Hofmarken. Berlin, 1870.) mitgetheilten. Michelsberg hat
dasZetchen:p®, Heltau hat das Zeichen: N=. Aber auch walachifche Ort-
fchaften haben folche Zeichen angenommen, z. B. Refchinar hat das Zeichen:
IH . Diefs Zeichen wird dem Rind oder Pferd auf den Hinterfchenkel gebrannt;
G ee des Befitzers, aus einem oder zwei Buchftaben beftehend. wird
uf das Horm oder den Huf angebracht. Eine Strafe von ıo bis 15 fl. hat der zı
ae der, wenn er ein Vieh aus einer anderen Gemeinde kauft, das a
Gemeindezeichen überftempelt. Der neue Stempel mufs an einer anderen Stelle
en werden. — Es erfchien 1826 zu Hermannftadt eine Sammlung von
243 folcher fiebenbürgifcher Viehbrand-Zeichen in Steindruck zum Gebrauche dei
E ehörden, befonders bei Viehdiebftählen. Sie find zum Theil runenartig, zum
Theil Bilder, aber auch lateinifche Initialen kommen darunter vor. Solche ee
lungen follen lithografirtundg gedrucktauchin Ungarn vorhanden fein. — zicker m.
dergeflochtene Korb, baier.zecker. —zie msSieb.Soauch inder Zips, nl. tem S
frz. tamis, ital. tamig 10.In Gottfcheeheifstzemse f., ahd. zemifa, dieKlei
Das Haus des fächfifchen Bauers aus Siebenbürgen ftellt uns den a
des deutfchen Anfiedlers in der Fre emde, und zwar als Coloniften aus alter Zeit,
von der fchönften Seite dar. Ohne unmittelbaren Einflufs de s Zeitgefchmackes, der,
wie überall, fo auch in den Städten Siebe ‚nbürgens das E isenthämliche verwifcht
hat, fehen wir hier noch eine Gefittung, wie fie in ununterbrochener freier Ent-
wicklung geworden ift und durch ffäten V ae der Gebildeten des Volkes mit
nn Mutterlande fich mit der früheren Heimat doch auf gleicher Stufe erhalten
at. Diefe in der Abgefchiedenheit fchwie erige Aufgabe konnte diefes Völklein
ıur löfen durch befondere Thatkraft und dech Beeide re Einrichtungen, die ihre
freie Verfaffung begünftigte. Solche find das hier fo merkwürdig ausgebildete
Genoffenfchaftswefen. Schon in älteften Zeiten fanden Gauverfammlungen und
Reichstage ftatt, an denen auch das Volk Theil nahm. Die Selbftre egierung durch
das Genoffenfchaftswefen beherrfcht bis in unfere Zeit noch das ganze en
„DasSchw ergewicht des ganzen Gemeinw efens,“ fagt die im fie eh
fächf ifchen Heike aufliegende Brochure, „beruht nach aufsen auf dem gefch Jloffeneı
Eigengebiete mit unabhängiger Gerichtspflege unter dem vom Könige star
Königsgrafen, nach innen aut dem Principe der freien Wahl. Von den
kleinften Verbindungen des öffentlichen L ebens, der Zohan und Nachbarfchaft
bis zum a Einigungspunkte der Gefammtheit, der Gauverfammlung, wird
der Le "freigewählt. Wenn der Vater fich feinen Schulmeifter und Pfarrer.
feinen ha Nachbarvater, Aldermann, Hannen ( (darüber oben Seite ır) und
Richter frei wählt, fo lernt der Sohn fich diefes Rechtes fchon in der Schule
bedienen, denn da fteht er am Gregoriustage unter dem gewählten Schulkönig
und als Jüngling in der Bruderfchaftder Burfchen feiner Gemeinde unter
dem freigewählten Altknecht.“
„Knecht“ ift der gewöhnliche Ausdruck für Burfche, fo auch im ungrifchen
Berglande; die Knechte bilden in Jeder Gemeinde eine Bruderfchaft, deren
Haupt der Altknecht ift. Die Bruderfchaft hat ihre gefchriebenen „Bruderfchafts-
artikel“, nach denen Streite gefchlichtet, V ergehen beftraft werden u. f. w. Auch
in der Zips gibt es noch Bruderfchafte ‚ die am Tage Johannes des Täufers
beim Bruderbierihr Oberhaupt Beet
So wohlgeordnet fcheint aber dort die :fe Einrichtung nicht mehr, als in
Siebenbürgen. Hier fteht dem Altknecht ein gewählter Beamtenftand zur Seite.
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