gt. Was
ner auch
sommen.
ere Auf-
‚en Titel
ı1en.
Hallams
belehren
cher Ge-
ıner der
iftory of
eilfchrift
mit den
| Andere
(chen Hi-
ie haben
5. Gewifs
en Hand-
rbeitung
ommfens
Rankes
n, denen
‚he Bear-
ringen in
>i andere
fere Auf-
rertreten.
läne und
berfüfig
1872 gibt
ılt darin,
), dafs er
nterliefs.
nterricht
gt, nach
te unter
Is, fo wie
ulen und
szweiges
n höhere
elehrten-
ifche Ge-
fo ift in
rer Lehr-
1S unver-
m Mufter
jiein den
erwähnten
hiftory of
Der Unterricht in der Gefchichte.
Schulen aller Werth gelegt wird. So werden in der Volksfchule en
primaire) und den mit diefer zufammenhängenden Fortbildungsfchule
(Ecoles d’adultes) der Jugend die Elemente der Gefchichte an der een
Gefchichte beigebracht, und wir erblicken an den petit cours d’hiftoire nationale
a l’ufage des &coles primaires par Dr. J. Dumont, Mons 1872 (2. Auflage) einen
für diefe Stufe berechneten Leitfaden.
Auchin den drei Jahrgängen der Lehrer-Bildungsanftalt (Staats-
Normalfchule) wird die Gefchichte des Mittelalters und der Neuzeit nur im
Anfchluffe an belgifche Gefchichte gelehrt, und neben der nationalen Gefchichte
nur der Gefchichte dei Alterthums im I. Jahrgange ein Platz eingeräumt. In dem
Cours d’hiftoire de Belgique ä& l’ufage des eleves inftituteurs primaires par L.
Ganonceaux, Bruxelles 1872, war ein für diefe Zwecke gefchriebenes Werk
ausgeftellt. Welch’ untergeordnete Stellung aber der Gefchichtsunterricht in
diefen Schulen einnimmt, ift aus dem Umftande erfichtlich, dafs demfelben in
jedem Jahrgange nur eine Stunde zugewiefen wird. An der Mifsachtung a
Disciplin ift jener romanifche Einflufs erkennbar, der, jederzeit ein Feind objective
Gefchichtsdarftellung, diefen Unterrichtszweig nur ungern unter den Geg hand
der Schule namentlich der Volksfchule duldet.
Auch an den Mittelfchulen (Enfeignement moyen) ift der Gefchichte
keineswegs ein Spielraum eingeräumt, der ihrer Bedeutung entfpricht.
Anden niederenMittelfchulen (ecoles moyennes), die etwa unferen
Bürgerfchulen entfprechen, hat die Geographie und Gefchichte in drei Jahrgängen
nur zwei, höchftens drei wöchentliche Stunden zugetheilt, in welchen die Gefchichte
der hervorragendften Weltereigniffe, angekntipft an biographifche Bilder und
die Gefchichte Belgiens gelehrt w ird.
Erf an den Athenäen erlangt die allgemeine Gefchichte eine ihr ent-
fprechende Stellung unter den Disciplinen diefer Anftalten. Hervorzuheben
ift aber, dafs in der humaniftifchen Sedtion (entfprechend unferen
Gymnafien) derfelben die Gefchichte, die man doch mit allem Grunde als ein
humaniftifches Fach bezeichnet, nur auf einer, dagegen in der pro-
effionellen Abtheilung (entfprechend unferen Re alfchulen) auf zwei
Stufen gelehrt wird.
Es ift nämlich für die humaniftifche Section im II. Jahrgange (Qua-
tri&me), mit dem der Gefchichtsunterricht beginnt, in drei wöchentlichen Stunden
für Geographie und Gefchichte, eine überfichtliche Gefchichte des Orients, eine
ausführliche Griechenlands und Roms bis zur Zerftörung Karthagos, im IV. Jahr-
gange (Troifitme) in nurzwei wöchentlichen Stunden der Schlufs der römifchen
Gefchichte und die Gefchichte des Mittelalters bis zu den Kreuzzügen; im V.
Jahrgange (Poefie) der Schlufs des Mittelalters und die ganze Gefchichte der
Neuzeit bei zwei wöchentlichen Stunden vorgefchrieben, während in dem VI.
Jahrgange (Rhetorique) nur Gefchichte Belgiens gelehrt wird.
Dagegen wird in der profeffionellen Section fchon im I. Jahrgange
(Cinqui&me) der Gefchichtsunterricht begonnen, und zwar in zwei wöchentlichen
Stunden die gefammte alte Gefchichte; im H. Jahrgange (Quatri&me)in eben fo
viel Zeit das ganze Mittelalter und die gefammte Neuzeit abgethan. Für den III.
und IV. Tahıs- ang (Troifiöme et Deuxi&me) ift eine zufammenhängende Dar-
ftellung der allgemeinen Gefchichte von denälteften Zeiten bis auf die Gegenwart in
drei wöchentlichen Stunden vorgefchrieben. Den Schlufs bildet Weder belgifche
Gefchichte mit zwei Stunden im fünften Jahrgange (Premie&re). Zugleich foll in
denletzten zwei Jahrgängen diefer Section, Gefchichte des Handels und der Indu-
ftrie gelehrt werden. Dafs bei der geringen Zeit, die dem Gefchichtsunterrichte
eingeräumt erfcheint, und bei der Fülle des Stoffes unmöglich etwas Erfpriefs-
liches geleiftet werdenkann, wird jeder mit der Sache genauer Vertraute einfehen.
Bezüglich der Lehrbücher ift nichts befonders Bemerkenswerthes zu
verzeichnen. Sie gleichen den in Frankreich benützten in Methode und Inhalt.