Full text: Musikalische Lehrmittel und das musikalische Erziehungs- und Bildungswesen (Heft 8)

   
     
   
  
   
    
  
   
  
  
   
  
   
   
   
  
  
   
  
  
  
   
  
     
   
  
  
   
  
  
   
  
   
  
   
  
   
  
   
  
    
   
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
   
  
   
      
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Mufikalifche Lehrmittel. 15 
der allgemeinen Mufiklehre und Harmonienlehre, und dafs bei Beurtheilung diefer 
Leiftungen ein ziemlich ftrenger Mafsftab angelegt wird, z. B. „der Präparand foll 
im Clavierfpiele fämmtliche Dur- und Moll-Tonleitern mit dem richtigen Fingerfatz 
feft einftudirt haben, einige leichte memorirte Stücke, Etuden, Sonatinen vortra- 
gen, auch leichte Clavierfätze mit einiger Sicherheit vom Blatte fpielen können“. 
Das Regulativ vom 15. October 1872 beftimmt für den Unterricht während der (drei) 
Seminarjahre Folgendes: 
„Mufik. 
I. Clavierfpiel. In der dritten Claffe rein technifche Uebungen für 
Anfchlag und Geläufigkeit; eigentliche Etuden in einer Stufenfolge, wie fie in den 
befferen Clavierfchulen gegeben ift; freie Tonftücke; auffteigend etwa von den 
Clementi’fchen Sonatinen in einer Reihe, worin neben bewährten Aelteren auch 
das berechtigte Neue Vertretung findet. 
In der zweiten Claffe Fortfetzung der Etuden; bei befonders begabten und 
geförderten Schülern {elbft bis zum Cramer’fchen Werke hin ; Sonaten von claffı- 
fchen Meiftern wie Mozart, Beethoven, Haydn u. f. w. nach einer vom Lehrer zu 
treffenden progreffiven Anordnung. 
In der erften Claffe bleibt das Clavierfpiel Privatübung. 
II. Orgelfpiel. Der Seminarift hat von Claffe zu Claffe in der einge- 
führten Orgelfchule nach dem Mafse feiner Begabung und feiner Vorbildung 
fortzufchreiten. Aufserdem fallen jeder Claffe noch allgemeine Aufgaben zu, 
nämlich: 
Der dritten: Fortgefetzte Uebung fämmtlicher Nummern des eingeführten 
Choralbuches; 
der zweiten: Einfpielen der in der Harmonielehre analyfırten und trans- 
ponirten kleinen Orgelfätze, Abfpielen derartiger Stücke vom Blatte. Sichere 
Aneignung eines Vorfpieles zu jedem gebräuchlichen Choral, als Ausrüftung für 
würdiges gottesdienftliches Orgelfpiel ; 
der erften: Choral-Transpofition, Uebung im Moduliren, Erfinden kleiner 
Choraleinleitungen und einfacher Zwifchenfpiele. 
II. Harmonielehre. Diejenigen Seminariften, welche zum Organiften- 
dienfte nicht ausgebildet werden follen, haben zwar nichts deftoweniger an dem 
Unterrichte theilzunehmen, aber nur das Penfum der dritten Claffe und aus dem 
der erften den gefchichtlichen Theil zu abfolviren. 
Dritte Claffe. Aufftellung und Einübung der Dreiklänge in dur und moll, 
der Septimen- und Nonenaccorde nach ihren Hauptformen und den Grundgefetzen 
ihrer Verbindung. 
Zweite Claffe. Befeftigung der Zöglinge in der Kenntnifs des harmoni- 
fchen Materials und fortwährende Verwendung desfelben im Ausfetzen von Cho- 
välen, fowie im Analyfiren, Transponiren und Einfpielen kleiner harmonifcher, 
vom Lehrer gegebener Orgelfätze. Erfter Curfus der Modulation. 
Erfte Claffe. Harmonifirung des Chorals und des Volksliedes. Erfindung 
einfacher Choraleinleitungen, Bildung von kirchlich würdigen Zwifchenfpielen. 
Zweiter Curfus der Modulation. Die alten Tonarten. Einiges zur Kenntnifs der 
wichtigften Formen der Vocal- und der Inftrumentalmufik. Bau und Pflege der 
Orgel. Einiges zur Gefchichte der Mufik. 
IV. Violinfpiel. Die Seminariften werden nicht nach Jahrescurfen, fon- 
dern nach dem Mafse ihrer Fertigkeit in Abtheilungen gefondert. Jede Abtheilung 
hat die Aufgaben der eingeführten Elementar-Violinfchule von Stufe zu Stufe 
corre& zu löfen. Neben diefer formalen Aufgabe find folgende in Bezug auf den 
Stoff und die Fertigkeit zu löfen: 
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