Full text: Musikalische Lehrmittel und das musikalische Erziehungs- und Bildungswesen (Heft 8)

  
    
  
   
   
  
  
  
  
   
   
   
   
   
   
    
   
     
  
  
  
  
    
   
  
   
    
   
    
     
    
   
   
    
  
  
   
  
  
   
   
  
   
    
  
   
    
  
  
   
    
      
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Mufikalifche Lehrmittel 95 
ficherte einen jährlichen Beitrag von 300 Gulden unter der Bedingung zu, dafs 
arme und talentvolle Schüler unentgeltlich aufgenommen würden, während die 
übrigen ein monatliches Schulgeld von 48 Kreuzern zu entrichten hatten. Löhle 
bereitete eine Anzahl von Elementarlehrern zur Ertheilung des Gefangunterrichtes 
(hauptfächlich mit Rückficht auf Peftalozzi’fche Grundfätze) während des Jahres 
1829/30 vor und unter feiner Leitung wurde die Anftalt im Jahre 1830 eröffnet. 
Unter grofser Theilnahme der Bevölkerung fchien das Unternehmen zu gedeihen, 
jedoch bald, insbefondere {feit Löhle’s Tod 1837, trat der Mangel an ergiebiger 
Dotation hemmend auf. Der Magiftrat wendete fich an die Regierung um Zufchüffe 
aus Staatsmitteln; die Regierung fand fich aber hiezu nicht bewogen, obwohl fie 
den entfcheidenden Einflufs auf die oberfte Leitung der Anftalt fich vorbehalten 
hatte. Nach mehrfach wechfelnder Leitung — auch Franz La chner bekleidete 
eine Zeit lang zwifchen 1842 und ı843 das Amt eines „Vorftandes der Central- 
Singfchule* — und nachdem die Anftalt im Jahre 1843 gänzlich fiftirt worden 
war, wurde fie im Einvernehmen mit der Regierung am I. Jänner 1845 unter dem 
Namen „Städtifche Singfchule“ unter der Leitung des Infpectors Koch wieder 
eröffnet und befteht noch gegenwärtig. Die Chronik diefes zweiten Abfchnittes 
der Gefchichte der Anftalt ift minder bewegt als die frühere. Das Schulgeld ift 
feit 1861 in zwei Claffen auf 48 und 36 Kreuzer monatlich feftgefetzt. Zum Eintritte 
in die Anftalt genügen die Elementarkenntniffe, die in der Volksfchule erworben 
werden; der Unterricht wird zwei Mal wöchentlich in je zwei Stunden ertheilt. 
Als Lehrziel gilt: Singen vom Blatte, Chorgefang; die Methode ift dem Lehrer 
überlaffen. Durch Befchlufs der Gemeinde wurde vom Jahre 1872 an den beftehen- 
den zwei Curfen ein dritter angereiht, da der Zeitraum von zwei Jahren fich zur 
Erreichung des Lehrzieles als ungenügend erwies. Jeder der drei Curfe ift einem 
Lehrer anvertraut; der Infpector ift der technifche Leiter der Schule. Der gegen- 
wärtige Status ift lautden dort beiligenden Nachweifen 30 Schüler, 63 Schülerinen. 
Der Aufwand aus Gemeindemitteln für diefe Anftalt ift in dem Voranfchlage des 
Tahres 1873 mit 525 Gulden eingeftellt, wobei bemerkt werden mufs, dafs die 
Koften für Beleuchtung, Beheizung etc. in diefer Summe nicht enthalten find, fon- 
dern: beim Aufwand für die Elementarfchulen zur Verrechnung gelangen, da deren 
Localitäten zugleich auch für die Zwecke der Central-Singfchule benützt werden. 
Leider find in dem Berichte die an der Anttalt in Verwendung befindlichen Lehr- 
mittel und die Erfolge des Unterrichtes nicht erfichtlich — die Exiftenz der Anftalt 
an und für fich aber ift von folcher Bedeutung, dafs man wünfchen möchte, diefes 
__ unferes Erinnerns einzig daftehende Beifpiel der kunftfinnigen Stadt München — 
auch in anderen gröfseren Städten Nachahmung finden. Es leuchtet wohl 
von felbft ein, welch’ immenfer Nutzen für die Bildung des Volkes im Allgemei- 
nen und fpeciell für die Kunft aus folchen „Fortbildangsanftalten“ erwachfen 
kann und mit welch’ geringem Aufwande er, wie das vorliegende Beifpiel zeigt, 
erreichbar ift. 
möchte 
D. Württemberg. 
Nach dem Normal-Lehrplan für Volksfchulen (eingeführt mit Minifterial- 
verfügung vom 21. Mai 1870) ift der Gefangunterricht an denfelben obligat. Der 
bezügliche Abfcehnitt lautet: 
Zweck und Zielim Allgemeinen. Durch den Unterricht im Singen 
welcher zugleich feinen Beitrag zur 
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Bildung der Sprachorgane zu geben hat, follen 
ie Schüler fo weit gebracht werden, dafs fie fähig find, fich an dem gottesdienft- 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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