Rudolf Weinwurm.
Mayer: „Schullieder-Sammlung“,
Brähmig: „Violinfchule*,
Braun: „Orgelfchule“.
Einige aus diefen Werken lagen auch in der württembergifchen Unterrichts-
abtheilung auf, aufserdem noch: Weeber „Männerchöre“; Sering „Gefang-
fchule für Männerftimmen“; Schletterer „Chorgefang-Schule*; Weber und
Kraufs „Liederfammlung für die Schule“, 4 Abtheilungen; Schütze „Orgel-
werk“; Ritter „Orgelfchule“; Braun „Orgelfchule* umgearbeitet von Mayer;
Fink „Choralvorfpiele*; Mayer „Orgelwerke*; Widmann „Generalbafs-
Uebungen“; Richter „Harmonielehre“. Mehreren diefer Werke find wir bereits
in früheren Abtheilungen begegnet.
Weitere Angaben über den Mufikunterricht in den württembergifchen
Seminarien waren im Ausftellungsraume nicht erfichtlich. Durch private Mittheilung
wurde dem Referenten bekannt, dafs dem berühmten Sänger Julius Stockhaufen
vor mehreren Jahren die Oberaufficht über den Gefangunterricht an allen öffent-
lichen Lehranftalten des Königreiches übertragen wurde.
Aus einem ftatiftifchen Werke über das Unterrichtswefen in Württemberg
(aus dem Cotta’fchen Verlag) entnehmen wir ferner, dafs das Confervatorium
der Mufik in Stuttgart aus Staatsmitteln fubventionirt wird und dafs der
Status im Winterfemefter 1871/72 folgender war: Anzahl der Profefforen und
Lehrer 27, der Zöglinge 453, der Unterrichtsftunden wöchentlich 542.
Schweiz.
Die Schweiz war auf unferem Gebiete in der Weltausftellung glänzend
vertreten, nicht nur durch eine faft volltändige Collection der gegenwärtig
an den öffentlichen Unterrichtsanftalten in Verwendung ftehenden mufikalifchen
Lehrmittel und eine auf die Entwicklung des Vereinswefens Bezug nehmende
Sammlung, fondern noch überdiefs durch einen vortrefflich angelegten ftatiftifch-
literarifchen Bericht über die fchweizerifchen Mufik- und Gefang-
vereine. Diefelbe Sorgfalt, welcher fich die Mufik und die mufikalifche Erziehung
feit langer Zeit in der Schweiz feitens der öffentlichen Behörden erfreut, trat
auch hier wieder zu Tage und die Expofition wie auch jener Bericht müffen
geradezu mufterhaft genannt werden.
Ein Gefammtbild der hieher bezüglichen fchweizerifchen Einrichtungen
wäre wohl nur dadurch erreichbar, dafs man die Verfügungen, wie fie in den
einzelnen Cantonen gelten, neben einander ftellte. Um jedoch unferen Bericht in
befcheidenen Grenzen zu halten, befchränken wir uns darauf, einige wichtigere
und wefentliche Momente kurz zu berühren, wobei wir theils die Anhaltspunkte
benützen, die uns die Ausftellung felbft bot, theils auch auf private Mittheilungen
und Erfahrungen uns ftützen.
Der Gefangunterricht ift in der Schweiz an den Volks- und Mittel-
fchulen allenthalben obligatorifch und es find demfelben in der Regel zwei wöchent-
liche Stunden eingeräumt; er wird in den meiften Volksfchulen mittelft der Violine,
in Mittelfchulen bei Clavier, hier und da auch bei Harmonium ertheilt. Die
mufikalifchen Lehrmittel werden in der Regel von den Cantonal-Lehrervereinen
geprüft, und es werden dann an die Erziehungsbehörden bezügliche Vorfchläge
gemacht; letztere entfcheiden hierüber endgiltig. Nicht in allen Cantonen find
diefe Lehrmittel obligatorifch; in einigen, wie z. B. im Canton Bafel Stadt, werden
fie nur zum Gebrauche empfohlen. Mehrere gefangliche Lehrmittel wurden von
Seminarlehrern im Auftrage der betreffenden Erziehungsbehörden verfafst und
dann auf Staatskoften gedruckt. Nicht fo gleichmäfsig liegen die Verhält-
nifse auf dem Gebiete des Mufikunterrichtes in den Seminarien. Jeder Canton
hat hier feine eigenen Verfügungen, die vor Allem mit Rückficht auf locale Bedürf-
niffe entworfen find. Gefangunterricht ift felbftverftändlich an allen Seminarien
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