Full text: Das gewerbliche Unterrichtswesen (Heft 49)

   
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Das gewerbliche Unterrichtswefen. 
in Berlin und Danzig, die Kunft-, Bau- und Handwerks-Schulen zu Breslau und 
Erfurt und die Kunft- und Baugewerk-Schule in Magdeburg. 
Die Ausbildung der Arbeiter fucht Preufsen durch fogenannte Handwerker- 
Schulen (Fortbildungsfchulen mit Abend- und Sonntagsunterricht), welche mit den 
Gewerbefchulen in lofer Verbindung ftehen, zu fördern; aufserdem beftehen 
noch etwa 700 Sonntagsfchulen. Doch vermitteln diefe Curfe, indem fie faft aus- 
fchliefslich einen elementaren Wiederholungsunterricht ertheilen, keine fach- 
liche, den gewerblichen Bedürfniffen der Lehrlinge entgegenkommende Bildung 
und können daher dem Arbeiter keineswegs, wie z. B. die Wintercurfe der Bau- 
gewerk-Schulen, die Möglichkeit bieten, fich durch geiftige-Anftrengung, Spar- 
famkeit und Fleifs in eine höhere fociale Schichte aufzufchwingen. 
Der eigentliche gewerbliche Fachunterricht ift in Preufsen, von einigen 
Webefchulen abgefehen, noch wenig entwickelt. Unter den Webefchulen behaup- 
tet, feit die im Jahre 1845 gegründete ältefte zu Elberfeld im Jahre 1868 wieder 
eingegangen ift, die Mühlheimer den erften Rang, welche Werkmeifter, Fabri- 
kanten, fowie Einkäufer und Verkäufer des Manufadturfaches bildet und in vier 
Curfe gegliedert ift. Der erfte ift dem allgemeinen Unterrichte im Vorbereiten 
der Materialien zum Weben, der zweite der Kamm- oder Trittweberei, der dritte 
der Jacquardweberei, der vierte der Vermittlung der Kenntnifs der Rohftoffe, der 
Appretur der gewebten und der Calculation der zu fabricirenden Stoffe gewid- 
met. Eine Schule für Mufterzeichnen ift mit der Webefchule in Verbindung ge- 
bracht. Die Dauer des Curfes beträgt ein Jahr. Das hohe Unterrichtsgeld 
(90 Thaler) befchränkt den Kreis der Schüler fo ziemlich auf die wohlhabenderen 
Claffen. 
Zu Crefeld in der Rheinprovinz, zu Grüneberg in Schlefien und zu Einböck 
in Hannover beftehen ähnliche Anftalten. 
Sachfen. Vorwiegender als bisher in Preufsen hat das in Sachfen herr- 
fchende gewerbliche Unterrichtsfyffem die Bedürfniffe des Arbeiterftandes im 
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Auge. So knüpfen die feit 1837 errichteten, in drei Wintercurfe gegliederten 
Baugewerk-Schulen zu Chemnitz, Leipzig, Plauen, Zittau und Dresden direct an 
die Volksfchule an und verlangen von ihren Zöglingen nur noch den Nachweis 
einer vorausgegangenen praktifchen Verwendung im Steinmetz-, Polier-, Stucca- 
teur-oder Zimmergewerbe. Den Zwecken der anderen grofsen Induftrien dient in 
vorzüglicher Weife die Werkmeifter-Schule in Chemnitz, welche fowohl für 
mafchinen-technifche als auch für chemifche Gewerbe eigene Abtheilungen enthält 
und gleichfalls bei ihren Schülern nur elementare Bildung vorausfetzt. Drei haib- 
jährige Claffen formiren einen Lehrcurs, fo dafs in anderthalb Jahren die 
Zöglinge als fachlich vollkommen gebildete Werkmeifter des Mafchinen-, Webe., 
Spinner-, Brunnen- und Mühlenbauer- etc. oder des Färber-, Bleicher-, Brauer-, 
Brenner- etc. Gewerbes von der Anftalt abgehen. 
Aufserdem befteht in Chemnitz eine Gewerbe-Zeichenfchule, an welcher 
von Lehrkräften der Werkmeifter-Schule in den Abendftunden der Wochentage 
im geometrifchen und Freihand-Zeichnen fowohl Lehrlingen als auch felbftftän- 
digen Gewerbsleuten Unterricht ertheilt wird. 
Ausfchliefslicher als an diefer tritt an der in der Regel eine fünfjährige 
Unterrichtszeit umfaffenden königlichen Schule für Modelliren und Mufterzeichnen 
in Dresden die kunftgewerbliche Richtung hervor, welche fowohl Modelleure für 
die auf plaftifche Geftaltung und Ausfchmückung als auch Mufterzeichner für die 
auf lache Decoration angewiefenen Gewerbe erzieht. 
Minder entwickelt zeigt fich bis jetzt das gewerbliche Fortbildungs-Schul- 
wefen Sachfens. Im Verhältniffe zu dem hohen Stande der Induftrie diefes Landes 
fcheinen zwanzig folcher Schulen eine allzu niedrige Anzahl. Im Gegenfatze zu 
den gleichartigen Anftalten Preufsens findet an den fächfifchen Fortbildungs- 
fchulen das fachliche Moment ftarke Betonung, indem der gewerbliche Zeichen- 
unterricht genaue Rückficht auf die local vorwaltenden Gewerbszweige nimmt und 
     
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
  
  
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