Full text: Anlage, Einrichtung und Lehrmittel der Volks- und Mittelschule (Heft 72)

   
  
  
  
   
    
  
   
  
  
   
    
  
   
  
  
  
  
  
   
   
  
  
  
   
   
   
  
  
    
  
  
   
   
  
   
  
  
   
  
  
   
   
  
   
  
   
  
  
  
  
  
  
  
   
   
  
   
   
   
  
  
    
  
  
  
   
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Claffe wird „überfichtlich das Gefammtvaterland befprochen und mit einer Be- 
fchreibung der Erdtheile mit Rückficht auf Grundgeftalt, Hauptgebirge, Ströme 
und Bevölkerung gefchloffen“. Für die fünfte und fechste Claffe wird als 
Lehrziel aufgeftellt: „Die überfichtliche Bekanntfchaft mit dem Erdkörper nach 
Geftalt, Gröfse und Bewegung, nach der Vertheilung der grofsen Land- und Waffer- 
maffen, dem Klima und der Lagerung der Thier- und Pflanzenwelt; die genauere 
Kenntnifs Europas, insbefondere Mitteieuropas und fpeciell Oefterreichs. Aus 
der politifchen Geographie ift nur das Wichtigfte mitzutheilen, fchliefslich 
jedoch eine Ueberficht der Grundzüge der öfterreichifchen Verfaffung 
zu geben.“ 
Nach der „Schul- und Unterrichesordnung für die alıse. 
meinen Volksfchulen“ vom 20. Auguft 1870 hat der Unterricht in den 
Realiendas Wiffenswürdigfte aus der Naturkunde, der Geographie und Gefchichte 
ins Auge zu faffen. Hiebei ift der Grundlfatz feftzuhalten, dafs fich diefer Unter- 
richt auf den unteren und mittleren Stufe. zunächft an die Fibel und die Schul- 
Lefebücher anfchliefst, und dafs er erft auf den oberen Stufen [elbftftändig auf- 
tritt.“ Was fpeciell den geographifchen Unterricht betrifft, fo wird das Lehrziel 
desfelben in Paragraph 58 folgendermafsen definirt: „Ueberfichtliche Kenntnifs 
der Heimat und des Vaterlandes nach phyfifchen und topifchen, ethnographifchen 
und politifchen Verhältniffen; Kenntnifs des Wichtigften über Europa und die 
übrigen Erdtheile mit Hervorhebung der Bodenverhältniffe; Verftändnifs der 
naheliegenden Erfcheinungen, die aus der Geftalt, Stellung und Bewegung der 
Erde hervorgehen. Den Ausgangspunkt des Unterrichtes bildet der allmälig unter 
den Augen der Schüler fich entwickelnde Plan des Wohnortes und feiner Umge- 
bung; daran fchliefst fich die allmälige Einführung in das vollftändige Verftänd- 
nifs der Karte.“ 
Zu ‚gleicher Zeit hat das Minifterium für Cultus und Unterricht den Lehr- 
plan für. die neu errichteten dreiclaffigen Bürgerfchulen veröffentlicht. 
Derfelbe ftellt als Ziel des geographifchen Unterrichtes auf: „Kenntnifs ds 
Wichtigften aus der mathematifchen und phyfikalifchen Geographie. Ueberficht- 
liche Kenntnifs Europas und der übrigen Erdtheile. Genauere Kenntnifs der 
öfterreichifch-ungarifchen Monarchie und des Heimatlandes. Kenntnifs der Reichs- 
und Landesverfaffung.* Hinzugefügt wird die Bemerkung, dafs „der Unterricht 
{fo viel als möglich vergleichend vorzugehen“ habe. Für die einzelnen Claffen 
ift der Lehrftoff vertheilt, wie folgt: 
I. Claffe. Verftändnifs des Globus und der Karte. Ueberficht der Erdtheile 
nach horizontaler und verticaler Gliederung, nach ethnographifchen und politi- 
{chen Verhältniffen. 
II. Claffe. Geographie Europas nach Naturverhältniffen und Bewohnern 
und mit Bezug auf materielle und geiftige Cultur. 
III. Claffe. Eingehende Betrachtung der öfterreichifch-ungarifchen Monarchie; 
Kenntnifs der Verfaffung derfelben. 
Reiche Nahrung findet die Geographie und dieErdkunde in der mödernen 
Volks- und Bürgerfchule auch durch den Unterricht in der Naturgefchichte und 
Phyfik. 
An den Gymnafien hätte der Unterricht in der Geographie nach den 
Grundfätzen des Organifationsentwurfes vom Jahre 1849 ertheilt werden follen. 
Wo diefelben befolgt wurden, war an einen Auffchwung diefes Unterrichtszweiges 
nicht zu denken; im Gegentheile wäre, wenn ein folcher gegen die vormärzliche 
Zeit überhaupt noch möglich war, ein weiterer Verfall unvermeidlich gewefen. 
Die Klagen über die Mangelhaftigkeit des geographifchen Wiffens der abfolviren- 
den Gymnafiaften wurden von Jahr zu Jahr lauter, der Ruf nach Reorganifation 
und Verbefferung des geographifchen Unterrichtes immer ftärker. In dem Beftre- 
ben, den Anforderungen der Zeit nach und nach gerecht zu werden, fehen wir 
wieder die Grofscommune Wien vorangehen, und zwar an den von ihr (18064) 
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