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öchentlichen
am College
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rüfung (agre-
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des lettres in
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snfchaftlichen
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fenfchaftliche
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Zum Zwecke
ten Jahrgange
naturelle.
oen haben die
'chul-Lehrern,
eigert wurde,
iedeCluny
er alten Abtei
Ifchulen, nicht
liefem Gebiete
zufüllen. Unter
1847 bis 1873
69). fowie die
deutung aner-
.nts hiftoriques
mber 1848 feft
chulen, welche
oriker gebildet
Die Univerfitäten. 11
hat. Aufnahmsbedingungen find das Baccalaur£at &s lettres und ein Alter von min-
deftens 24 Jahren. Der Unterricht ift unentgeltlich. Für die beften Zöglinge
beftehen acht Stipendien zu 600 Francs. Der Curs umfafst drei Jahrgänge. Am
Ende des I. und II. ift eine Prüfung abzulegen, welche das Auffteigen in den
höheren Jahrgang ermöglicht. Nach Abfolvirung des III. erhalten die Zöglinge
auf Grund einer Prüfung ein Diplom (diplöme d’archivifte pal&ographe), welches
die Anftellungsfähigkeit an den Archiven und Bibliotheken, an der Acade&mie
des infcriptions et des belles lettres und an der Ecole de Chartes verleiht. Eine
feftere Studienordnung und beffere Vertheilung der Lehrftoffe erhielt die Ecole
durch das Decret vom 30. Jänner 1869. Die vorliegenden Arbeiten der Zöglinge
zeigten, dafs Frankreich ein Recht hat, auf diefe Speeialfchul e ftolz zu fein. Der
treffliche Zuftand feines Archivs- und B ihliöthekeweiene deffen Verwalterman nicht
glaubt wild aufwachfen laffen zu follen, ift nur eine und nicht die gröfste der wohl-
thätigen Folgen diefer Gründung. Wie die Ecole de chartes, hat die
Ecole des langues orientales vivantes,
welche unter Nr. 3470 in ihren Einrichtungen und ARDEHEN dargeftellt wurde,
durch die Decrete vom 8. November 1869 und u. März 1872 eine ihre Aufgabe
praktifche Fertigkeit der orientalifchen Sprachen in einem dreijährigen Curlus
zu vermitteln, förd lernde Reform erfahren. Es verdient mit Rückficht auf die Dinge,
die bei uns anders, aber nicht beffer find, vermerkt zu werden, mit welcher Ei
müthigkeit das Minifterium der auswärtigen Angelegenheiten, des Handels und der
Marine für das-hohe Mehrerfordernifs, welchen die fear bedingte (60.000 Francs
jährlich), fich bemühten und dafs das Inftitut unter die O] ars des Minifteriums
für den Unterricht geftellt ift. So fiel es auch nicht dem Ackerbau- und Handels-
minifterium bei, als fich namentlich durch die Gefetze vom ı5. März 1850 und
21. Jänner 1865, welche den landwirthfchaftlichen Unterricht an den Ecoles
primaires, den Lyceen und Municipalcollegien einführten, ein immer empfind-
licher werdender Mangel an gefchulten Fachlehrern einttellte, eine höhere land-
wirthfchaftliche Lehranftalt zu gründen, obwohl demfelben drei Ecoles d’appli-
cation diefer Art, eine zu Grignon, eine zu Grand-Jouan und eine zu Montpellier
unterftehen. Auch das verdient bei diefer am I5. April 1869 ins Leben re
Organifation des höheren landwirthfchaftlichen Unterrichtes her-
vorgehoben zu werden, dafs dafür nicht eine eigene Hochfchule mit grofsen
Koften ‚gegründet wurde, -fondern derfelbe vielmehr an das Mufeum d’ hiftoire
naturelle angelehnt wurde. Hier empfangen die Eleven den fpeciellen Unterricht
ınd nehmen an den Uebungen Theil. Daneben find die Zöglinge gehalten, Vor-
lefungen an der Faculte des fciences, dem Confervatoire des arts et metiers oder
der Ecole d’Alfort zu hören. Nach zwei Jahren erhalten diefelben auf Grund einer
Prüfung ein Diplom, treten mit Unterftützung des Minifteriums in eine Ecole
pratique d’agriculture und haben dann die Anwartfchaft auf eine Profeffur der
Landwirthfchaft oder können in einem der 89 in den einzelnen Departements zu
errichtenden Stationen als Directoren angeftellt werden.
Wir haben hiemit die Leiftungen des Minifteriums a; für den höheren
Unterricht nicht erfchöpft. Um vollftändig unfere Aufgabe zu erfüllen, müfsten
wir die en zahlreicher neuer Lehrkanzeln, die Reorganifation des Obfer-
vatoire zur Hebung mathematifcher Studien, die reichere Dotirung der Bibliothe-
sen, die von ihm unterftützten Publicationen über den Stand und die F ortfchritte
der Wiffenfchaften, von denen uns die Rapportsfurl’&tat deslettres et lesprogr&s des
fciences en France in einer ftattlichen Zahl von Bänden vorliegen, die zu gleichem
Zwecke geförderten Reifen franzöfifcher Gelehrter, deren praktifche’Erfolge uns
ein Werk von Baudouin, Rapport fur l’etat actuel de l’enfeignement fpecial et
a» . ® 5 z a a Ba, DaAyıa
de l’enfeignement primaire en Belgique, en Allemagne et en Suiffe (Paris 1865)
darthun foll; wir müfsten die Mittel zur Hebung der gelehrten Gefellfchaften in
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der Provinz, von deren Productionsfähigkeit ein voller Kaften Zeugnifs ablegte,