Full text: Allgemeine Bildungsmittel (Heft 67)

  
     
  
    
     
     
   
  
  
   
   
  
   
     
     
   
  
    
     
     
     
    
    
   
    
    
    
     
      
  
    
    
    
   
   
   
   
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
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Dr. C. Th. Richter. 
herein den gleichen Lohn zu fordern berechtigt ift. Defsgleichen wurde der 
feinerzeit viel ventilirte Vorfchlag, den Erfinder durch irgend welche Mittel zu 
zwingen, gegen ein gewiffes Entgelt feine Erfindung abzutreten, ganz entfchieden 
abgelehnt. „Es fcheint mir,“ erklärte Franz Wi; rth, „dafs das mehr eine Con- 
ceffion an die Gegner der Patente ift, als eine aus dem Wefen der Sache felbft 
hervorgegangene Meinung..... Sehen wir einmal, wie’ fich die Sache in der 
Ausführung machen würde. Entweder beftimmt die Regierung das Entgelt oder 
der Erfinder, wie unter Anderen Herr Dr. Ratkowsky es wünfcht. Ueber den 
erften Fall will ich gar nicht fprechen. Es ift diefs noch nie dagewefen und wird 
auch nie ausgeführt werden können. Was die Fixirung der Summe betrifft, fo 
weifs ich in der That nicht, wie diefe erfolgen’ foll, da nicht einmal der Erfinder 
felbft es thun kann. Er kann nicht im Voraus wiffen, wie viel feine Erfindung 
werth ift; folglich mufs ihm geftattet fein, fein Entgelt zu verändern, erft niedrig 
oder hoch und fpäter umgekehrt. Dann kommen wir wieder auf dasfelbe zurück, 
als wenn der Erfinder fein Patent verkauft. Wenn der Erfinder aber wie Dr. Rat 
kowsky vorfchlägt, Marken ausgeben und die Erfindung öffentliches Eigenthum 
werden foll, fobald eine gewiffe Zahl von Marken ausgegeben ift, fo fragt fich 
wieder, wie die Marken beftimmt werden follen. ohne dafs Ungerechtigkeiten 
eintreten.“ In Betreff der Befteuerung der Erfindung, diefs wollen wir noch zum 
Schluffe befonders hervorheben, entfchied fich der Congrefs für die fteigende 
Scala. Wieder war es Dr. W. Siemens. der das entfcheidende Wort dafür 
fprach: „Ich halte die fteigenden Scalen für werthvoll, weil dadurch der Erfinder 
die Möglichkeit findet, die Bezahlung der Abgaben, die er an den Staat zu 
leiften hat, in jene Zeit zu verlegen, wo die Erfindung einträglich geworden. 
Stellt fich diefe Möglichkeit nicht dar, fo wird er das Patent fallen laffen. Das 
Intereffe der Oeffentlichkeit mufs uns auch angelegen fein. Diefs verlangt aber, 
dafs die Zahl der Patente nicht unnöthig vergröfsert werde.... Es müffen Mittel 
gefchaffen werden, um den Erfinder zu veranlaffen. ein unnützes Patent fallen zu 
laffen, und defshalb bin ich entfchieden für die Steigerungsfcala und erkenne fie 
eventuell als ein Zwangsmittel an.“ 
Für die Gefammtheit der Verhandlungen des Patentcongrefles verweifen 
wir auf den amtlichen Bericht über denfelben, herausgegeben im Namen des 
Executivcomites durch deffen Generalfecretär Carl Pieper: Der Erfinder- 
fchutz und dieReform der Patentgefetze. Dresden 1873. 
Refolutionen 
des internationalen Congreffes zur Erörterung der Frage des 
Patentfchutzes. 
I. DerSchutz der Erfindungen ift in den Gefetzgebungen 
aller civilifirten Nationen zu gewährleiften: 
a) weil das Rechtsbewufstfein der civilifirten Nationen den 
gefetzlichen Schutz der geiftigen Arbeit verlangt; 
b) weil er, unter der Vorausfetzung vollftändiger Veröffent- 
lichung der Specification der Erfindungen, das einzige, 
praktifch wirkfame Mittel bildet, neuetechnifche Gedan- 
ken ohne Zeitverluft undin glaubwürdiger Art zur all. 
gemeinen Kenntnifs zu bringen; 
c) weil der Patentfchutz die Arbeit des Erfinders zu einer 
lohnenden macht und dadurch berufene Kräfte veranlafst, 
Zeit und Mittel an die Durch- und Einführung neuer und 
nützlichertechnifcherMethodenund Einrichtungen felbf 
zu wenden, oderihm fremde Capitalien zuführt, die ohne 
Patentfchutz eine fichere Anlage fuchenund finden. 
  
  
  
       
  
  
  
  
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