Full text: Russland (Heft 70)

   
   
     
    
  
  
  
   
  
  
  
  
   
  
  
   
    
  
  
  
  
  
    
  
  
  
   
    
  
  
    
    
  
   
   
    
    
  
  
  
   
   
  
  
   
    
   
   
    
   
  
   
  
    
   
   
   
  
  
    
  
    
  
  
     
    
  
  
  
  
  
  
  
Rufstand, 31 
erfter Reihe fehlt es an fähigen Lehrkräften, in zweiter an einer entfprechenden 
Dotation des Elementar Schulwefens; 15 Lehrerfeminare befafs zu Beginn des 
Jahres 1871 Rufsland Alles in Allem. Im»Laufe des Jahres 1871 errichtete das 
Minifterium zehn neue derartige Inftitute, ohne aber dadurch das koloffale Bedürf- 
nifs auch nur annähernd befriedigen zu können. 
Für diefe 24.000 Elementarfchulen verwendete der ruffifche Staat im 
Jahre 18713,415.188 Rubel. alfo für jede derfelben ungefähr 142 Rubel, eine Summe, 
deren Höhe mit dem Zuftande diefer Anftalten allerdings harmonirt. Das Amt 
eines Volksfchul-Lehrers dürfte auch in Rufsland kaum zu den beneidens- 
   
wertheren Berufsarten zählen. 
Auch fehlt es an paffenden Schullocalitä 
Gouvernements Tula befitzen deren nur I2 felbftftändige Häufer. Die übrigen find 
(s in diefem Falle die Comfort- 
ten. Von den 599 Schulen des 
  
mösliche Weife untergebracht, und dal 
heitsfrase keine befonders günftige Berückfichtigung findet, ift leicht 
wendete Rufsland auf die Pflege des Unterrichtes 
ninifteriums deren 156 
     
Im J a 
circa ı8 Millionen Rubel, während das Budget des Kriegsı 
in Anfpruch nahm. Wenn einmal der Augenblick kommen follte, in welchem 
| für feinen Unterricht ı56 Millionen und für fein Heer ı8 Millionen 
Rubel verwenden wird, dürften auch die ruffifchen Schulen nichts mehr zu 
  
    
wünfchen übrig laffen. 
Das „Point d’argent, point de Suiffe* gilt, ohne jegliche injuriöfe Anzüg- 
lichkeit, in ungleich höherem Grade wohl von tüchtigen I 
cht gerechnet werden. 
  
‚ehrkräften ; ausgediente 
Unterofficiere und Bediente können hiezu freilich ni 
heren Anftrich gewinnt die. Dotirung der öffent- 
lichen Anftalten, wenn man erwäot, dafs beifpielsweife von den oben erwähnten 
Unterhaltungskoften der Elementarfchulen mit 3,415.188 Rubel auf die Staats- 
caffe felbft etwa der finfte Theil mit 703.541 Rubel 02//, Kopeken entfällt, 
ercent von den Communen und Landftänden zu tragen 
Einen noch humoriftife 
während die weiteren 3o P 
allgemeine Bildung geben und auch Diejenigen zu 
e it befähigen, die fich nicht den höchften Studien 
zuzuwenden beabf chtigen. Nicht minder beforgt auch dafür, dafs das Licht guter Bildung in 
allen Volksfchichten Verbreitung finde, befahl Ich die Gründung von Lehrinftituten und 
Seminarien zur Ausbildung von Lehrkräften für die ftädtifchen und ländlichen Volksfchulen. 
Gleichzeitig ift diefen Schulen felbft die dafür vorge chriebene, ordnungsmäfsige Einrichtung 
und Ausbildung zu geben, entfprechend den Zeitbedürfniffen und dem gegenwärtig überall im 
] aren Streben nach Bildung. Ich hoffe, dafs die demzufolge zu erwartende beträcht- 
ler Volksfchulen unter der B Ikerung zugleich mit den Elementarkennt- 
-=< Verftändnifs für die göttlichen Wahrheiten der chriftlichen Lehre mit 
fittlichen und bürgerlichen Pflichten verbrei- 
nd eine durchaus gründliche 
  
tenden ] 
einer nutzbringenden, prakti 
    
      
    
  
    
    
  
  
  
   
  
es Ve 
  
lebendigem sem Gefühl für die 
ten wird. 
Aber die Erreichung eines für das Wohl des Volkes fo wichtigen Zieles mufs im Vor- 
aus fichergeftellt werden. Das, was nach Meinen Vorzeichnungen zur wirklichen Aufklärung 
des heranwachfenden Gefchlechtes dienen foll, könnte bei mangelhafter Ueberwachung leicht 
in ein Werkzeug zur Entfittlichung des Volkes verkehrt werden (wie einige Verfuche der 
Art bereits feftgeftellt wurden), und dasfelbe jenen Glaubenslehren entfremden, unter deren 
Schutz im Laufe von Jahrhunderten Rufsland fich einigte, kräftigte und grofs wurde. 
Durch Mein Vertrauen dazu berufen, Meine Vorzeichnungen in Sachen der Volks- 
haben Sie den Sie auszeichnenden Eifer allezeit verdoppelt, um die 
ntlichen Unterrichtswefens niedergelegten Grundfätze des Glaubens, 
erlichen Pflichtgefühles und die Gründlichkeit des Unterrichts felbft 
len Schwankungen zu fchützen. Dem entfprechend mache Ich es allen 
ınen in diefer Angelegenheit volle Mitwirkung 
  
  
     
  
   
bildung zu verwirklichen, 
in das Fundament des öff 
der Sittlichkeit, des bü 
zu bewahren und vor al 
anderen Refforts zur unabweislichen Pflicht, II 
  
         
   
angedeihen zu laffen. Er 
Die Sache der Volksbildung im Geifte der Religion und Sittlichkeit ift ein fo grofses 
s der Unterftützung und Kräftigung diefer in Wirklichkeit fo fegens- 
ıt allein die Geiftlichkeit, fondern alle erleuchteten Staatsbürger zu 
fchen Adel, der zu allen Zeiten in Bezug auf Heldenmuth, Ergebenheit 
und bürgerliches Pflichtgefühl als Beifpiel diente, gebührt es vorzugsweife, fich diefer Schul- 
aufficht zu widmen. Ich rufe Meinen treuen Adel auf, bei der Volksfchule die Wacht zu halten. 
Möge er der Regierung beiftehen, durch forgfältige Beauffichtigung am Orte felbft die Schule 
vor fchädlichen und verderblichen Einflüffen zu bewahren. Indem Ich dem Adel auch in diefer 
Sache Mein Vertrauen zuwende, befehle Ich Ihnen, im Einvernehmen mit dem Minifter der 
    
  
und heiliges Werk, < 
vollen Aufgabe fich nic 
widmen haben. Dem ruffi 
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