Full text: Russland (Heft 70)

   
  
   
   
   
   
   
   
  
   
  
    
   
      
  
  
  
   
   
   
  
  
   
   
   
  
    
    
      
    
   
   
  
   
   
   
   
    
   
   
   
   
    
   
  
    
    
    
     
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34 Wilhelm von Lindheim. 
der Wegeverbindungen 18606 . . . 117.939 1r.o 
a 127.004 07 
der Juftiz 1866 372.939 3'2 
BBIE rn. 3040 2:2 
Reffort des Synods 1506 wurden keine Summen verausgabt. 
1971 2 22.2 7538200 8:8 
Zu bemerken ift hiebei, dafs für das Jahr 1866 eine Summe von 48.133 
ubel für den Unterhalt der kaukafifchen Zöglinge in den Lehranftalten des 
Reiches, fowie für das Jahr 1871 der Betrag von 296.487 Rubel für das Unter- 
richtswefen in Transkaukafien nicht eingefchloffen find, weil für den erfteren 
Zweck bis zum Jahre 1869 die benöthigten Summen aus der dritten Ab- 
  
1 
theilung Sr. Majeftät eigener Kanzlei floffen, während zur Unterhaltung des 
Unterrichtswefens in Transkaukafien feit 1868 die Mittel von 
der. dortigen 
hergegeben wurden.* Das Reffort des- Synods aber } 
at erft vom 
ı 
ab angefangen zur befferen Unterhaltung der geiftlichen Lehr- 
   
en aus feinen Mitteln beizutragen. 
Unter den Ausgaben des Minifteriums der Volksaufklärung, auf welches, 
     
Tabelle erfichtlich, im Jahre 1871 die Hälfte aller für das 
Unterrichtswefen im Reiche gemachten Ausgaben entfällt, nehmen die erfte 
Stelle die Ausgaben für die Unterhaltung der mittleren Lehranftalten (Gym- 
fi Progymnafıen u. f. w.) ein. Dann folgen die Ausgaben für die höheren 
Lehranftalten (Univerfitäten, Lyceen und philologifches Inftitut); die dritte 
Stelle nehmen die unteren Lehranftalten (Kreis-, Kirchfpiels-, Elementar- und 
Volksfchulen) ein, und am wenigften endlich beanfpruchen die Fachfchulen 
diefes Refforts. Das percentuale Verhältnifs diefer Ausgaben unter einander 
ift aus folgender Tabelle erfichtlich. Es beanfpruchten: 
aus der obig 
  
Im Jahre 1866 Im Jahre 1871 
er EN Lt 
  
Die mittleren Lehranftalten 
413 45 2 
höheren = 1 3378 26'2 
unteren 5 EL DZAS 22% 
Specialfchulen SE 12 3:7 
Das Kriegsminifterium, deffen Ausgal 
  
) für das Unterrichtswefen im 
hre 1866 mehr als den dritten, im Jahre 1871 aber mehr als den vierten 
neil aller für das Unterrichtswefen des Reiches gemachten Ausgaben betrugen, 
hat befonders in letzter Zeit den mittleren Militärfchulen bedeutende Summen 
zugewendet. Es hat nämlich verausgabt: 
  
  
Rubel Percent 
Im Jahre 1866 . . . 2,383.339 oder 57 
= ni A0UR, nn Eh 
a s. 1809.20 0.2, 2,732: 05L 5, 61 
5 = 1809,.2000..,..2040707 5,...00 
2.1870 7 23303:248 7..,.70 
> » BA... 3.318.715 ” 79 
* Ein Allerhöchfter Erlafs regelt nunmehr auch das Schulwefen für die kaukafifchen 
Gubernien. Das Wichtigfte ift die Verfügung, dafs an fämmtlichen öffentlichen wie privaten 
Unterrichtsanftalten, ja fogar auch bei den muhamedanifchen Mofcheenfchulen im gefammten 
Kaukafus fortan die Lehre der ruffifchen Sprache, wie diejenige der Gefchicl 
des Rei s obligatorifch zu fein hat. 
* Die kleine hier fich herausftellende Differenz, um auf 100 Percent zu kommen, rührt 
nur eine Decimalftelle ausgerechnet wurde. 
* Den hier aufgezählten Beträgen entfprechen die vorzüglichen Refultate der Militär- 
fchulen, welche zu den beften aller Staaten zählen. 
ıte und Geographie 
  
daher, d: 
  
  
  
	        
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