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Rufsland.
der Angeklagten vertheilt fich auf die einzelnen Verbrechen, foweit fie Gefäng-
nifsftrafe nach fich ziehen, fehr verfchieden. Es ftanden vor Gericht wegen
Diebftahls a aa
Verfuches von Di Ei ftahl se ee ee 3.830
Aneignung und Vernichtung fremden Eigenthumes re re 1.073
Bettelei ee ee re 1.170
Betruos-beim Handels. a, ma Ne ee: Tr
anderweitigen Betruges Bee Be ee 925
Ankaufs ge ftohlenen Gutes . . re ae era een, 352
Aneignung von Funden und \ Schätzen ; = : se 185
Uebertretung der Recrutenpflicht und Verkel ieh von Ders üren. 2 >. 15
Gefchlecht, Geburt. Männer waren von der oben angeführten Summe
der Angeklagten 31.331 oder %, der Gefammtmenge, Weiber demnach 5037
oder 1%.
Unehelich geboren war 1%, von den Weibern, von den Männern nur Y5,.
Lebensalter. Völlig gleiche Facten ergeben fich für beide Gefchlechter
hinfichtlich des Lebensalters. Am entwickeltefle en find die verbrecherifchen
Neigungen im 30. Jahre und es folgen das 21., 40., 17., 50., 60., I4., 70. und
endlich 80. Jahre.
Familienverhältniffe. Verheiratete waren von 36.368 Angeklagten
21.697, Ledige 10.766 und Verwitwete 2381
Bildung. Bei Betrachtung der den Bildungsftand betreffenden Zahlen-
>n Neigung drängt fich die
reihen und ihres Verhältniffes zu der verbrecherif
grofse Bedeutfamkeit der Unbildung als Factor des Ver brechens auf; 20.944
aller Abg nn. oder beinahe 75 Percent hatten nicht nur keine häusliche
Bildung genoffen, fondern verftanden zum grofsen Theil weder zu lefen, noch zu
fchreiben, und ift der Percentfatz diefer Letzteren unter den Weibern namentlich
ein erfchreckend grofser, nämlich %%
Es laffen fich fämmtliche Gouvernements im Hinblicke auf das Verhältnifs
er Gramotnüle* zu je 100 Angeklagten in 4 Grup] en theilen:
40 Percent Gramotnüie fanden fich nur in 2 Gouvernements, #*
30 Percent desgleichen
20 bis 30 Percnäit in I2 Gouvernements,
bis zu 20 Percent endlich in den übrigen.
Unter den aM Gramotnüie überhaupt befanden fich 751, die eine weitere
Bildung zu Haufe oder auf Schulen genoffen hatten; von een letzteren fallen
auf das weibliche Gefchlecht nur 12.
Befchäftigung. Aus der Anzahl der Angeklagten beiderlei Gefchlechtes
waren:
14.276 Ackerbautreibende,
7924 Taglöhner.
5825 Handwerker,
2437 Handeltreibende
1447 hatten eine unbeftimmte Befchäftigung oder gar keine Profeffion.
1422 waren Domelftiken,
ı88 Proftituirte und
2530 endlich gehörten zu der Gruppe verfchiedener Befchäftigungen, wie
Staats- oder Privatdienft u. f. w.
Religion. Der Einflufs der Religion auf das Verbrecherthum liefse fich
genauer beftimmen erft bei einer Vergleichung der Zahlen der gerichtlichen
Statiftik mit denen der Bevölkerungsftatiftik; wir müffen uns hier auf folgende
kurze Daten befchränken:
aller.
© u amotnüie wird derjenige genannt, der zu lefen und zu fchreiben veriteht.
** Im St. Petersburger und im Jarollawichen.