Full text: Russland (Heft 70)

   
  
   
   
   
  
  
   
   
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
   
  
   
  
  
   
  
   
   
  
  
  
  
  
   
  
   
  
  
  
  
   
  
   
  
    
    
  
  
  
   
     
  
  
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die 92, alfo 
  
Ueberwiegend endlich ift die Zahl der völlig Ungebilc 
76 Percent beträgt. 
‚s folgen diefen Verbrechen der Frequenz nach 
5. die Vebertretungen der Getränkefteuer-Verordnung, 
wegen welcher im Ganzen 86 Perfonen in Anklagezuftand verfetzt und von diefen 
78, alfo 90 Percent verurtheilt wurden. 
Die bei Weitem in den meiften Fällen zuerkannte Strafe war Geldpön, zu 
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welcher 74 Perfonen (95 Percent) verurtheilt wurden; Arreft unterlagen 3, Gefäng- 
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nifs nur ı Perfon: was den Stand betrifft, fo waren mehr als Io Percent — nämlich 
Kaufleute. Auffallend ift der Percentfatz 
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z von ‘26, der fich für die Juden 
e her, dafs in einem grofsen Theile 
  
ibt; es rührt das wohl von dem Umftan 
Rufslands der Handel mit Getränken fich in den Händen der Juden befindet. 
Daraus wird denn auch bei diefer Kategorie die verhältnifsmäfsig grofse Anzahl 
von Leuten, die lefen und fchreiben konnten, erklärlich; es find nämlich a1. 
  
  
6. Mord. Diefes Verbrechen nimmt die fechfte Stelle ein und weift 76 
Angeklagte auf, von denen bei 18 Freifprechung erfolgte. 
Alle (mit Ausnahme eines Einzigen, der auf fahrläffige Tödtung angeklagt 
war) wurden unter Hinzuziehung von Gefchworenen gerichtet und zu folgenden 
Strafen verurtheilt: 
Zu Zwangsarbeit . . 38 (65 Percent) Arbeitshaus 2 (3 Percent) 
Anfiedlung und Verbannung Gefängnifs . yralız S2 hgePerceni) 
  
nach Sibirien . . . ı2 (20 Percent) Arreft BEST IS 
Die meiften Fälle wurden in dem Alter von 21 bis 25 und 35 bis 40 voll- 
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bracht, und zwar von Bauern, (63 Percent). Verhältnifsmäfsig grofs ift die Zahl 
der Recidiviften, die 10 Percent beträgt. 
Endlich ift noch von Intereffe, dafs ıı Perfonen fich im Gattenverhältniffe 
mit den Gemordeten befanden, 6 mit denfelben verwandt waren, und viermal 
Eltern ihre Kinder ums Leben brachten. 
Es mufs fchliefslich bemerkt werden, dafs fich bei einer genauen Prüfung 
diefer der „ruffifchen Revue“ (1873, Heft ı1) entnommenen Daten über die Criminal- 
tatiftik Rufslands einige Irrthümer herausgeftellt haben, deren Berichtigung fich 
wohl empfehlen würde. So ift beifpielsweife (Seite 45) die Zahl der exiftent 
gewordenen Fälle in Summe mit 03.040 angegeben. Aus dem beigefchloffenen 
Detail über die Arten der Verbrecher ergeben fich aber im Ganzen 63.112 exiftent 
gewordene Fälle. Weiters wird auf Seite 40 die Zahl der Verbrecher mit 30.308 
Perfonen beziffert. Nach den Familienverhältniffen fummiren fich diefelben 
mit nur 34.844 Perfonen, nach der Befchäftigung (Seite 47) mit nur 30.049 
Perfonen, nach der Religion mit 34.308 Perfonen, nach dem Stande dagegen 
mit 36.375 Perfonen. 
Achnliche auf das Totale überdiefs nur geringen Einflufs ausübende 
Differenzen ergeben fich auch noch bei mehreren anderen Poften. 
Die Landwirthfchaft. 
Den Umfang und die Production der zur Landwirthfchaft verwendeten Län- 
dereien in den verfchiedenen Gouvernements zeigen die nachfolgenden dem 
Werke des Oberften Obruchof „Magazin der Militärftatiftik“ entnommenen 
Tabellen, Seite 50 bis 53. 
Wir erfehen aus diefen Tabellen den grofsen Bodenreichthum des Landes. 
Die Landwirthfchaft des heutigen Rufslands befindet fich nun in einem 
Stadium des Ueberganges, hervorgerufen durch die Aufhebung der Leibeigenfchaft 
im Jahre 1861. Wir glauben die einfchneidenden Wirkungen diefer Mafsregel am 
beflen beurtheilen zu können, wenn wir im Nachftehenden den Reflexionen folgen, 
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