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6 Wilhelm von Li:
mine kann am treffendften als Raubbau bezeichnet werden, weil es nicht im Intereffa
des Pächters liegt, mehr Arbeit und Koften auf das Grundftück zu verwenden, als eı
mit ziemlicher Sicherheit fchon im nächften Jahre herausziehen kann. Er wird im
Gegentheil noch weniger Arbeitund wenigerFleifs verwenden,
um Nutzen zu erzie-
len. Das Verpachtı
fyftem auf lange Zeit mufs als ein entfchiedener Fortfchritt
betrachet werden. Wir finden glücklicher Weife die Anfänge hievon im Süden und
in den weftlichen GComenchene ‚ während im Centrum und im Norden
es leider
‚mmer noch üblich ift, einzelne Grundftücke, und auch diefe nur auf kurze Zeit, den
Bauern zur Benützung zu überlaffen. In diefen Gegenden haben die Verfuche, die
nach dem Jahre 1861 durch ie Befitzer angettellt wurden, um ihr Terrain auf
lange Zeit zu ee keine guten Refaltate geliefert. Die Pächter, welche
meiftentheils weder E rfahrung, noch Geld befafsen, erfchöpften den Boden über
die Gebühr durch irrationelle Bebauungsmethode, verwüfteten das
führten auf diefe Weife zahlreiche Proceffe herbei. :
In Grofs-Rufsland begegnet man aus diefem Anlaffe nur höchft felten der
Verpachtung des ganzen Grundbefitzes, was wir wirthfchaftlich, wie gefag
beklagen ER
Inventar
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Durch die kurze Pachtzeit wird der Acker wenig oder gar nicht gedüngt,
und es zeigt fich nur allzu bald eine vollftändige Bodenerfchöpfung. Die füd-
lichen Provinzen und der Weften befinden fich, wie eben erwähnt, ın einer
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t auf lange Zeit, und man kann bereits Contradte
conftatiren, welche zwölf Jahre dauern, und welche Urfache find, dafs fich
zu gegenfeitigem Nutz und Frommen ganze Pächterfamilien gebildet haben.
Der Preis der Pachtung variirt fehr ftark je nach der Gegend und je nach der
Pachtzeit.
Die intereffanten und unparteiifchen Wahrnehmungen der Ackerbau-
Enqu£te laffen uns den grofsen Bodenreichthum Rufslands im wahren Lichte a
nen, und wir müffen in der That mit Bewunderung conftatiren, dafs Rufsland
die grofsartigften Hilfsinittel zur V erfügung hat. Wir müffen aber leider aus den
uns durch diefe Unterfuchungen zu Gebote ftehenden Zahlen den Schlufs ziehen
dafs der gröfste Theil der fteigende :n Bodenerträgniffe nicht in der
a
1 fteigenden
Cultur, fondern in der Inangriffnahme neuer Terrains
‚ welche früher nicht bebaut
wurden, zu fuchen ift. Die intenfive Wirthfchaft nimmt — wir erwähnten diefs
fchon im Eingange — leider nur fehr partiell zu, und da neue Terrains immeı
noch in der gröfsten Ausdehnung vorhanden find, fo befchränkt fich ein grofser
Theil der Grofsgrund befitzer darauf, diefe noch nicht erfel höpften Terrains zu
bebauen, änfatt den alten Terrains durch grölsere Sorgfalt ein höheres Erträgnifs
abzugewinnen. Auf diefe Weife fehen wir zu unfer em Leidwefen, dafs die Stück-
zahl des Viehes abnimmt , 2 Wälder abgeholzt und namentlich durch
letzteren Umftand klimatifche "änderungen her beigeführt w
zeit fehr traurige Folgen er können.
diefen
erden, welche feiner-
Das Ev vangelium des ruffifchen Volkswohlftandes, welches fort und fort
gepredigt werden follte, und für welches auch die Rı egierung nach beften Kräften
Propaganda macht, ift daher dieintenfive Wirthfcha ft, und es ift auch wohl zu
hoffen, dafs mit der Zeit, namentlich w enn der Grofsgrundbefitz aus feiner Geld-
calamität ein wenig herausgekommen ift, die rationelle Dekan, gsmethode ins
Leben treten wird.
Wir haben hier in erfter Reihe von dem Grofsgrundbefitze
Es walten aber auch bei den Bauern fehr ernfte Gründ
die alte herkömmlicher,
fchen. Ta
gefprochen.
e ob, welche fie verhindern
fchlechte Wirthfchaftsweife mit einer befferen zu vertau-
Man weifs, dafs in Rufsland vier Aı rten der Bodencultur exiftiren
So haben wir zuerft in den nördlichften Gouvernements ji
in Arch angel
und theilweife in den Gouv ernements von Wiatka und Perm eine ganz freie Wirth-
[chaftsweife,
welche gar keiner feftgefetzten Norm unterworfen ift. In der Regel
zerftört man durch Feuer die Ueberrefte des Waldes, bedient fich der Afche
rü
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