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:rwähnen Gelegenheit gehabt,
l ichen
hinfichtlich des bäuer
fufs der Aufhebung
€ ins Au eefallen ıft, und wenn man nicht näher in diefe {
llend.
‚rfcheinung allerdings
igenthümlichkeiten im
effen durch die
päterer Zeit fichtbar werden
len kann, dafs in Bezı
it behauptet we
ın jetzt die bäuerliche Bevölkerung einen wefen
ich in den Provinzen des Nordweft
gegend von Minfk und Mohilew, der Fall it.
Süd i :n hat auch der Wohlftand — wie bereits frühe:
bemerkt — bedeutend nmen, wenn auch die Cultur der Ländereien nicht
die gleichen Fortfehritte oe hat.
In Klein-Rufsland kann man nach keiner Richtung eine grofse Reaction
conftatiren.
Im Reft des namentlich in den nördlichen en
in Often und im Centr ift die Zunahme des Wohlftandes nur weni baı
während die Moral nach den übereinftimmenden Ausfag wi
wenig Wohlftand zu conftatiren ift — Fortfchritte nn
Diefes Phänomen ift durch verfchiedene Umftän wir kom
men hier auf ein fehr wichtiges und von der C
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afstes Capite
‚ses: ft diels „die Untheill
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Gemeinde-Gründe, die gemeinfchaftl e
en und die periodifche
indem
fichern und auf diefe Weife das ruffi
keiten hüten wollt
vor einem Proletariat und vor focialen Schwierig
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fs das gemein l
Diefe Partei will nicht zugeben, « haftliche Communa
en nichts Anderes ift, als ein Erfatz der Leibeigenfchaft
Die feh :reffanten Aufzeichnungen der Commiffion und die Anfıchten,
die fie aus = Forkebiadsäten Kreifen — gerade über diefen Gegenftand —
nn hat, find aber der Art, um Grund genug zu geben, diefes Princip als
ein höchft fchädliches mit aller Kraft zu bekämpfen.
Wir wiffen, dafs die ruffifchen ländlichen Gemeinden, fo wie fie durch das
Reglement über „Befreiung von der Leibeigenfchaft“ organifirt werden, fich unter
zweierlei Gefichtspunkten darftellen, und zwar „als ein gemeinfames Gut“ vom
Stand nn der Oekonomie aus . rachtet, und „als ein gemeinfames Ganzes
“
hinfichtlich der Adminiftration und der Staatsangehörigkeit.
Die Bindemittel, bezüglich der ökonomifchen Vereini igung find indeffen
weit weniger feft gefchlungen, als diefs bezüglich der Vereinigung zu einem
adminiftrativen Körper und insbefondere zu einem fteuerzahlenden Object der
Fall if.
Aufserdem gibt das „Reglement“ noch die Möglichkeit des perfönlichen
; mit dem gemeinfamen Eigenthum, und fo kommt es, d:
enthums gleichzeiti