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Rufsland.
Der Geldertrag
währenden Steigen.
Im Jahre 1860 mn wir 3,129.57
Rubel. Dem gegenüber ftehen die Ausgaber
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welchen der Fiscus den Wäldern entnimmt, ift im fort-
Rubel und im Jahre 1871 8,261.579
ı der Verwaltung von 1,720.595 Rubel
im Jahre 1806 und 3,760.510 Rubel im Jahre 1871.
Die Vertheilung de
Y :
r Ausgaben war folgende: 12 Percent find auf Verbef-
ferungen, Vermeflung der Wälder und See des Forftdienftes aufgegangen,
Fe 0
Percent auf Unterhaltun
Abgaben.
Die Nettorevenue erhebt fich fomit im Jahre 1871
der mittlere
T
im Norden bis zu 00 Kopeken im Süden von Ruf
Durchfchnitt des Einkommens per Despuds
17
g und Forftfchutz, 13 Percent auf Bezahlung der örtlichen
uf 4, 510 0.068 Rubel, und
variirte von I er
De
and.
Wenn man nun berückfichtigt, dafs die Privatwälder zum grofsen Theile
noch weniger erfreuliche Refultate gaben,
mufs eine ernftliche Befferung der
aufs dringendfte gewünfcht werden:
WW
traoen
tragen
L,
‘s find deren drei:
I. die „Gründfleuer»;
2. die 4
er (onalite .r* und
2er
ückkaufsgelder“ für
wiefenen Grundftüc
Die ( sdfeuer fetzt fich aus den
{
Es ift diefs diejenige Quote, welche
Bogen von den Gouvernements einfordern,
Vertheilung
Abgabe k
mmert, wovon ein T]
ab von den liegenden Gütern erh 2er de
nämlich
als die der Regierung gehörigen, [o
Vir kommen nun zu demCapitel der Laften, welche di
Forftverhältniffe ım Intereffe Rufslands nur
die den früheren Leibeigenen über-
Be
;
1
:ihilfsfonds zufammen.
die Provinzialbehörden in Paufch und
7
ohne dafs fich die Regierung um die
fer von jedem einzelnen Gouvernement in Summa eingehobenen
8,080.935 Rubel, von diefem Jahre
r Reft als eine Art Perfonalfteuer von
den, Bauern eingezogen und durch die Localcontributionen der Provinzen und
des Diftridtes befchafft wird.
Man’ mufs unter diefe Kategorie auch die Taxe rechnen, welche die Körper
fchaften des Adels für die demfelben gehörenden Grundftücke zu entrichten haben.
Diefe 8,080. Rubel vertheilen fich per Defsjätine wie folgt:
3
Grundftücke der Eigenthümer 3 bis 102 Kopeken, durc] hfchnittlich 4'3 Kopeken
nicht bewohnte Grundftücke 0.1 „ 141 = = 21 s
Apanage. berrane 2002 OT 5 OA > 3 1°7 ä
Bauern-Grundflücke „2. 0,, ru 5 4— >
Däher ein Gefammtdurchfchnitt per Defsj: de von 3°9.
Drei Viertel der Localfteuer, nämlich er 952 Rubel
bewohntem Grundeigenthum.
‚ laften auf nicht
Die Gefetzgebung gibt gar keine Vorfchrif: bezüglich des Repartitions-
modus der Steuer auf die einzelnen Grundftücke.
Die Localbehörden disponiren in diefer Richtung ganz felbftftändig, und
(o kommt es denn, dafs in manchen Gegenden alle Grundftücke die Steuer nur
per Defsjätine bezahlen, ohne der Qualität des Bodens irgendwie Rechnung
zu tragen.
Hierin liegt eine Ungerechtigkeit, die der intenfiveren Wirthfchaft nicht
zuträglich fein kann.
Die Gefetzgebung hat daher auch in diefer Richtung noch Abhilfe zu
[chaffen, um das einzig gerechte Princip „Vertheilung der Steuern conform den
Erträgniffen“ einzuführen.
Was nun den Betrag der ländlichen Steuern an und für fich anbelangt, fo
variirt derfelbe von 1’5 Kopeken im Gouvernement Olonez bis 13:56 Kopeken im
Gouvernement Rjäfan. Der mittlere Durchfchnitt für die 31 Gouvernements,