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Rufsland.
Bauern, welche Rufsland bewohnen, eine Summe von ungefähr 90,000.000
Rubel ergeben würde.
Von diefer Summe werden 59,461.000 Rubel in Form von Kopffteuer und
Rückzahlung der Domanialbauern zu Gunften des Aushilfsfondes für Rechnung
des Staates und der Reft zu Gunften der Provinzen und Communen felbft
eingel hoben.
Die Perfonalfteuer weift eine fortdauernde Progreffion aus, welche haupt-
fächlich dem Wachfen der Communaltaxen und dem Remplacement der Natural-
laften durch Pagohnng zuzufchreiben ift.
In vielen Gegenden find die Bauern in der That überlaftet, und in einigen
haben die Perfonalfteuern eine Höhe erreicht, welche abfolut nicht mehr
fteigerungsfähig ift.
3.: Die Rückkaufsgeelder.
Die Terrains find den Bauern je nach der Verfchiedenheit der Gegend
je
und nach der re der Bevölkerung felbft zu fehr verfchiedenen
.n überlaffen worden, und haben die Bauern, welche früher Leibeigene waren,
im mittleren Durchfchnitte 3 _ zn [sjätinen per Kopf, im Maximum im gröfsten
Theile. der Gouvernements 5 Defsjätinen per Kopf an Grundftücken zugetheilt
erhalten.
Die Domanialbauern der 34 Gouvernements, wo die Zutheilung der Län-
dereien beendet ift, haben im Durchfchnitt 5:8 Defsjätinen und 13°5 Defsjätinen in
den 5 nördlichen Gouvernements erhalten.
In allen diefen Gouvernements erreicht der mittlere Durchfchnitt de:
Zutheilung nicht weniger als 4 Defsjätinen mit Ausnahme des Gouvernements
Rjäfan, wo 3'8 Defsj
jätinen zugetheilt wurden.
Die Domanialbauern haben aufserdem noch die Benützung des Waldes
eingeräumt erhalten, für welche fie im Durchfchnitt noch eine Taxe von 0'8 Kope-
ken im Gouvernement Minfk, von 52'5 Kopeken im Gouvernement Moskau per
Kopf zu zahlen haben.
Die Grundftücke-Zutheilung der ee erreicht im Mittel 5 Defsjä-
tinen und variirt je nach den Gegenden von 2!/, zu 13°4 Defsjätinen.
So kommt es denn, dafs die Domanialbauern rundkicle befitzen, welche
zweimal fo grofs find, als es früher zur Zeit der Leibeigenfchaft der Fall war, wäh-
rend die Apanage bau nur etwa 50 Percent mehr als zur Zeit der Leibeigen
fchaft befitzen.
Diefes Mifsverhältnifs tritt noch ftärker in denjenigen Fällen zu Tage, wo
die befreiten Leibeigenen das Minimum, nämlich ı bis ı%, Defsjätinen
zugetheilt erhalten haben und nur den vierten Theil der Zutheilung koften-
frei erhielten.
Solch kleine Grundftücke find vollftändig ungenügend, die Ernährung des
Bauern zu garantiren, und dennoch findet man fie ziemlich häufig in den Gouver-
nements an den Ufern der Wolga, in Simbirfk, Kafan, Nifchnei Nowgorod und
namentlich in Gegenden der fchwarzen Erde.
Im Gonamanc Kurfk beträgt der mittlere Durchfchnitt der zugetheilten
Grundftücke nur 2'5 Defsjätinen, im Gouvernement Pultawanurr- 99 Defsjätinen, und
in dem Rett der centralen Provinzen variirt die Gröfse der zugetheilten Grund-
ftücke zwifchen 2 und 3 Defsjätinen (Tambow 2:94, Rjäfan 2'606, Tula 275, Charkow
2:0, Tfchernigow in einigen Diftridten 2:75 Defsjätinen).
In der beften Pofition befinden fich die früheren Leibeigenen der öftlichen
Provinzen; ihnen wurden, im Vergleiche zu anderen, die gröfsten Grundftücke
zugetheilt.
Wenn man die Zahlungen, welche die Freigewordenen geleiftet haben,
prüft, fo findet man, dafs fichin vielen Gegenden zwifchen diefer Zahlung und
dem Betrage des Verkaufes und der Pachtrate für das Terrain manchmal ein fehr
bedeutendes Mifsverhältnifs eingeftellt hat
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