Siaafsverwaltung
Centralstellen.
obersten "Centralstellen der Verwaltung sind:
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I. Für das Reick:
Gemeinsame Ministerien:
a) Das Ministerium des kaiserlichen Hauses und des Aeusseren,
mn = iegsministerium;
me Finanzministerium,
den beiden Reichshälften gemeinsamen Finanz-Angelegen-
heiten u a die Verwaltung der gemeinsamen schwebenden Sta nn uld. Ihm: untersteht
die Reichs-Centralkasse.
Zur Rechnungs-Controle über die Geldgebahrung der gemeinsamen Ministerien
besteht der gemeinsame oberste Rechnungshof.
II. Für die im Reichsratke vertretenen Länder;
a) das Ministerium des Innern,
D) 5 = für Cultus und Unterricht,
€) 5 + „ Handel,
d); „ 5 „ Ackerbau,
2); y a „ die Justiz,
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2/3: 9 N 9 Finanz en,
4 ei „ Landesvertheidigung.
MI. Für die Länder der ungarischen Krone:
a): Das Ministerium des Innern
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BD , 5 für Cultus und Uhterricht,
0) » „ Ackerbau, Gewerbe und Handel,
d) m » „. öffent Hehe Arbeiten und Gemmunicationen,
e) » „ Landesvertheidigung,
tn » „ Justiz,
D) » „ Finanzen,
bh) „ ” „ Croatien-Slavonien.
DD „ ; „ am Allerhöchsten Hoflager,
ıstände der
Für die “ e Autonomie Croatiens und Slavoniens fallenden Geg
e) di &e königl,
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ist
N \ innere Verwaltung, Cultus und Unterricht, Re euhtsplee is
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Landesregi zung in a und für die ceroat.-slav. Militärgrenze das General-Com-
mando in Ye am die oberste Behörde.
Politische Verwaltungs-Behörden,
Dem Ministerium des Innern unterstehen in den im Reichsrathe veriretenen
Ländern die Landesbehörden (Statthaltereien, Landesregierungen) und diesen die Bezirks-
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hauptmannschaften (324) und die Communal-Aemter (33) der Hauptstädte und der mit
einem eigenen Statute versehenen Städte. Die Ortspolizei obliegt in allen Gemeinden
dem Gemeinde-Vorsteher.
Dem Ministerium des Innern der Länder der ungarischen Krone sind als mit der
politischen Administration betraute Organe unterstellt: Die Munieipien der Comitate (49),
Distriete (7), freien Städte (73) und der 5 Szekler-Stühle, die sächsische Nations-Uni-
wersität (mit dem Comes an der Spitze), Die Stadt Fiume mit Gebiet bildet einen selbst-