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und Braunkohlen für Zwecke der Industrie ,‚ da die Verwendung dieses Brennstoffes in
‚smässig unbedeutend genannt
den Haushaltungen in Oesterreich n« och imn ar verhältni
werden muss. Dieser Verbrauch ist seit dem Jahre 1839 von 10 bis über 160 re
Zolleentuer gestiegen. Ueberdies findet sich in den Industriebezirken des Rie = ebirges
und des Erzgebirges kaum irgendwo eine unbenützte Wasserkraft,. so dass. die .Wasser-
werke gegenwärtig schon aus den Thälern bis in die Ebenen ' hinaus Vorschreiten und
in der unmittelbaren Nähe der Kohlenilötze sich neue, auf Dampfmaschinenbetrieb ein-
gerichtete Industriebezirke bilden.
Die Schilderung des Standpunktes, welchen die einzelnen Zweige der öster-
reichischen Industrie a sowie die Angabe der Werthe der von ihnen zu Stande
gebrachten Production bleibt der Einleitung zu den einzeinen Gruppen Re Exposition
vorbehalten.
Hier sei nur im Allgemeinen: ben dass hinsiehtlich : der: Entwicklungsstufe,
verbliche Thätigkeit befindet, sich . die. beiden Reichshälften
auf weicher sich die gewe
r unterscheiden. rend im österreichischen Staatsgebiete der
bildet ist, die Industrie überhaupt in mehreren
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et und in vielen Artikeln mit den diesfalls
wesentlich von einande
fabriksmässige Betrieb bereits sehr aus
Ländern sich in grösster Blüthe befin
renommirtesten ausländischen Fabrikaten zu concurriren vermag, ist die Zahl der
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Fabriken in den ungarischen Ländern noch eine kleine und -ist der Gevwerbefleiss im
Allgemeinen nur im ei igentli ee König reiche: Ung arn von grösserem Belange. Wahre
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a ähren, Sc
Br zeie hunter sind Böhmen, Mi
ü ist die Industrie in Dalmatien, der”
und Niederösterreich; am gering-
owina und der Militä
TgrenZe.
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Die gewerbliche Industrie dürfte in der österreichisch-ungarischen Monarchie derzeit
etwa acht Millionen Menschen ernähren, mit Einschluss der Familienglieder und jener,
syelche neben der Landwirthschaft Gew erbe betreiben. Nach den Ergebnissen der Volks-
zählung vom 81. December 1869 waren bei der gewerblichen Industrie (ohne die nicht
gelbsithätigen Familienglieder und ohne die Hüttenwerksbesitzer und Arbeiter) beschäftigt:
in den im in den in der
Reichsrathe ver- gesammten
tret. Ländern Monarchie
hai den Bau- und Kunstgewerben. . er eee. 235.510 298.113
„ Metall, Stein und Holz verarbeitenden Gew erben 2... 505.772 677.740
» zeugung von Chemikalien, Nahrungsmitteln und
PSlSRabrikaten 0. alien 213.00 82.285 330.285
BeröwWwebeindustrie.. 2.72 0. wenigen 197.398 93.553 899.951
p Leder- und Papier-Industrie und sonstigen predac iven
Gew erben Beten ER 250,90 RR 0. AR, MR 307.794 170.910 478.704
» nicht produetiven Bewerben ee ER 178.842 65.645 244.487
zusammen. » 616.964 2,920.280
Handel.
Nach dem zwischen den Regierungen beider Reichshä iften abgeschlossenen Zell-
and Handelsbündnisse (österr. Gesetz vom 94. December 1867, XVI. ungar. Gesetz-
Artikel von 1865—67) bilden beide Staatsgehiete der Monarchie zusammen ein Zoll-
and Handelsgebiet, umgeben von einer gemeinsamen Zollgrenze, von der nur die Zoll-
ausschlüsse ausgenommen sind. In Folge dessen steht keinem der beiden contrahirenden
ıstände, welche aus dem einen Staatsgebiete in das
Theile das Recht zu, Verkehrsgegenst
andere übergehen, mit Ein-, Aus- oder Durchfuhrsabgaben welcher Art immer zu be-
1asten und zu diesem Zwecke eine Zwischenzoll-Linie zu errichten. Mit inneren Ab-
gaben darf der eine Theil die aus dem Ländergebiete des anderen Theiles eingeführten
Antike
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