Allgemeiner Teil.
So lautet denn die erste Frage: was ist ein organischer Farbstoff ?
Bei der Beantwortung ist zu berücksichtigen, daß zwei ganz verschie-
dene Eigenschaften vorhanden sein müssen, um diese Natur zu ge-
währleisten. Einmal muß der Stoff eine gefärbte organische Ver-
bindung sein, andererseits bedarf er der Fähigkeit, auf der Faser
sich dauernd befestigen zu lassen.
Beide Beziehungen haben in den letzten Jahrzehnten eine umfassende,
ausgedehnte und vielseitige Bearbeitung gefunden. Die verschiedenen
Färbeweisen sind nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten erforscht
und erkannt worden als Vorgänge, die gewisse chemische und physi-
kalische Eigenschaften der Verbindungen als Grundlage besitzen; die
Eigenfarbe einer Verbindung andererseits steht wiederum in engstem
Zusammenhang mit der Anordnung der Atome im Bau des Moleküls, so
daß man von Beziehungen zwischen Farbe und Konstitution reden darf.
Beziehungen zwischen Farbe und Konstitution chemischer Ver-
bindungen. Zum Verständnis dieser Beziehungen ist eine genaue Kennt-
nis erforderlich, wieso uns sinnfällig der Eindruck einer Farbe vermittelt
wird; die vorangeschickte rein physikalische Betrachtungsweise wird
gleichzeitig eine Erweiterung des Begriffes gefärbter Verbindungen
bringen.
Das weiße Licht läßt sich in verschiedenfarbige Lichtstrahlen zer-
legen; diese Zerlegung nennt man Farbenzerstreuung oder Dispersion.
Die einzelnen Lichtarten, welche man so erhält, bilden ein Band ein-
facher Farben, das kontinuierliche Spektrum. Die Zerlegung von
Licht in die einfachen Farben läßt sich durch die verschiedene Brech-
barkeit der einzelnen Lichtarten beim Übergang von einem in einen
anderen Stoff erreichen. Jeder einzelnen Farbe entspricht eine gewisse
Brechbarkeit. Es gibt daher so viele einfache Farben, als es Brechbar-
keiten gibt: nämlich unzählig viele, welche sich ohne bestimmten Über-
gang im Farbenband (Spektrum) aneinander anschließen. Die Farben:
Rot, Orange, Gelb, Grün, Hellblau, Dunkelblau und Violett sind die
Hauptfarben des Spektrum.
Das Licht pflanzt sich in Wellen fort, und die verschiedenen ein-
fachen Farben unterscheiden sich nur durch verschiedene Wellenlängen,
welche eben ihre verschiedene Brechbarkeit und damit die Zerlegbarkeit
zusammengesetzten Lichtes bedingen. Da die Fortpflanzungsgeschwin-
digkeit für alle Lichtarten im Vakuum die gleiche ist, so müssen Farben
mit kleinerer Wellenlänge eine höhere Schwingungszahl besitzen als
solche mit größerer. Die Lichtschwingungen üben auf das menschliche
Auge einen Reiz aus, den wir als Farbe empfinden. Mit zunehmender
Schwingungszahl oder was dasselbe ist, mit Verkleinerung der Wellen-
länge, empfinden wir eine Veränderung der Farbe im Auge im Sinne von
Rot nach Violett. Alle Lichtarten, welche jenseits von Rot oder Violett
liegen, sind unserem Auge unsichtbar. Das sichtbare Gebiet umfaßt
die Lichtarten der Wellenlängen 0,00080 mm bis 0,00040 mm. Das
nichtsichtbare Gebiet teilt man den ultraroten (0,33—-0,00080 mm)
bzw.. ultravioletten (kleiner als 0,0004 mm) Strahlen zu.
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