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2 Einleitung.
Eigenschaften vorhanden sein müssen, um diese Natur zu gewährleisten.
Einerseits muß der Stoff eine farbige! organische Verbindung sein,
andererseits bedarf er der Fähigkeit, auf der Faser bzw. dem zu färben-
den Material sich dauernd befestigen zu lassen.
Beide Beziehungen haben in den letzten Jahrzehnten eine umfassende,
ausgedehnte und vielseitige Bearbeitung gefunden. Die verschiedenen
Färbeweisen sind nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten. erforscht
und erkannt worden als Vorgänge, für die gewisse chemische und physi-
kalische Eigenschaften der Verbindungen Voraussetzungen sind; die
Farbe? einer Verbindung andererseits steht wiederum in engstem Zu-
sammenhang mit der Anordnung der Atome im Bau des Moleküls, so
daß man von Beziehungen zwischen Farbe und Konstitution reden darf.
Beziehungen zwischen Farbe und Konstitution chemischer YVer-
bindungen. Zum Verständnis dieser Beziehungen ist eine genaue
Kenntnis erforderlich, wieso uns sinnfällig der Eindruck einer Farbe
vermittelt wird; diese Betrachtungsweise wird gleichzeitig eine Er-
weiterung des Begriffes farbiger Verbindungen bringen.
Licht, welches von der Sonne kommt, löst in unserem Auge die
Empfindung weißen Lichtes aus. Ein Strahl solchen Lichtes läßt sich
durch ein Prisma in ein Band einfacher, nicht weiter zerlegbarer Licht-
arten aufspalten, welche durch verschiedene Wellenlänge bzw. Schwin-
gungszahl (Frequenz) gekennzeichnet sind. Diese einfachen Lichtarten
üben nun auf das Auge einen Reiz aus, der als Farbigkeit empfunden
wird. Während physikalisch eine unendliche Zahl von Lichtarten —
eben durch die Wellenlänge — unterscheidbar ist, sind dem Auge nur
Unterschiede etwa von Rot, Orange, Gelb, Grün, Hellblau, Dunkelblau
und Violett erkennbar, und zwar wirkt die Verkleinerung der Wellenlänge
(Vergrößerung der Schwingungszahl) auf das Auge im Sinne von Rot
nach Violett. Alle Lichtarten, welche jenseits von Rot oder Violett
liegen, sind uns nicht sichtbar. Ihr Vorhandensein läßt sich aber z.B.
durch die photographische Platte nachweisen. Das dem Auge sichtbare
Gebiet umfaßt die Lichtarten der Wellenlängen 0,0008 mm bis 0,0004mm.
Die jenseits von Rot liegenden Lichtarten nennt man ultrarote (infra-
rote) (0,33 mm bis 0,0008 mm), die jenseits von Violett liegenden ultra-
violette (kleiner als 0,0004 mm).
Licht erscheint dem Auge aber auch dann als farbig, wenn eine
der Farben des Spektrums in größerer Stärke im Vergleich zu Licht-
strahlen der Sonne vorhanden ist als die übrigen oder wenn eine dieser
Farben fehlt. In ersterem Falle empfindet man als Farbe diejenige,
welche in größerer Stärke vorhanden ist, in letzterem die sog. Kom-
plementär- oder Ergänzungsfarbe, z.B. beim Fehlen von Gelb
das Blau. Das Auge ist des weiteren nicht imstande zu entscheiden,
! Es sei nachdrücklich auf den Unterschied zwischen „farbig“ und „gefärbt“
hingewiesen, der leider vielfach nicht gewahrt wird.
® Auch zwischen ‚Farbe‘ und ‚Farbstoff‘ ist der sprachliche Unterschied
zu beachten. Unter ‚Farbe‘ versteht man einerseits die Kennzeichnung der
Lichtart nach dem Eindruck auf unser Auge, andererseits die aus Farbstoffen
und anderen Stoffen hergestellten Mischungen, Pasten usf. zwecks technischer
Verwendung.
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