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D. Festigkeit der sächsischen Elbsandsteine.
(Nach Mittheilungen des sächs. Ingen.- u. Archit.- Vereines.)
A Ber wehge biete | en
1 | Kuhberg (Nordseite, am Wesenitzthal) 300
2 | Elbersdorf, Dittersbach und schöne Höhe daselbst
(Wesenitzthal) 250
3 || Niederkirchleithe 240
4 |. Schandauer Bornsteinbrüche 240
5 | Postaer Grund 240
6 | Langenhennersdorf im Gottleubagebiet 240
7 | Brüche zwischen Rathen und Pirna, bei Zeichen und
Vogelgesang 240
8 | Hirschmühlengrund bei Schöna 200
9 || Hüttengrund bei Königstein 200
10 | Liebethaler Grund im Wesenitzgebiete 200
11 Teichsteinbrüche bei Schöna 200
12 | Postelwitzer Brüche | 180
13 | Lohmener Brausenitzbrüche (Wesenitzgebiet) I 180
14 | Königsteiner Kirchbruch 170
15 | Kuhberg (Südseite, im Wesenitzgebiet) 150
16 || Welschhufer Brüche 140
17 | Kottaer Brüche (Gottleubagebiet) 120
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Bemerkungen zu vorstehenden Tabellen. — Die in diesen
Tabellen für die Praxis wichtigsten Zahlen, die Werthe der zulässigen
Inanspruchnahme pro [Jem, sind nicht bei allen Materialien als der-
selbe aliquote Theil des Festigkeits- oder Tragmodul zu berechnen,
sondern bei der Wahl dieses Sicherheitscoöfficienten oder Grades ist
auch auf die Dauerhaftiekeit und Widerstandsfähigkeit des Materiales
gegen die äusseren Witterungseinflüsse Rücksicht zu nehmen und
sind mit Hinsicht auf diese durch die Praxis beobachteten Verhältnisse
die Zahlenwerthe in die Tabelle A eingetragen. Im Allgemeinen
rechnet man im Hochbau
\ ca. 2fache Sicherheit gegen Erreichen d. Elastieitätsgrenze,
bei Metallen a
3 Ica. 4—Dfache „ Festigkeitsgrenze,
RN: : ” ” ”
bei Hölzern Ca. 10fache 5, h 5 n “
bei Steinen ca. 10—1df. 5 n “
’ „ „
Die zulässige Inanspruchnahme für Gusseisen Tabelle A Nr. 4,
nämlich 250 kg für Zug und 500 kg für Druck gilt für die Biegungs-
festigkeit; in der Druckfestigkeit, d. h. bei einfachem Druck, kann
man X, bis zu 1200 kg pro [em wählen.
Bei Dächern, wo die Inanspruchnahme der Constructionstheile
unter Voraussetzung der ungünstigsten Lastvertheilung ermittelt
wird und bei welchen doch selten gerade alle diese ungünstigen
Verhältnisse zusammentreffen werden, kann man die zulässige Inan-
spruchnahme im Verhältniss höher als sonst annehmen und zwar
für Schmiedeeisen A = 1000 kg, ı = 1000 ke,
für Gusseisen U = A000 ke, 2% — 800.8,
für Holz ME IW ER. u 10060:
Die in den letzten beiden Colonnen in Tabelle A stehenden
Zahlen, welche eingeklammert, sind nicht in den Vorschriften der
Berliner Baupolizeibehörde enthalten, aber entsprechend dem Ver-
hältniss der andern Zahlen aus betreffenden Quellen entnommen.