des betreffenden Gebäudes ſowie nah der Höhenlage des Geſchoſſes
zu richten, aus welchem die Rettung vorzunehmen ift. Wenn es
fh nur um einzelne Perſonen handelt, können dieſelben zwe>-
mäßig auf mechaniſchen oder auf Schiebleitern herabgeholt oder
mittelſt Rettungsleinen herabbefördert werden. Wenn eine größere
Anzahl von Perſonen zu retten iſt, ſo wird die Rettung mittelſt
Rettungsſchlauch oder Ruiſchtuh vorgenommen. Kann eine mecha-
niſche oder Schiebleiter infolge der örtlichen Verhältniſſe niht zur
Aufitellung gelangen, jo werden Hafenleitern in Anwendung ge-
bracht. Die Verwendung der Hafenleitern ift aber auch wieder
eine beſchränkte; man kann dieſelben in den meiſten Fällen nur
bis zur Höhe des 3. Stokwerkes und nur bei Faſſaden mit ge-
ringen Geſamtausladungen verwenden. Es können aber auch die
örtlichen Verhältniſſe die Verwendung von Hakenleitern in Ver-
bindung mit tragbaren Schiebleitern oder mit Ste>leitern bedingen.
Schwindelfreie und mutige Perſonen (Männer, größere Knaben)
werden ohne meitere Sicherung einen durch die Feuerwehr mit
mechaniſchen Schiebleitern hergeſtellten Rettungsweg ſelbſt benügen,
etwas ängſtlichere Perſonen werden ſi<h zu dieſer Selbſtrettung
verſtehen, wenn fie ſi< beim Abſtieg an einer Leine, welche ein
Feuerwehrmann vom Fenſter aus hält, gegen Abſturz geſichert
wiſſen. Alte ſhwächliche und mit Schwindel behaftete Perſonen
ſteigen eventuell über jchräggeftellte Leitern (mechaniſche oder
Schiebleitern) herunter, wenn fie fich mit einer Rettungsleine
geſichert wiſſen und wenn ein Feuerwehrmann der zu rettenden
Perſon dicht aufgeſchloſſen voranſteigt. Jt dieſe Art der Rettung
niht möglich, ſo hat die Rettung mittelſt Rettungsleine oder
mittelſt der bei den meiſten Feu:rwehren eingeführten Rettungs-
apparate zu erfolgen. Die zu rettende Perſon wird in entſpre-
chender Weiſe mit einer Gurt oder mit einer Steigerleine be-
feſtigt und von einem oder 2 Feuerwehrmännern von dem
betreffenden Stockwerk unter Beobachtung der für die Bedienung
des betreffenden Nettungsapparates geltenden Vorjchriften auf die
Straße herabgelafjen. Hierbei empfiehlt es fi, daß die zu ret-
tende Perſon von einem unten befindlichen Feuerwehrmann mittelſt
einer Leine von Vorſprüngen an der Faſſade weggezogen wird,
da ſolche Vorſprünge von ängſtlihen Perſonen als Halt und
Stand benüßt werden, von wo ſie, wenn nicht an einer zweiten
Leine befeſtigt, ſhwer wieder abzubringen ſind.
Sind die zu rettenden Perſonen beim Eintreffen der Feuer-