Full text: Das Rettungswesen bei den Feuerwehren

des betreffenden Gebäudes ſowie nah der Höhenlage des Geſchoſſes 
zu richten, aus welchem die Rettung vorzunehmen ift. Wenn es 
fh nur um einzelne Perſonen handelt, können dieſelben zwe>- 
mäßig auf mechaniſchen oder auf Schiebleitern herabgeholt oder 
mittelſt Rettungsleinen herabbefördert werden. Wenn eine größere 
Anzahl von Perſonen zu retten iſt, ſo wird die Rettung mittelſt 
Rettungsſchlauch oder Ruiſchtuh vorgenommen. Kann eine mecha- 
niſche oder Schiebleiter infolge der örtlichen Verhältniſſe niht zur 
Aufitellung gelangen, jo werden Hafenleitern in Anwendung ge- 
bracht. Die Verwendung der Hafenleitern ift aber auch wieder 
eine beſchränkte; man kann dieſelben in den meiſten Fällen nur 
bis zur Höhe des 3. Stokwerkes und nur bei Faſſaden mit ge- 
ringen Geſamtausladungen verwenden. Es können aber auch die 
örtlichen Verhältniſſe die Verwendung von Hakenleitern in Ver- 
bindung mit tragbaren Schiebleitern oder mit Ste>leitern bedingen. 
Schwindelfreie und mutige Perſonen (Männer, größere Knaben) 
werden ohne meitere Sicherung einen durch die Feuerwehr mit 
mechaniſchen Schiebleitern hergeſtellten Rettungsweg ſelbſt benügen, 
etwas ängſtlichere Perſonen werden ſi<h zu dieſer Selbſtrettung 
verſtehen, wenn fie ſi< beim Abſtieg an einer Leine, welche ein 
Feuerwehrmann vom Fenſter aus hält, gegen Abſturz geſichert 
wiſſen. Alte ſhwächliche und mit Schwindel behaftete Perſonen 
ſteigen eventuell über jchräggeftellte Leitern (mechaniſche oder 
Schiebleitern) herunter, wenn fie fich mit einer Rettungsleine 
geſichert wiſſen und wenn ein Feuerwehrmann der zu rettenden 
Perſon dicht aufgeſchloſſen voranſteigt. Jt dieſe Art der Rettung 
niht möglich, ſo hat die Rettung mittelſt Rettungsleine oder 
mittelſt der bei den meiſten Feu:rwehren eingeführten Rettungs- 
apparate zu erfolgen. Die zu rettende Perſon wird in entſpre- 
chender Weiſe mit einer Gurt oder mit einer Steigerleine be- 
feſtigt und von einem oder 2 Feuerwehrmännern von dem 
betreffenden Stockwerk unter Beobachtung der für die Bedienung 
des betreffenden Nettungsapparates geltenden Vorjchriften auf die 
Straße herabgelafjen. Hierbei empfiehlt es fi, daß die zu ret- 
tende Perſon von einem unten befindlichen Feuerwehrmann mittelſt 
einer Leine von Vorſprüngen an der Faſſade weggezogen wird, 
da ſolche Vorſprünge von ängſtlihen Perſonen als Halt und 
Stand benüßt werden, von wo ſie, wenn nicht an einer zweiten 
Leine befeſtigt, ſhwer wieder abzubringen ſind. 
Sind die zu rettenden Perſonen beim Eintreffen der Feuer- 
 
	        
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