Full text: Motorzugförderung auf Schienen

     
  
   
    
   
   
    
    
   
  
  
  
   
   
    
   
   
   
   
     
  
  
   
    
   
    
  
     
  
Höchstbefahrbare Steigung, 
Zwischen der Zugkraft Z und dem Reibungsgewicht @,, das auch als 
Anteil «x des Fahrzeuggewichtes @ als G, = x . @ eingesetzt werden kann, 
besteht bekanntlich folgende Beziehung: 
7.0 1.0.6. (31/IV) 
Für die Anfahrzugkraft von 5000 kg unseres Beispiels benötigt man 
daher bei zwei angetriebenen Achsen, was bei gleichen Achsdrücken einen 
Wert von & = 0,50 ergibt, wahlweise für 250 und 200 kg/t ein Gewicht 
5000 000 
GT os de 0,5 . 200 
oa 
-50t, 
das kleiner oder gleich dem gegebenen Triebwagengewicht von 50 t ist. 
Aus der Formel (31/IV) können wir auch das notwendige Reibungs- 
gewicht für die Beförderung von Anhängelasten, z. B. bei Lokomotiv- 
zügen berechnen, wenn wir vereinfachend den Fahrwiderstand der An- 
hängewagen gleich jenem des Triebfahrzeuges setzen. Mit der Bezeich- 
nung @ für die Anhängelast können wir für den Beharrungszustand die 
Formel (31/IV) auch schreiben 
2:= (0: 0).2 We 1:&.6 
und daraus! 
Mr TER 2) T: 
ae I , (32/IV) 
oder 
== Q . 
p 
Für den Verhältniswert p kann man sich Fluchtlinientafeln zeichnen! 
Q 
z. B. eine für x =], aus der man das Verhältnis —- durch Ziehen einer 
o G 
Geraden für die verschiedenen Haftreibungswerte und Summen der 
spezifischen Fahrwiderstände ermitteln kann. Da bei Motorlokomotiv- 
zügen aber meist «x — 1 ist und der Haftreibungswert sicherheitshalber — 
— 200 kg/t gewählt wird, ergibt sich p leicht durch Division von 200 durch 
Zw und Verringerung des errechneten Wertes um 1, was sich meist im 
Kopf durchführen läßt. 
Für Zw=40kg/t und daher p = ne 
gewicht einer Lokomotive, die 60 t Anhängelast unter dieser Voraus- 
setzung befördern soll, gleich 15 t. 
—1=4 ist das Reibungs- 
E. Höchstbefahrbare Steigung. 
Aus der Gleichung | 
GEN ZU ER.K.G 
können wir auch die höchste zu befahrende Steigung ausrechnen, 
wenn wir Zw = w-- Smax Setzen. Es ist dann 
  
1 S. Note 1 auf S. 37. 
und 
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