Full text: Landwirthschaft, Forstwirthschaft, Wein- und Obstbau und Gartenbau (Heft 2 = Gruppe 2)

   
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Landwirthschaft, Forstwirthschaft etc. 43 
Schlüsse und Lehren abzuleiten, die in unserm eigenen Forstwesen Ver- 
wendung finden können. Die beachtenswerthesten sind folgende: 
1) Der Weg, den man in der Schweiz eingeschlagen hat, 
um Verbesserungen auf dem Gebiete des Forstwesens anzubahnen 
und die Ein- und Durchführung einer geordneten Forstwirthschaft 
zu fördern, bestehend in der Verbreitung forstlicher Kenntnisse 
unter dem Volk im Allgemeinen und den Waldbesitzern im Beson- 
dern, darf als ein richtiger, leider aber langsam zum Ziele führen- 
der bezeichnet werden. Er gewährt den grossen Vortheil, dass die 
einmal erzielten Verbesserungen eine ‚wirkliche, nur ausnahmsweise 
wieder verloren gehende Errungenschaft sind, weil sie der Ueberzeugung 
von der Zweckmässigkeit, beziehungsweise Nothwendigkeit derselben ent- 
springen und in Folge dessen, ohne äusseren Zwang, aus eigenem An- 
trieb erhalten und fortgeführt werden. Eine gründliche und wirksame 
Belehrung ist aber nur da möglich, wo das Volk bildungsfähig und geistig 
geweckt, und über dieses die nöthige Anzahl von Sachverständigen vor- 
handen und Gelegenheit geboten ist, die Lehre praktisch anzuwenden 
und den Waldbesitzern gute Beispiele vor Augen zu führen. Leider sind in 
einem gar nicht unbedeutenden Theil der Schweiz und zwar gerade in dem- 
jenigen, in dem Verbesserungen am dringendsten und nothwendigsten wären, 
diese Voraussetzungen noch nicht oder doch nur theilweise erfüllt, die 
Belehrung daher unmöglich oder doch sehr erschwert. Soll es auch hier 
besser werden, so muss der Staat einschreiten, das unentbehrliche Forst- 
personal anstellen und besolden und demselben Gelegenheit geben, nicht 
nur durch das geschriebene und lebendige Wort, sondern durch Muster- 
wirthschaften zu wirken. Er muss ferner auf gesetzgeberischem Wege 
dafür sorgen, dass die Bestrebungen der Einsichtigen nicht gehemmt oder 
gar wirkungslos gemacht werden können, durch die Feinde aller Neuer- 
ungen; er muss die Beseitigung aller, eine rationelle sntwicklung deı 
Forstwirthschaft hemmenden Hindernisse, wie Servituten ungeordnete 
Eigenthumsverhältnisse, unwirthschaftliche Nutzungen etc., anstreben und 
endlich die Erhaltung des Waldes, dessen nachhaltige Benutzung und 
pflegliche Behandlung verlangen. Können oder wollen die in Frage 
liegenden Kantone diesen Forderungen nicht entsprechen, so müssen die 
Bundesbehörden einschreiten. Die Sache ist von so grosser volkswirth- 
schaftlicher Bedeutung und betrifft so sehr die Interessen des ganzen 
Landes, dass ein ausnahmsweises Vorgehen nicht nur gerechtfertigt, 
sondern geboten ist. | 
2) Förderung und kräftige Anhandnahme des forstlichen Ver- 
suchswesens. Die wichtigsten und einschneidensten Fragen harren immer 
noch einer exakten Lösung, die nur durch sorgfältig ausgeführte Versuche 
erzielt werden kann. Hieher gehören: Die Wahl der Umtriebszeit, der 
Einfluss der Verjüngung und Pflege der Bestände auf deren Entwicklung 
und Ertrag, die Vor- und Nachtheile der Holzartenmischung, der Einfluss 
   
    
      
     
   
   
   
   
   
     
      
   
     
   
   
    
    
    
   
   
   
   
  
   
  
  
  
   
  
   
    
   
   
  
  
  
  
    
  
  
	        
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