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Die Bestandteile der Spritzgußform. 75
form haftet. Zur Verhütung von Verformungen darf das gewöhnlich
noch plastische Gußmaterial nur geringe Scher- und Zugbeanspru-
chungen und nur äußerst kleine Biegungsbeanspruchungen erfahren.
Die Kräfte aber, die zur Loslösung des Gußstückes aus der Deckform
erforderlich sind, müssen stets als Zugkräfte durch das Gußmaterial
hindurch übertragen werden. Inwieweit dabei auch Biegungsbean-
spruchungen auftreten, hängt ab von der Lage der Deckformteile, an
denen das Gußstück haftet (also namentlich der unbeweglichen Kerne
in der Deckform) gegenüber den „Einspannstellen“ des Gußstückes
in der Auswerfform (d. h. denjenigen Stellen, an denen das Gußstück
in der Auswerfform festgehalten wird). Daher dürfen Kerne an be-
liebigen Stellen der Deckform nur in dem Falle unbeweglich an-
geordnet werden, wenn sie so stark verjüngt sind, daß sie der Ab-
Abb. 25. Spritzgußform mit unbeweglichen Kernen (F) in Deckform, nebst Gußstück.
a Spritzgußform, b/c Gußstück.
lösung des Gußstückes überhaupt keinen merklichen Widerstand ent-
gegensetzen. Solche Deckformkerne dagegen, die das Gußstück mit
irgendwie nennenswerten Kräften festhalten, dürfen nur dann un-
beweglich sein, wenn diese Kräfte nur gering sind und wenn das Auf-
treten schädlicher Biegungsbeanspruchungen beim Öffnen der Form
durch die Lage der Kerne ausgeschlossen erscheint. Alle anderen Kerne
in der Deckform müssen beweglich ausgebildet sein und vor dem Öffnen
zurückgezogen werden.
Ein drastisches Beispiel für den Einfluß der Lage der Kerne auf
ihre Ausbildung bieten die Abb. 25 und 26. In Abb. 25 sind die kleinen
Kerne F, die die 4 zylindrischen Bohrungen Z (Abb. 25b/e) erzeugen,
starr in der Deckform V befestigt, da sie unmittelbar gegenüber dem
Rande des großen, unbeweglichen Kernes der Auswerfform sitzen,
der den Haupthohlraum 1—2—3—4 des Gußstückes begrenzt (mit der