106 Die Spritzgußform.
Ringkörpers nahekommt, oftmals mit Vorteil verwandt; sie gestatten
jedoch keine mehrfache Einformung. Die bisher besprochenen Einguß-
arten erlauben, die Erstreckung des Anschnittes und seinen Querschnitt,
d.h. den Einströmquerschnitt f, innerhalb weiter Grenzen zu bemessen,
so daß seine Größe in jedem Einzelfalle nach gießtechnischen Gesichts-
punkten zweckmäßig gewählt werden kann. Ebenso hat man auch
weitgehende Freiheit zu zweckmäßiger Bemessung der Einguß- und der
Mundstückbohrung.
Zur Loslösung des Eingußzapfens aus der Deckform beim Öffnen
ist ein bestimmter Kraftaufwand erforderlich, dessen Größe von der
Art der Gußlegierung und von der Beschaffenheit der Eingußbohrung
abhängt. Wenn diese Kräfte auf den Eingußzapfen von dem eigent-
lichen Gußstück her durch das dünne (beim Öffnen meistens noch
plastische) Anschnittmetall G, hindurch übertragen werden sollten,
würde dieses, insbesondere bei Anordnungen nach Abb. 39 oder 40
(namentlich bei hochschmelzenden Legierungen) der Scher- und
Biegungsbeanspruchung nicht gewachsen sein, sondern reißen. Dabei
würde der Eingußzapfen in der Deckform verbleiben und u. U.
auch das Gußstück verbogen werden. Daher müssen besondere Mittel
vorgesehen werden, um den Eingußzapfen beim Öffnen in der Aus-
werfform festzuhalten.
Zu diesem Zweck wird meistens ein in die Eingußbohrung hinein-
ragender „Eingußverteilerkern‘“ (in allen Formzeichnungen, in
denen er als besonderer Formteil ausgebildet ist!, mit K bezeichnet)
in der Auswerfform angeordnet, auf den der Eingußzapfen aufschrumpft.
Dieser Verteilerkern kann entweder starr (Abb. 39a—c) oder beweglich?
(Abb. 39d/e, 40 und 41) sein. Im ersten Falle werden zum Abstreifen
des Eingußzapfens beim Auswerfen meistens einige an seiner Grund-
fläche oder am Eingußsack angreifende Auswerfstifte (A,) angeordnet;
hierzu wird bei außenliegendem Einguß der Eingußzapfen meistens am
Fuße mit Lappen (@,) als Angriffsflächen für die Auswerfstifte versehen.
Verteilerkern und Eingußbohrung müssen so gestaltet sein, daß
der Durchflußquerschnitt an keiner Stelle gedrosselt ist. Wird dieser
Forderung genügt und der Durchflußquerschnitt groß im Vergleich zum
Einströmquerschnitt f bemessen, so ist die Anordnung eines Verteiler-
kernes nach Abb. 39a--c oder 39d/e bei Formen, deren Auffüllung im
wesentlichen nach Vollfüllung des Eingusses erfolgt (Fall A auf S. 103),
strömungstechnisch unbedenklich. Von diesen beiden Ausführungsarten
ergibt die nach Abb. 39d/e ein festeres Aufschrumpfen des Einguß-
zapfens; günstigere Strömungsverhältnisse dagegen ergibt die Aus-
ı D.h. in denen er nicht, wie z. B. in Abb. 44, auf einen zur Erzeugung eines
Gußstückhohlraumes dienenden Kern aufgesetzt ist.
2 Vgl. auch z.B. Abb. 20, 29 und 31.
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