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208 Die Spritzgußmaschine (Gießvorrichtung).
Dem Einbau von Teilen aus nichtmetallischen Baustoffen in die
Druckkammer stehen gleichfalls grundsätzliche Schwierigkeiten ent-
gegen. Diese liegen einerseits in der Unmöglichkeit eines dauernden
Dichthaltens der Fuge zwischen Eisen und Nichtmetall im kalten und
warmen Zustande, anderseits, und zwar ganz besonders, in den not-
wendigerweise auftretenden Spannungen. Denn wenn ein keramischer
Körper (ein Kolben, ein Ventilsitz od. dgl.) in eine Aufnahmebohrung
der gußeisernen Druckkammer eingesetzt wird, muß die Fuge (auch bei
genauer Passung im kalten Zustande) im Betriebe infolge der größeren
Wärmeausdehnung des Gußeisens klaffen!, so daß sie von Gießmetall
erfüllt wird. Bei der Abkühlung nach Betriebsschluß kann sich der den
Einsatzteil umgebende Eisenmantel nur so lange unter Verdrängung des
Gießmetalles aus der Fuge zusammenziehen, als dieses noch flüssig ist.
Nach der Erstarrung setzt es der weiteren Kontraktion des Eisenmantels
einen Widerstand entgegen, der diesem bis zum völligen Erkalten nur
noch eine der Wärmekontraktion des Einsatzmaterials entsprechende
Zusammenziehung gestattet. Hierdurch entstehen in dem Gußeisen-
mantel Spannungen, die zunächst eine gewisse Reckung bewirken.
Beim nächsten Wiederanheizen muß daher die Fuge noch weiter klaffen
und demgemäß das Gußsisen bei der nächstfolgenden Abkühlung noch
stärkere Reckungen erfahren. Diese Wirkungen wiederholen sich so
lange unter fortgesetzter Steigerung, bis sie zum Reißen des Gußeisens
führen. An diesem Übelstande kranken alle Versuche, nichtmetallische
Baustoffe von anderem Wärmeausdehnungskoeffizienten als dem des
Eisens für solche Einsatzteile der Druckkammer zu verwenden, deren
Einsatzfuge mit dem Gießmetall in Berührung kommt. Dagegen ist
bei der in Abb. 121h/i dargestellten Anordnung das lose Einsetzen
eines nichtmetallischen Tiegels in die eiserne Druckkammer statthaft,
da in diesem Falle kein Gießmetall in die Fuge zwischen Druckkammer
und Tiegelwandung gelangen kann.
3. Die Beheizung.
Die Heizvorrichtung muß, wie aus dem schon Gesagten hervorgeht,
so angeordnet sein, daß sie eine örtlich und zeitlich gleichmäßige Be-
heizung von Schmelzbehälter und Druckkammer bei der gießtechnisch
erwünschten Temperatur gestattet. Sie muß somit genau einstellbar
sein und nach erfolgter Einstellung eine gleichmäßige Temperatur auf-
recht erhalten. Als Heizmittel kommen normalerweise Flammen von
Brennstoffen (vorwiegend von Gas oder Öl, selten von Koks), elektrischer
Strom dagegen nur in seltenen Sonderfällen in Betracht.
! Dies würde auch dann eintreten, wenn der Einsatzkörper in die Druck-
kammer „eingeschrumpft‘‘ würde, da das Gußeisen infolge seiner hohen Tempe-
ratur im Betriebe die Schrumpfspannung verlieren würde.
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