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Allgemeines. 229
schine immer vollständig kraftbetätigt sein; und zwar müssen — na-
mentlich bei ununterbrochen laufenden Maschinen — alle Verrichtungen
(auch solche, die keinen merklichen Kraftaufwand erfordern, wie die
Entfernung der Gußstücke oder die Reinigung der Form) maschinell
betätigt werden.
5. Die Art der Luftabführung aus der Form.
Zum Entfernen der in der Hohlform befindlichen Luft, dessen
Wichtigkeit schon eingehend dargelegt worden ist, sind beim Spritzguß
grundsätzlich dreierleit Methoden anwendbar:
I. Verdrängung der gesamten Luft durch das Gießmetall während
der Formauffüllung,
II. vollständige Evakuierung der Form mittels Luftpumpe,
III. teilweise Absaugung der Luft durch Luftpumpe, teilweise Ver-
drängung durch das Gießmetall.
Man kann hiernach die Spritzgußverfahren in solche ohne Ab-
saugung und solche mit Absaugung einteilen.
«) Spritzgußverfahren ohne Absaugung.
Die Entfernung der Luft lediglich durch Verdrängung durch das
Gießmetall, wie sie beim Sand- und Kokillenguß üblich ist, stellt auch
beim Spritzguß die weitaus häufigste und beim Verspritzen von hoch-
schmelzenden Legierungen die nahezu allein übliche Art der Luft-
abführung dar. Demgemäß besitzen die weitaus meisten Gießmaschinen
keinerlei Vorrichtungen zur Luftabsaugung, so daß gewöhnlich die An-
ordnung der Entlüftungsschlitze in der Form die einzige apparative Maß-
nahme zur Luftabführung darstellt.
ß) Spritzgußverfahren mit Absaugung.
Die Spritzgußverfahren mit Absaugung zerfallen, wie oben gesagt,
in solche mit vollständiger Evakuierung und solche mit teilweiser Eva-
kuierung der Form.
Vollständige Evakuierung. Eine vollständige Evakuierung der
Form ist grundsätzlich nur beim Verspritzen niedrigschmelzender
Legierungen anwendbar. Es kommen dafür die folgenden zwei Ver-
fahrensarten in Betracht:
a) Die Form wird in einem abgeschlossenen, während der ganzen
Arbeitsdauer ständig luftleer gehaltenen Behälter g, angeordnet, in
den das Spritzmundstück M der Druckkammer abdichtend hinein-
* Die hier unter II. angegebene Methode umfaßt die beiden, auf $. 125 unter 3.
und 4. angegebenen Fälle.