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Der Formträger. 341
der Art des Eingusses ab; und zwar muß die Formenschließrichtung
zur Eingußachse bei ungeteiltem Einguß parallel, bei geteiltem Einguß
senkrecht sein.
Im allgemeinen wird die Formenschließbewegung nur von einer
Formhälfte ausgeführt, während die andere auf dem Formträger fest-
steht!. Diese letztere, die ‚„unbewegliche‘“ Formhälfte, wird bei Form-
trägern der üblichen Bauart, auf denen die Form während der Gesamt-
bewegung stillsteht, am Formträgerrahmen starr befestigt. Bei Formen
mit ungeteiltem Einguß wird stets die Deckform als ‚unbewegliche‘“,
die Auswerfform als „‚bewegliche‘‘ Formhälfte ausgebildet, während bei
Formen mit geteiltem Einguß manchmal auch die umgekehrte Anord-
nung getroffen wird (Abb. 130b, e, e,f, h, i und 131d).
Von großer Wichtigkeit für die Betriebsbrauchbarkeit einer Spritz-
gußform ist die richtige Bemessung der Weglänge Iy der Formenschließ-
bewegung, des „Öffnungshubes“. Dieser muß so groß sein, daß das Roh-
gußstück ohne jede Schwierigkeit aus der Form entfernt werden kann.
Der theoretische Mindestwert? von lz ist demnach (mit den in Abb. 129
eingeführten Bezeichnungen)
bei ungeteiltem Einguß (Abb. 129a) = !,„+!,,
bei geteiltem Einguß (Abb. 129b) = 1, +1,;
er ist offensichtlich bei ungeteiltem Einguß unter sonst gleichen Um-
ständen größer als bei geteiltem. Praktisch muß der Öffnungshub I
zur Gewährleistung eines glatten Betriebes stets größer sein als sein
theoretischer Mindest-
wert. Dies ist einmal ge-
boten, weil sonst das
Entfernen des Guß-
stückes aus der Form
schon durch eine gering-
fügige Verkantung er-
schwert würde. Ferner
Abb. 129. Spritzgußform, voll geöffnet, nebst Gußstück (G).
; a mit ungeteiltem Einguß, b mit geteiltem Einguß.
können die Rohguß-
stücke unter Umständen in der Formenschließrichtung größer werden,
als theoretisch zu erwarten, und zwar durch Gratbildung in den
Führungsfugen von zur Formenschließrichtung parallelen Kernen oder
1 Eine Teilnahme beider Formhälften an der Formenschließbewegung (die über-
haupt nur bei geteiltem Einguß möglich ist) findet sich nur bei wenigen Spezial-
konstruktionen, bei denen sie durch Sonderbedingungen erfordert wird. Im fol-
genden bleiben derartige Konstruktionen außer Betracht.
2 Wird die Auswerfbetätigung von der Formenschließbewegung abgeleitet,
so kann zum Abstreifen der Gußstücke von hineinragenden Auswerfstiften ein
entsprechend größerer Öffnungshub erforderlich sein (vgl. 8. 93f.).