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342 Die Anordnung der Spritzgußform an der Gießmaschine.
auch, bei ungeteiltem Einguß, durch Anhaften von in der Mundstück-
bohrung erstarrtem Metall am Eingußzapfen (vgl. S. 105). In diesem
Falle wären die Gußstücke aus einer um den theoretischen Mindesthub
geöffneten Form nur nach Abbrechen des Angusses herauszubringen.
Dies würde aber eine Verlangsamung des Arbeitsprozesses bewirken, die
eine fühlbare Minderung der Ausbringung zur Folge hätte und in vielen
Fällen die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens in Frage stellen könnte.
Ist somit ein reichlicher Öffnungshub eine Vorbedingung für stö-
rungsfreies Arbeiten, so darf er doch nicht unnötig groß bemessen wer-
den, da mit dem Öffnungshub auch die Baulänge des Formträgers und
der Arbeitsbedarf zu seiner Betätigung zunehmen, wodurch die Hand-
lichkeit (und damit die Arbeitsgeschwindigkeit) auch wieder vermindert
werden kann.
Gegenseitige Lage von Gesamtbewegungs- und
Formenschließrichtung.
Bei Maschinen mit feststehender Druckkammer hängt die
Lage der beiden Bewegungsrichtungen zueinander von der Art des Ein-
gusses ab:
Für ungeteilten Einguß muß die Formenschließrichtung bei gerad-
linig verschiebbaren Formträgern (Abb. 130a und 131a) mit der Richtung
der Gesamtbewegung zusammenfallen, bei Kippformträgern (Abb. 131e)
muß sie die Kippachse senkrecht kreuzen; ihre Lage ist somit durch die
Spritzrichtung und die Art der Gesamtbewegung eindeutig festgelegt.
Für geteilten Einguß muß die Formenschließrichtung bei gerad-
linig verschiebbaren Formträgern (Abb. 130b, 130c und 131b) zur
Richtung der Gesamtbewegung senkrecht sein; sie kann jedoch jede
beliebige, zur Richtung der Gesamtbewegung senkrechte Lage ein-
nehmen. Bei Kippformträgern (Abb. 131d und 13le) muß die Formen-
schließrichtung in einer zu der Eingußachse senkrechten, also zur Kipp-
achse parallelen Ebene liegen, sie kann jedoch die Kippachse unter be-
liebigem Winkel kreuzen. Somit kann die Lage der Formenschließ-
richtung mit einer gewissen Willkür gewählt werden; praktisch wird
sie jedoch in der Regel bei geradlinig verschiebbaren Formträgern ent-
weder im Raume vertikal (Abb. 130b) oder horizontal (Abb. 130c), bei
Kippformträgern zur Kippachse entweder senkrecht (Abb. 131e) oder
parallel (Abb. 131d) angeordnet, so daß für geteilten Einguß bei ge-
gebener Spritzrichtung und Gesamtbewegung jeweils zwei bevorzugte
Lagen der Formenschließrichtung in Betracht kommen.
Wenn bei Tauchgießmaschinen, die die auf S. 337 angegebene
Bedingung erfüllen, dennoch eine Gesamtbewegung der Gießform
konstruktiv vorgesehen wird, so kann deren Richtung unabhängig
von der Spritzrichtung gewählt werden. Somit ist in diesem Falle