Full text: Schweden

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
178 GR. XXVI. ERZIEHUNGS-, UNTERRICHTS- UND BILDUNGSANSTALTEN. 
  
meln, ohne dadurch von den gewdhnlichen 
Lebensverhiltnissen und der nothwendigen 
Uebung zur Tiichtigkeit und Abhértung 
bei der korperlichen Arbeit abgezogen zu 
werden. 
Da das Gesetz nur die Errichtung einer 
Volksschule in jeder Gemeinde vorschreibt, 
und zwei oder mehre zu einem und dem- 
selben Pastorate gehérende Gemeinden sich 
auch iiber eine Schule vereinbaren konnen, 
die Errichtung mehrer Schulen aber von 
den Gemeinden selbst bestimmt wird, so 
finden infolge dessen bedeutende Verschie- 
denheiten in Betreff der grosseren oder ge- 
ringeren Gelegenheit zum Unterrichte in 
verschiedenen Orten statt. 
) 
Ende 1871, da die Bewohnerzahl Schwe- 
dens 4,204,177 betrug, gab es dort 3,685 
Volksschulen, von denen 2,540 fest und 
1,145 ambutatorisch waren, 3,833 Klein- 
schulen und 10 héhere Volksschulen, oder 
zusammen 7,528 Volksunterrichtsanstalten. 
Also wiirde im Durchschnitt auf ungeféihr 
1,100 Bewohner eine Volksschule und eine 
Kleinschule oder auf ungefihr 550 Be- 
wohner eine Volksunterrichtsanstalt kom- 
men. Aber die Anzahl dieser Schulen in 
den verschiedenen Theilen ist in hochst 
ungleicher Proportion vertheilt. 
Wie diese Verschiedenheit sich in der 
Stadt Stockholm und in den verschiedenen 
Stiftern zeigt, ist aus den folgenden An- 
gaben iiber die dortige Bewohnerzahl und 
die Unterrichtsanstalten ersichtlich. 
  
  
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§ [2®|gg| £ |[E|Ege 
. @ e 
Stadt Stockholm 1)| 139,087 207 —| —| — 207 
Stift Uppsala...... 375,473 312| 97| s11] — | 720 
» Link6ping ...| 381,889 209| 139 258 — 606 
DoaBkars i 346,693| 231| 45| 270 — 546 
» Strengniis ...| 270,015| 217 59| 210} — 486 
» Westerads..... 321,642 187| 68| 627 — | 882 
DRWeRJO:: i 300,261 47| 158| 335 — 540 
e mnde, s 669,009 618( 69| 597| 5 | 1,289 
» Goteborg..... 462,353 240| 119| 479 1 839 
» Kalmar...... 143,358 52| 32| 101 — 185 
» Karlstad...... 361,422 35| 243| 319 2 599 
» Hernosand...| 878,788 110{ 115| 303| 1 529 
s WIShY. oo ia 54,237} 75 1‘ 23] 1 100 
Summe|4,204,177 2,540‘ 1,145|3,833| 10 | 7,528 
  
1) Ein kleiner Landestheil mit einberechnet. 
  
In Stockholm giebt es, wie die vor- 
stehende Tabelle angiebt, nur feste Volks- 
schulen, und in 9 Stiftern ist die Anzahl 
der festen Volksschulen grisser als die der 
ambulatorischen, in den 3 fibrigen aber ist 
das Verhiltniss umgekehrt, und in 2 der 
letzteren ist die Anzahl der ambulatorischen 
Schulen bedeutend iiberwiegend. Sehr ab- 
wechselnd ist auch die Proportion zwischen 
der Anzahl der Volksschulen und Klein- 
schulen in den verschiedenen Stiftern. In 
7 Stiftern haben sich die Kleinschulenan- 
stalten so stark entwickelt, dass ihre An- 
zahl die der Volksschulen iiberfliigelt; in 
2 Stiftern ist die Zahl der beiden Arten 
beinahe gleich, in den 3 iibrigen aber ist 
die der Kleinschulen geringer als die der 
Volksschulen. 
Hohere Volksschulen sind nur in 5 Stif- 
tern zu Stande gekommen, und ihre Ge- 
sammtzahl betrigt nicht mehr als 10. 
Neben den &ffentlichen Schulen giebt 
es auch eine nicht geringe Anzahl Privat- 
schulen, besonders in den Stidten. Diese 
Schulen stehen riicksichtlich des Unterrichts 
und der Ordnung unter der Aufsicht der- 
jenigen Behorde, welcher die Direction iiber 
die offentlichen Schulen anvertraut ist. 
II. Direction und Beaufsichtigung der 
Schulen. In jedem Schuldistricte, welcher 
in einer oder mehren Gemeinden mit ge- 
meinschaftlichen Schulen besteht, soll ein 
Schulrath vorhanden sein, bestehend aus 
dem Pastor als Wortfithrer und mindestens 
4 von der Gemeinde auf 4 Jahre gewihlten 
Mitgliedern. 
Dem Schulrathe liegt es ob, die sdmmt- 
lichen Volks- und Kleinschulen zu beauf- 
sichtigen, sorgfilltic die Angelegenheiten 
derselben zu warten und dariiber zu wachen, 
dass der Unterricht gewissenhaft ertheilt 
und fleissig benutzt wird; fiir die Schulen 
in Betreff der Unterrichtsmethode, Disciplin, 
Unterrichtszeit u. a. m. Reglemente zu ent- 
werfen, welches jedoch von dem Dom- 
capitel des Stiftes gepriift werden muss; 
iiber die Privatschulen innerhalb des Di- 
stricts in demjenigen, was Unterricht und 
Disciplin betrifft, die Aufsicht zu fiihren, 
und alljihrlich iiber den Zustand der Volks- 
unterrichtsanstalten in dem Districte sowohl 
in pidagogischer als auch in 6konomischer 
Hinsicht an die Stiftsdirection einen Bericht 
abzustatten. 
    
    
  
  
  
  
  
   
  
   
   
   
   
   
   
   
  
  
  
   
  
  
   
   
   
   
   
  
   
    
   
  
  
  
  
  
  
    
   
  
  
   
     
    
    
   
   
   
   
   
   
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