178 GR. XXVI. ERZIEHUNGS-, UNTERRICHTS- UND BILDUNGSANSTALTEN.
meln, ohne dadurch von den gewdhnlichen
Lebensverhiltnissen und der nothwendigen
Uebung zur Tiichtigkeit und Abhértung
bei der korperlichen Arbeit abgezogen zu
werden.
Da das Gesetz nur die Errichtung einer
Volksschule in jeder Gemeinde vorschreibt,
und zwei oder mehre zu einem und dem-
selben Pastorate gehérende Gemeinden sich
auch iiber eine Schule vereinbaren konnen,
die Errichtung mehrer Schulen aber von
den Gemeinden selbst bestimmt wird, so
finden infolge dessen bedeutende Verschie-
denheiten in Betreff der grosseren oder ge-
ringeren Gelegenheit zum Unterrichte in
verschiedenen Orten statt.
)
Ende 1871, da die Bewohnerzahl Schwe-
dens 4,204,177 betrug, gab es dort 3,685
Volksschulen, von denen 2,540 fest und
1,145 ambutatorisch waren, 3,833 Klein-
schulen und 10 héhere Volksschulen, oder
zusammen 7,528 Volksunterrichtsanstalten.
Also wiirde im Durchschnitt auf ungeféihr
1,100 Bewohner eine Volksschule und eine
Kleinschule oder auf ungefihr 550 Be-
wohner eine Volksunterrichtsanstalt kom-
men. Aber die Anzahl dieser Schulen in
den verschiedenen Theilen ist in hochst
ungleicher Proportion vertheilt.
Wie diese Verschiedenheit sich in der
Stadt Stockholm und in den verschiedenen
Stiftern zeigt, ist aus den folgenden An-
gaben iiber die dortige Bewohnerzahl und
die Unterrichtsanstalten ersichtlich.
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§ [2®|gg| £ |[E|Ege
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Stadt Stockholm 1)| 139,087 207 —| —| — 207
Stift Uppsala...... 375,473 312| 97| s11] — | 720
» Link6ping ...| 381,889 209| 139 258 — 606
DoaBkars i 346,693| 231| 45| 270 — 546
» Strengniis ...| 270,015| 217 59| 210} — 486
» Westerads..... 321,642 187| 68| 627 — | 882
DRWeRJO:: i 300,261 47| 158| 335 — 540
e mnde, s 669,009 618( 69| 597| 5 | 1,289
» Goteborg..... 462,353 240| 119| 479 1 839
» Kalmar...... 143,358 52| 32| 101 — 185
» Karlstad...... 361,422 35| 243| 319 2 599
» Hernosand...| 878,788 110{ 115| 303| 1 529
s WIShY. oo ia 54,237} 75 1‘ 23] 1 100
Summe|4,204,177 2,540‘ 1,145|3,833| 10 | 7,528
1) Ein kleiner Landestheil mit einberechnet.
In Stockholm giebt es, wie die vor-
stehende Tabelle angiebt, nur feste Volks-
schulen, und in 9 Stiftern ist die Anzahl
der festen Volksschulen grisser als die der
ambulatorischen, in den 3 fibrigen aber ist
das Verhiltniss umgekehrt, und in 2 der
letzteren ist die Anzahl der ambulatorischen
Schulen bedeutend iiberwiegend. Sehr ab-
wechselnd ist auch die Proportion zwischen
der Anzahl der Volksschulen und Klein-
schulen in den verschiedenen Stiftern. In
7 Stiftern haben sich die Kleinschulenan-
stalten so stark entwickelt, dass ihre An-
zahl die der Volksschulen iiberfliigelt; in
2 Stiftern ist die Zahl der beiden Arten
beinahe gleich, in den 3 iibrigen aber ist
die der Kleinschulen geringer als die der
Volksschulen.
Hohere Volksschulen sind nur in 5 Stif-
tern zu Stande gekommen, und ihre Ge-
sammtzahl betrigt nicht mehr als 10.
Neben den &ffentlichen Schulen giebt
es auch eine nicht geringe Anzahl Privat-
schulen, besonders in den Stidten. Diese
Schulen stehen riicksichtlich des Unterrichts
und der Ordnung unter der Aufsicht der-
jenigen Behorde, welcher die Direction iiber
die offentlichen Schulen anvertraut ist.
II. Direction und Beaufsichtigung der
Schulen. In jedem Schuldistricte, welcher
in einer oder mehren Gemeinden mit ge-
meinschaftlichen Schulen besteht, soll ein
Schulrath vorhanden sein, bestehend aus
dem Pastor als Wortfithrer und mindestens
4 von der Gemeinde auf 4 Jahre gewihlten
Mitgliedern.
Dem Schulrathe liegt es ob, die sdmmt-
lichen Volks- und Kleinschulen zu beauf-
sichtigen, sorgfilltic die Angelegenheiten
derselben zu warten und dariiber zu wachen,
dass der Unterricht gewissenhaft ertheilt
und fleissig benutzt wird; fiir die Schulen
in Betreff der Unterrichtsmethode, Disciplin,
Unterrichtszeit u. a. m. Reglemente zu ent-
werfen, welches jedoch von dem Dom-
capitel des Stiftes gepriift werden muss;
iiber die Privatschulen innerhalb des Di-
stricts in demjenigen, was Unterricht und
Disciplin betrifft, die Aufsicht zu fiihren,
und alljihrlich iiber den Zustand der Volks-
unterrichtsanstalten in dem Districte sowohl
in pidagogischer als auch in 6konomischer
Hinsicht an die Stiftsdirection einen Bericht
abzustatten.
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