180 GR. XXVI. ERZIEHUNGS-, UNTERRICHTS- UND BILDUNGSANSTALTEN.
von den schulpflichtigen Kindern in den
Volksschulen unterrichtet, und diese waren
nach den Angaben der Schulrithe so ver-
theilt, dass 201 in héheren Volksschulen,
294,444 in festen Volksschulen, 152,806 in
ambulatorischen Volksschulen und 199,603
in Kleinschulen Unterricht erhielten.
In offentlichen Lehranstalten (Gymna-
sien, Realschulen, technischen Schulen) wur-
den von schulpflichtigen Kindern, 8,856,
in Privatschulen 26,175, zu Hause 81,737,
zusammen 116,768 unterrichtet. Diese An-
zahl betriigt 16 % von den Kindern im
Schulalter.
Die schulpflichtigen Kinder, welche Un-
terricht erhielten, betrugen also zusammen
eine Anzal von 693,822 oder etwas iiber
97 9% von den im Schulalter befindlichen
Kindern.
Von Kindern, die wegen Naturfehler
keinen Unterricht erhielten, gab es im gan-
zen Reiche 2,693, und von solchen, die
wegen anderer Ursachen nicht unterrichtet
wurden, 16,005. Nach den Angaben der
Schulrithe hatte diese letzterwihnte Anzahl
von Kindern in dem genannten Jahre kei-
nen Unterricht genossen. Ob sie in vor-
hergehenden Jahren unterrichtet worden
sind, ist nicht angefithrt; im Allgemeinen
aber kann angenommen werden, dass kein
Kind mit gesunden Korper- und Seelen-
kriften wihrend seines Schulalters des Un-
terrichtes ginzlich entbehrt, sondern sich
wenigstens Fertigkeit im Lesen und ge-
wohnlich auch im Schreiben und Rechnen
erworben hat.
Als Beweis der Zunahme der Anzahl
Kinder in den &ffentlichen Volksschulen in
den letzten Jahren kann angefithrt werden,
dass im Jahre 1865, da es nach den An-
gaben der Schulrithe 631,056 Kinder im
Schulalter gab, nur 481,243 den Unterricht
der Volksschulen genossen, nimlich 190,469
in festen, 157,021 in ambulatorischen,
133,591 in Klein- und 162 in héheren
Volksschulen.
Die Zahl der Kinder in diesen Schulen
hat sich also in 6 Jahren um 95,811 oder
etwa 20 % vermehrt. Die Zunahme in festen
Volksschulen ist 33,975, in Kleinschulen
66,012 und in hoheren Volksschulen 39
gewesen, wihrend in den ambulatorischen
Schulen die Kinderzahl um 4,215 abge-
1V. Anordnung der Schulen. Die
Lehrzeit in den Volksschulen umfasst im
Allgemeinen im Jahre 8 Monate. Nur in
einigen, und zwar vorzugsweise in den
stidlichen Theilen des Landes, wird in 9
bis 10 Monaten Unterricht ertheilt. Die
Vertheilung dieser Zeit, die der Schulrath
in jeder Gemeinde zu bestimmen hat, ist
sehr verschieden in den verschiedenen Lan-
destheilen. An den meisten Orten ist gleich-
wohl das Unterrichtsjahr in 2 Termine ge-
theilt, in andern auch in 3 oder 4.
In den meisten ambulatorischen Schu-
len wird abwechselnd an 3 verschiedenen
Stationen in jedem Unterrichtsjahre unter-
richtet; doch in einigen derselben nur an
2 und in einigen auch an 4 und dariiber.
Wihrend der Unterrichtszeit wird am
gewohnlichsten an allen Wochentagen un-
terrichtet; an einigen Stellen aber wochent-
lich nur an 5 Tagen; dieses letztere ge-
schieht besonders in den ambulatorischen
Schulen, und dort wird der sechste Tag
zum Verhdr mit den Kindern in den Di-
stricten verwendet, in denen eben keine
Schule gehalten wird.
Die tégliche Unterrichtszeit ist 5 bis
6 Stunden mit Pausen von einigen Minuten
zwischen den Lehrstunden. In einigen Schu-
len wird nur an den Vormittagen unter-
richtet, im Allgemeinen aber ist der Unter-
richt getheilt zwischen Vor- und Nach-
mittag.
Die Schulen auf dem Lande sind in
den Districten, wo die kleinen Kinder in
Kleinschulen unterrichtet werden, in 2 Ab-
theilungen getheilt; wo aber solche nicht
vorhanden sind, in 3, welche von dem Leh-
rer nach einander unterrichtet werden, wih-
rend die iibrigen mit stillen Uebungen be-
schiftigt sind. In den Stidten dagegen,
besonders in den grosseren, ist die Klassen-
eintheilung vollstindiger geordnet, sodass
jede Klasse von einem besonderen Lehrer
unterrichtet wird.
Die Lehrgegenstinde sind: Religion,
Schwedische Sprache, Geschichte und Geo-
graphie, Naturlehre, Geometrie und Linear-
zeichnen, Rechnen, Schreiben, Gartenbau,
Gesang und Gymnastik.
Von diesen Lehrgegenstinden kommen
in den Kleinschulen nur die ersten Begriffe
von Religion, Lese- und Schreibeitbungen,
sowie Kopfrechnen und ausserdem Denk-
nommen hat.
und Anschauungsiibungen und Gesang vor.
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