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GR. XXV1. ERZIEHUNGS-, UNTERRICHTS- UND BILDUNGSANSTALTEN. 187
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Die simmtlichen Elementarschulen des
Staates sind in sofern von gleicher Art,
als in allen der Unterricht und die Uebun-
gen nach gleichem Plane und gleichen
Grundséiitzen mitgetheilt werden; dagegen
werden sie mit Riicksicht auf das ver-
schiedene Mass der Kenntnisse, welches den
Zoglingen beigebracht werden soll, und
nach der darauf beruhenden Klassenzahl in
den Schulen in hohere (vollstindige) und
untere eingetheilt.
Die hiheren Elementarschulen haben 7
Klassen und sind theils solche, in deren 2
obersten Klassen in allen zu den Elemen-
tarschulen gehérenden Gegenstinden Unter-
richt ertheilt wird, theils solche, wo in den
erwiihnten Klassen nur in denjenigen Ge-
genstinden Unterricht ertheilt wird, welche
zu der Realbildung gehoren. Von diesen
aber giebt es jetzt nur noch eine.
Die unteren Elementarschulen sind solche,
welche in geringerem Umfange denjenigen
Unterricht ertheilen, welcher in den hohe-
ren fortgesetzt und mit dem fiir die Ele-
mentarschulen bestimmten Masse abge-
schlossen wird. Mit Riicksicht auf die An-
zahl der Klassen sind sie 5-, 3- oder 2-
klassige.
Ausser den eigentlichen Elementarschu-
len giebt es 21 sog. Pddagogien mit haupt-
siichlich gleichen Zwecken wie die unteren
Elementarschulen. Die wichtigste Abwei-
chung von diesen besteht darin, dass die
Unterrichtsgegenstinde und die Lehrcurse
nicht an den Unterrichtsplan der Klemen-
tarschulen gebunden sind, sondern auf den
Vorschlag des Rectors von dem Ephorus
bestimmt werden. Sie haben 1-—2 Lehrer
in den Unterrichtsgegenstinden, und die
halbe Anzahl hat ausserdem noch Lehrer
in der Musik und Gymnastik.
Die ganze Anzahl der Elementarschu-
len des Staates betrigt 77 und der Pdda-
gogien 21. Von den ersteren sind 31 voll-
stindige, 21 bklassige, 16 3klassige und
9 9klassige. Die siimmtlichen Schulen sind
in Stidten oder Flecken, keine auf dem
platten Lande.
Der vollstindige Schulcursus umfasst
cine Zeit von 9 Jahren. Die jihrliche Unter-
richtszeit besteht in 36 Wochen, vertheilt
in 2 Termine, Herbst- und Friihlingster-
December abgeschlossen wird, dauert etwa
16 Wochen; der Friihlingstermin dauert
etwa 20 Wochen von der Mitte des Januar
bis zum Anfang des Juni, wo das Schul-
jahr endigt, und begreift auch 1 Ferien-
woche zu Ostern. Die Anzahl der Unter-
richtsstunden in der Woche ist fiir jede
Klasse 30 bis 32 ausser denjenigen, die
zu dem Gesang und der Gymnastik erfor-
derlich sind, sowie auch fiir den .wahl-
freien Unterricht im Hebraischen und Eng-
lischen in der T7ten (hochsten) Klasse so-
wie im Zeichnen in der Tten, 6ten und 5ten
Klasse, alles in der klassischen Linie, und
im Instrumentalspielen in allen Klassen der
Schule fiir beide Linien. Der obligatori-
schen Gesang- und Gymnastikstunden sind
5—7 in der Woche. Angemerkt muss
werden, dass der Rector das Recht hat,
den Zoglingen der hichsten Klasse in je-
dem Monate hochstens 3 Tage Schulfrei-
heit zu geben, wenn er solches fiir nothig
erachtet. Diese Freiheit ist fiir die be-
besonderen Studien der Zoglinge bestimmt.
Die tiigliche Unterrichtszeit, 6—61/, Stun-
den, ist nach lokalen Umstinden bei den
verschiedenen Schulen verschieden ange-
ordnet. Bei der Mehrzahl derselben findet
man folgende Anordnung: von 7 bis 9 und
von 11 bis 2 Uhr, sowie an 2 Nachmitta-
gen von 4 bis 5 Uhr. Hierzu kommen
die Uebungsstunden, welche im Allgemei-
nen auf die Nachmittage verlegt sind. Vor
dem Anfange und nach der Beendigung des
Unterrichts versammeln sich an jedem Tage
die Zoglinge zum Gebet. Die Zeit, welche
dazu verwendet wird, tiglich etwa 1/,
Stunde, ist nicht mit in die Unterrichtszeit
einberechnet.
In den vollstindigen Elementarschulen
wird der Unterricht in 7 besonderen Klas-
sen ertheilt, von denen die 5 untersten
(1—>5) einjihrige und die beiden hochsten
(6—17) zweijihrige Lehrcurse haben. In
der ersten (untersten) Klasse ist der Un-
terricht gemeinschaftlich fiir die sémmt-
lichen Zoglinge in allen Gegenstinden; von
und mit der zweiten Klasse theilt sich der
Unterricht in 2 Linien, nidmlich 1, die
klassische Linie mit klassischen Sprachen
und Mathematik zu Hauptunterrichtsgegen-
stiinden, und 2, die reale Linie ohne Un-
terricht in den klassischen Sprachen, aber
desto mehr Stunden in den Realgegenstén-
min. Der Herbsttermin, welcher am Ende
des August beginnt und in der Mitte des |
den, besonders Mathematik, fremden le-