Full text: Schweden

       
   
    
  
  
  
    
  
  
   
  
  
   
   
  
  
  
    
   
   
   
   
  
   
    
   
  
   
   
  
  
  
   
  
  
   
   
  
   
   
      
  
   
   
   
  
   
  
  
    
    
    
   
    
  
    
    
   
   
  
   
   
  
  
  
   
  
  
  
    
    
   
    
   
    
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GR. XXV1. ERZIEHUNGS-, UNTERRICHTS- UND BILDUNGSANSTALTEN. 187 
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Die simmtlichen Elementarschulen des 
Staates sind in sofern von gleicher Art, 
als in allen der Unterricht und die Uebun- 
gen nach gleichem Plane und gleichen 
Grundséiitzen mitgetheilt werden; dagegen 
werden sie mit Riicksicht auf das ver- 
schiedene Mass der Kenntnisse, welches den 
Zoglingen beigebracht werden soll, und 
nach der darauf beruhenden Klassenzahl in 
den Schulen in hohere (vollstindige) und 
untere eingetheilt. 
Die hiheren Elementarschulen haben 7 
Klassen und sind theils solche, in deren 2 
obersten Klassen in allen zu den Elemen- 
tarschulen gehérenden Gegenstinden Unter- 
richt ertheilt wird, theils solche, wo in den 
erwiihnten Klassen nur in denjenigen Ge- 
genstinden Unterricht ertheilt wird, welche 
zu der Realbildung gehoren. Von diesen 
aber giebt es jetzt nur noch eine. 
Die unteren Elementarschulen sind solche, 
welche in geringerem Umfange denjenigen 
Unterricht ertheilen, welcher in den hohe- 
ren fortgesetzt und mit dem fiir die Ele- 
mentarschulen bestimmten Masse abge- 
schlossen wird. Mit Riicksicht auf die An- 
zahl der Klassen sind sie 5-, 3- oder 2- 
klassige. 
Ausser den eigentlichen Elementarschu- 
len giebt es 21 sog. Pddagogien mit haupt- 
siichlich gleichen Zwecken wie die unteren 
Elementarschulen. Die wichtigste Abwei- 
chung von diesen besteht darin, dass die 
Unterrichtsgegenstinde und die Lehrcurse 
nicht an den Unterrichtsplan der Klemen- 
tarschulen gebunden sind, sondern auf den 
Vorschlag des Rectors von dem Ephorus 
bestimmt werden. Sie haben 1-—2 Lehrer 
in den Unterrichtsgegenstinden, und die 
halbe Anzahl hat ausserdem noch Lehrer 
in der Musik und Gymnastik. 
Die ganze Anzahl der Elementarschu- 
len des Staates betrigt 77 und der Pdda- 
gogien 21. Von den ersteren sind 31 voll- 
stindige, 21 bklassige, 16 3klassige und 
9 9klassige. Die siimmtlichen Schulen sind 
in Stidten oder Flecken, keine auf dem 
platten Lande. 
Der vollstindige Schulcursus umfasst 
cine Zeit von 9 Jahren. Die jihrliche Unter- 
richtszeit besteht in 36 Wochen, vertheilt 
in 2 Termine, Herbst- und Friihlingster- 
December abgeschlossen wird, dauert etwa 
16 Wochen; der Friihlingstermin dauert 
etwa 20 Wochen von der Mitte des Januar 
bis zum Anfang des Juni, wo das Schul- 
jahr endigt, und begreift auch 1 Ferien- 
woche zu Ostern. Die Anzahl der Unter- 
richtsstunden in  der Woche ist fiir jede 
Klasse 30 bis 32 ausser denjenigen, die 
zu dem Gesang und der Gymnastik erfor- 
derlich sind, sowie auch fiir den .wahl- 
freien Unterricht im Hebraischen und Eng- 
lischen in der T7ten (hochsten) Klasse so- 
wie im Zeichnen in der Tten, 6ten und 5ten 
Klasse, alles in der klassischen Linie, und 
im Instrumentalspielen in allen Klassen der 
Schule fiir beide Linien. Der obligatori- 
schen Gesang- und Gymnastikstunden sind 
5—7 in der Woche. Angemerkt muss 
werden, dass der Rector das Recht hat, 
den Zoglingen der hichsten Klasse in je- 
dem Monate hochstens 3 Tage Schulfrei- 
heit zu geben, wenn er solches fiir nothig 
erachtet. Diese Freiheit ist fiir die be- 
besonderen Studien der Zoglinge bestimmt. 
Die tiigliche Unterrichtszeit, 6—61/, Stun- 
den, ist nach lokalen Umstinden bei den 
verschiedenen Schulen verschieden ange- 
ordnet. Bei der Mehrzahl derselben findet 
man folgende Anordnung: von 7 bis 9 und 
von 11 bis 2 Uhr, sowie an 2 Nachmitta- 
gen von 4 bis 5 Uhr. Hierzu kommen 
die Uebungsstunden, welche im Allgemei- 
nen auf die Nachmittage verlegt sind. Vor 
dem Anfange und nach der Beendigung des 
Unterrichts versammeln sich an jedem Tage 
die Zoglinge zum Gebet. Die Zeit, welche 
dazu verwendet wird, tiglich etwa 1/, 
Stunde, ist nicht mit in die Unterrichtszeit 
einberechnet. 
In den vollstindigen Elementarschulen 
wird der Unterricht in 7 besonderen Klas- 
sen ertheilt, von denen die 5 untersten 
(1—>5) einjihrige und die beiden hochsten 
(6—17) zweijihrige Lehrcurse haben. In 
der ersten (untersten) Klasse ist der Un- 
terricht gemeinschaftlich fiir die sémmt- 
lichen Zoglinge in allen Gegenstinden; von 
und mit der zweiten Klasse theilt sich der 
Unterricht in 2 Linien, nidmlich 1, die 
klassische Linie mit klassischen Sprachen 
und Mathematik zu Hauptunterrichtsgegen- 
stiinden, und 2, die reale Linie ohne Un- 
terricht in den klassischen Sprachen, aber 
desto mehr Stunden in den Realgegenstén- 
  
min. Der Herbsttermin, welcher am Ende 
des August beginnt und in der Mitte des | 
den, besonders Mathematik, fremden le- 
    
  
  
 
	        
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