in Regensburg.
urg.
è - Abgeordneter aus
en.
nd Generalfonſerva
Kreis-Gewerbsichule
München.
berg.
ſtand des ſtatiſtiſchen
und Gutsbeſißer in
hſchaftlichen Vereins
ratsmintterium des
i Katjerslautern.
des Kunſtgewerbe-
n Gewerbemuſeums
Polytechnikum in
r und fgl. Hofrath
n Statlerslautern.
4
Bereits unterm 13. März begann die Verſendung der An
meldefornulare, der. Programme und des nachſtehenden Aufrufes
ſeitens der Landeskommiſſion an die betreffenden höchſten Behörden
und an die ſchon genannten Korporationen.
München, 10. März 1872.
Die im nächſten Jahre in Wien ſtattfindende, von der K. K. öſter-
reichiſchen Regierung veranlaßte Weltausſtellung iſ für unſer Vaterland
von der größten Bedeutung. Das deutſche Reich ſoll auf derſelben von
den ſegensvollen Wirkungen ſeiner politiſchen und wirthſchaftlihen Einigung
Zeugniß geben. Es gilt, vor aller Welt zu zeigen, daß Deutſchland auh
in den Werken des Friedens das höchſte Ziel verfolgt und in dem Bett
(aufe nach demſelben hinter keiner anderen Nation zurücbleiben will. Daß
dieß in ‘einer der Ehre und der Größe Deutſchlands würdigen Weile ges
, dazu mitzuwirken, iſt die Pflicht eines jeden Einzelnen,
Durchdrungen von der hohen Bedeutung der Wiener Weltausſtellung,
haben Seine Kaiſerl. und Königl. Hoheit der Kronprinz des deutſchen
Reiches und von Preußen das Protektorat über die deutſche Betheiligung
übernommen und hat der Bundesrath mit Zuſtimmung der einzelnen Re-
gierungen beſchloſſen, daß dieſelbe als Reichsangelegenheit zu behandeln ſei,
daß demnach die geſammte deutſche Ausſtellung zu Einem großen Ganzen
vereinigt und die Beſchiéung derſelben auh durch die öffentlichen Mittel in
hehe
jeder Weiſe gefördert werden folle.
Zunächſt wird eine Centralkommiſſion gebildet, welche für den Um-
fang des deutſchen Reiches die Oberleitung der Ausſtellungs-Angelegenheiten
übernimmt, alle auf die Betheiligung der deutjchen Staaten bezüglichen
Verhandlungen mit den 8. K. öfterreichiichen Behörden führt und in un=
mittelbaren Geſchäftsverkehr mit dem Generaldirektor der Austellung tritt.
Dieſe Kommiſſion wird aus Mitgliedern beftehen, von welchen den Vor=
fienden das Neich, zwei Mitglieder Preußen und je ein Mitglied Bayern,
Sachſen, Württemberg, Baden, Heſſen und Elſaß-Lothringen ernennen.
Die Regierungen der einzelnen Staaten bilden Kommiſſionen, welche
für den Bereich ihres Landes die Betheiligung an der Ausſtellung orga-
niſiren und mit der Centralkommiſſion in unmittelbaren Geſchäftsverkehr treten.
Für Bayern haben Seine Majeſtät der König die Bildung der unter-
zeihneten Landes-Ausſtellungskommiſſion zu genehmigen geruht, Dieſe bez
trahtet es als ihre Ehrenpflicht, die Betheiligung Bayerns an der Weltaus=
ſtellung mit ihrer ganzen Kraft zu fördern, Sie vertraut dabei auf den