Full text: Bericht über die Betheiligung Bayerns an der Wiener Weltausstellung 1873

     
   
  
  
   
   
  
  
    
  
  
    
   
    
      
     
    
    
    
     
      
    
   
     
   
   
     
   
   
     
    
   
    
    
  
   
   
  
   
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> im Jahre 1867 
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pen die folgenden 
ngs- und Genuß 
Leder- und Kaut 
olzinduſtrie 111. 
i-Fnduſtrie 123. 
liches Zeichnen 51. 
ſenſchaftliche Jn- 
esweien 7. Ma 
Bauernhaus und 
: 4. Darſtellung 
r<liche Kunſt 
  
Objekte der Kunſt und der Kunſtgewerbe früherer Zeiten 16. Bil- 
dende Kunſt der Gegenwart 449. Erziehungs-, Unterrichts-, und 
Bildungsweſen 26. Additionelle Ausſtellungen 2. Temporäre Aus- 
ſtellungen 16. 
Nach den Regierungsbezirken ausgeſchieden treffen auf Ober- 
bayern 873 darunter allein 436 Künſtler, Niederbayern 131. Ober- 
pfalz 48, Oberfranken 107, Mittelfranken 340, Unterfranken 101, 
on 110 und auf die Pfalz 72. 
er Raumbedarf jtellte fich dabei auf die folgenden hohen 
Basta Für die bildende Kunſt 2861 Meter Wand, 87 TMeter 
Fußboden, 21 Meter Tijchfläche. Für die Induftrie im Jnduſtrie- 
palait 3850 TMeter Wand, 2721 Meter Fußboden, 1988 
Meter Tiichfläche. Für die Maſchinenhalle 89 TMeter Wand, 
1976 Meter Fußboden, 59 Meter Tijchfläche. 
Bon verjchiedenen Seiten waren Kolleftivausstellungen ange 
meldet und wurde über deren Zuläſſigkeit auf Grund der von der 
Centralkommiſſion in Berlin erlaſſenen Beſtimmungen berathen. 
Dieſe Beſtimmungen gingen dahin, daß Sonderausſtellungen ein- 
zelner Jnduſtrieorte mit Umgehung der vorgeſchriebenen Gruppen 
eintheilung in keinem Falle geſtattet werden, daß dagegen gemein 
ſame Ausſtellungen der gleichartigen Erzeugniſſe eines Jnduſtriebe 
zirks oder induſtriellen Vereins innerhalb der einzelnen Gruppen 
nicht allein zuläſſig, fondern auh als ſehr wünſcheuswerth er- 
ſcheinen. 
Die beabſichtigten gemeinſamen Kollektivausſtellungen der 
Jnduſtriellen von Nürnberg und Fürth in den Gruppen VII. 
und X. unterlagen keinen Bedenken ebenſowenig jene der Baum 
wolleninduſtrie Augsburgs. 
Dagegen konnte der vom Kunſtinduſtrie-Verein für Nieder 
bayern in Landshut geſtellte Antrag, zu geſtatten „daß die von 
demſelben angemeldeten Arbeiten im Anſchluß an den Kunſtgewerbe 
Verein in München oder ſonſt allein im Anſchluſſe an die nieder 
bayriſchen Ausſteller in einer gemeinjchaftlichen Gruppe des Ver 
eines zur Ausſtellung gelangen“ nicht genehmigt werden, weil 
dieſe Arbeiten den verſchiedenſten Gruppen des Ausſtellungspro 
grammes angehörten.
	        
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