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in Nürnberg, Gutleben u. Weidert und bezüglih Wetich u.
Weidert in München einer näheren Würdigung und Beſchlußfaſſung
zu unterſtellen ſind.
Nach eigehender Berathung wurde beſchloſſen: „es ſeien die
vorerwähnten Firmen mit der Spedition der Ausstellungsgüter zu
betrauen, jedoch in der Weiſe, daß die Landeskommiſſion ſowie der
von der Centralkommiſſion zu beſtellende Beamte nur mit einer
einzigen Geſchäftsfirma zu verhandelu habe. Die Wahl des leb
teren ſei dem Bureau der Landeskommiſſion im Vereine mit einer
Spezialkommiſſion, beſtehend aus den Herren Guggenheimer,
Dr. Stegmann und Scheler zu überlaſſen. Diejer Spezialfom
miſſion werde nöthigenfalls das Recht der Subſtitution und Koop
tation eingeräumt“.
Es wurde ferner als feſtſtehend bezeichnet, daß auf Grund
früherer Verhandlungen die ſämmtlichen Koſten, welche für den
Transport der Ausftellungsgegenftände nach Wien erwachſen, aus
öffentlichen Mitteln zu decken find. Hieran anfnüpfend faßte Die
Kommiſſion den weiteren Beichluß: „daß die durch den Rücktrans
port jich ergebenden Koſten von den einzelnen Ausftellern jelbjt zu
tragen ſind.“
Bezüglich des zweiten Punktes der Tagesordnung wurde zur
Kenntnßþ gebracht, daß der Beſchluß, wonach Hr. Direktor Pr. Ste q
mann der Kgl. Staatsregierung zur Berufung als k. b. Kommtiſſän
für die Ausſtellung empfohlen werden ſollte, in ‚solge einer in
zwiſchen eingelangten Mittheilung des Reichskanzleramtes nicht zur
Ausführung gekommen ſei. Nach dieſer Mittheilung werde in Wien
eine eigene deutſche Kommiſſion errichtet, in welcher die einzelnen
Staaten vertreten ſein können. Deßhalb habe das Kgl. Staats
miniſterium des Junern bereits den Autrag geſtellt, daß Ser
Dr. Stegmann von dem Reichskauzler zum Mitgliede der zu bil
denden Kommiſſion in Wien ernannt werde.
Abgeſehen von dieſer Art der Vertretung ſei den einzelnen
Staaten nah einem Schreiben der Centralkommiſſion vom 22. v. M.,
welches zur Verleſung gelangte, die Möglichkeit eröffnet, zur Wahr
nehmung der Fntereſſen der ihnen angehörigen Ausſ\teller zeitweiſe
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