Full text: Bericht über die Betheiligung Bayerns an der Wiener Weltausstellung 1873

   
und verſpricht mit ganzer 
zu machen. 
jende ſein: 
en Herren Ausitellern zur 
lnen Gruppen fachkundige, 
nderte Kaufleute reſpektive 
vertraut mit der Fabri 
rx Waaren, ſowie den in 
neen, mit Hülfe der von 
nſtruktionen die Garantie 
Berſprehungen ſa<gemäß 
ich Möglichkeit Landes8an- 
gewinnen, Dieſe Herren 
yermann ſichtbare Bureaus 
ellungszeil anweſend ſein. 
allein auf die Ertheilung 
» Anbahnung neuer Ver 
ch: 
ven Waaren überwachen 
zügliche ſpezielle Wünſche 
der Waare, ſoweit dies 
rnehmen. Die genannte 
Reinhalten der Gänge, 
1, während die ſpezielle 
‘en Ausstellern überlafien 
1 Verkauf der ausgeftell 
13 mit den Herren Aus 
, welhe man an einen 
Yen, 
in laſſen, nah Anleitung 
Auftraggeber der ¿Fury 
i es gewünſcht wird, die 
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Waaren überwachen, reſpektive die Aus- 
lieferung na< zu ertheilender Vorſchrift bewirken. 
Für die in Obigem bezeichneten allgemeinen Mühwaltungen, ſoweit 
fie nicht mit effectiven Nuslagen verfnüpft ſind, für beſagte Führung der 
Korreſpondenz franko gegen franko, hat ein jeder Ausjteller, welcher ſi 
durch die Agentur vertreten läßt, bei Uebergabe der Geſchäfte einen Bei- 
trag von 20 Mark Neihsmünze zn den allgemeinen Koften baar zu ent- 
ordnungsmäßige Verpadung der Y 
richten. 
Für Kollefktiv-Ausſtellungen tritt ein ermäßigter Saß nach ſpezieller 
Vereinbarung ein. 
Stwaige weiter nothiwendige Auslagen werden, ſoweit nicht Gef 
} 
im Verzuge, nur nah vorheriger Mittheilung an die Ausjteller und N 
ahr 
jer- 
einbarung mit denſelben geleiſtet und berechnet, 
Die Agentur hofft dieſe Unkoſten, welche gleichfalls ſofort nah Ver- 
einbarung zu entrichten ſind, durch die verhältnißmäßige Vertheilung der- 
ſelben auf eine größere Anzahl Betheiligter für den Einzelnen auf das ge- 
ringſte Maaß reduziren zu können. 
Für Vermittelung von Handelsgeſchäſten wird die im einer jeden 
Branche übliche Provifion nach) ‚Uebereinfunft berechnet und muß ebenfalls 
ſofort baar erſtattet werden. 
Ein Delcredere bei Vermittelung von Geſchäften kann die Agentur 
ſelbſtredend nicht übernehmen; fie wird ſtets nur nah erfolgter Genehmigung 
Abſchlüſſe machen und verſpricht bei Empfehlung derſelben auf das Vor- 
ſichtigſte und Gewiſſenhaſfteſte zu verfahren. 
Die allgemeine Bewachung der ausgeſtellten Waaren liegt niht in 
der Aufgabe der Agentur, ſie kann daher eine Haſtbarkeit für Verderben, 
Beſchädigung oder Abhandenkommen derſelben niht übernehmen. 
Die Agentur vertritt nur deutſche Ausjteller. 
Nach dieſer Darlegung ihres Zweckes und ihrer Einrichtungen gibt 
ſih die Agentur der Hoffnung hin, daß möglichſt ſämmtliche Ausjteller ein 
Unternehmen dur< reiche Betheiligung ſtärken werden, welches zum erſten 
Male auf einer Weltausſtellung berufen ift, durch uneigennüßige und kräf- 
tige Förderung ihren Handels=-Intereifen zu dienen. 
Die Herren Ausſteller , welche der Agentur ihre Interejjen anzuver- 
rauen geneigt find, werden höflichjt gebeten, das anliegende Vollmachts- 
formular mit ihrer Unterſchrift verſehen von heute ab an die am Schluſſe 
dieſes angegebene Adreſſe gelangen zu laſſen. 
   
   
   
    
  
  
  
   
   
   
  
    
   
    
   
  
   
   
   
    
     
    
       
       
  
   
    
    
  
   
   
    
	        
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