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Achtes Kapitel. Die freie Reichsſtadt Eßlingen. 95
zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts; nie zuvor und
na<hher waren die Hexenproceſſe ſo zahlreih als da-
mals 1),“
Dem Spital zu Eßlingen unterſtanden mehrere Ortſchaften, z. B.
Möhringen und Weihingen. Jn dieſen Orten wurden au bei Kirchen.
viſitationen fleißig nah Hexen geforſcht. Die der Zauberei Verdächtigen
wurden dur< die JFnquiſitoren ohne Ausnahme na< ihren Complicen
gefragt, und nöthigenfalls die Folter bis zum Geſtändniß angewendet.
Die Verhafteten wurden ſo zahlrei, daß die Gefängniſſe niht mehr
ausreihten , ſo daß das leer ſtehende Auguſtinerkloſter in ein neues ver-
wandelt werden mußte. Die Zahl der Gefängnißwärter wurde daher
um 20 Thorhüter vermehrt. December 1662 ſ{hi>te die Geiſtlichkeit von
Eßlingen den Entwurf eines Neujahrsgebetes wider die Hexen und Uns
holden an den Rath, der ihn zurü>wies, weil es ihm bedenklih erſchien,
ein ſolches Gebet öffentlich verlefen zu laſſen. Bei dem Verlaufe dieſer
Proceſſe nahmen die Jnquiſitoren weder auf den Verſtand no auf den
ſittlihen Gehalt der Angeber Rü>ſicht; ſelbſt die Ausſagen anerkannt
ſhlehter Subjecte galten bei ihnen mehr, als die Zeugniſſe unbeſcholtener
und obrigkeitlicher Perſonen. Sogar auf Ausſage von zehn- und zwölf-
jähriger Kinder hin wurden mehrere Leute verhaftet. Den Angeklagten
band man, um Geſtändniſſe zu erpreſſen, Steine von 30, 50 und 100
Pfund an die Füße. Ein Angeklagter, Joh. Elſäſſer, bekannte, wie der
Pfarrer Schultheiß und die Zuchtherrn berichteten, vor ihnen , ſchon als
Säulfnabe jei er im Hexenmwerf unterrichtet worden. Der erſte Jnquirent,
Advokat Daniel Hauf, welcher alle Angeklagten ſchon unverhört als ſ{<ul-
dig betrachtete und demgemäß handelte, ſtarb 1665. Jn ſeiner Leichen-
rede hob der Prediger hervor „mit weldem Fleiß und Eifer Tag und
Nacht der Verlebte auf die Ausrottung der teufliſchen Zauberei ſi vere
wendet, jelbjit mit Hintenanjegung ſeiner Geſundheit und der Fürſorge
für ſeine zahlreihe Familie“, Er ſtarb 37 Jahre alt. Das Richterper-
ſonal lebte in beſtändiger Furht vor den magiſchen Künſten der Zauberer.
Als Georg, Schöffel ins Verhör na< Eßlingen gebra<ht wurde, wollte
dieſer den X quiſitoitn die Hand reihen. Dies wurde jedo<h niht ges
duldet aus Furcht, er möchte ſie dadur< bezaubern, daß ſie die Wahr-
heit niht aus ihm herausbringen könnten. Superintendent Weinheimer
war zu der Angeklagten Katharina Ebermains geſchi>i worden und
1) Dieſe unleugbare Thatſache macht wohl alle Tiraden über Hexenhammer
und Bulle Jnnocenz VIII. zu Schanden, als ob dieſe die Schuld an den Hexens
proceſſen in Deutſchland trügen, wie Horſt und Heppe im Widerfprucdhe mit fich
ſelbſt glauben machen wollen.