108 Erſter Theil. Zweites Buh. Die Hexenproceſſe in katholiſchen Gebieten.
verzeihnen. Ein Mädchen gab als Grund ihres Muthes eine Predigt
an, die ſie von einem Jeſuiten gehört habe. Er habe geſagt, auch die
Zauberer könnten in den Himmel kommen. So frage fie nichts
nad Kerker und Pein und wollte nichts bekennen. Eine Frau aus
Prozelten beſaß einen Cryſtallſtein, den ſie von einem Medier in Ham-
melburg erhalten haben ſollte. Derſelbe habe damit die Krankheiten
erkannt. Erblide man darin zwei Perſonen, ſo ſei die Krankheit dur
Zauber angethan; erblide man eine Perſon, ſo ſei die Krankheit natür-
ih. Aber nur ein Gülden -Sonntags= Kind wie fie könne das ſehen,
Auch könne ſie Segen ſprechen gegen alle Krankheiten, gegen Geſpenſter
und die Frau Hullen. Das war der Jnhalt der Anklage. Sie aber
ſtellte im Verhör „Alles in Abrede“ und wurde in Gewahrſam abgeführt.
1628 gab es wieder viel Mißwahs. Zwei Bürger klagen über eine Frau
beim Centgrafen wegen angethaner Shwachheit an einem Kinde. Der
Vater wollte von dieſem Glauben gar niht abgehen; es gab aber auh
ſhon Bürger, welche die Hexerei bezweifelten. Die Geiſtlichkeit wurde von
Regierungsſeite angewieſen, die Inhaftirten zu befuchen und vor dem
Gerichtstage die heiligen Sakramente zu ſpenden. Eine alte Frau denun-
eirte auf einen Schlag 47 Perſonen, dann wieder 12, an ihrem Gerihts-
tage no< 3. Jndeſſen verweigern die Räthe die Einziehung der drei
zulegt Genannten. Au Hans Daniel von Rottenbuh will ein güldenes
Sonntagskind ſein; er will alle Hexen aus ihrem Angefihte erkennen,
er gibt deren 315 aus zehn Ortſchaften an; die meiſten dieſer Complicen
leugnen ihre Shuld, theils während, faſt alle na< der Tortur. Die Fahrten
der Frau Hullen hat er nicht mitgemaht. Der Prior des Kloſters Neuſtadt
hat einer Verdächtigen den Rath ertheilt, öfters zur heiligen Beicht zu gehen.
Von dem Fahre 1576, wo die erſte Einziehung ſtattfand, bis 1630 wurden
im Amte Lohr 141 Perſonen eingezogen , davon zehn wieder éntlaſſen.
Hingerichtet wurden aus Lohr 67, Riene> 32, Rottenba<h 8, Lauden-
bad) 4, Shupa<h 5, Se>enbah 5, Wambach 5, aus fünf weiteren Orte
ſchaften je eine. Von den zehn Entlaſſenen waren neun Frauen, fie
verdienen , daß man Act nimmt von ihrem heroiſhen Muthe, mit dem
ſie ihre Unſchuld vertheidigten. Da iſ eine Frau von Flammersbadh,
Herrgottin , vom Schultheiß und Gericht beſchuldigt, Zauberei zu
treiben. Troy angewandter Tortur bleibt ſie ſtehen auf ihrer Unſ<huld
und wird \{ließli< 1629 entlaſſen gegen Caution, Zahlung der Zehrungs=
toften und Verſprehen des Wohlverhaltens. Gleichzeitig wird Hans Den-
finger’s Tochter eingezogen; ihre Eltern find bereits juſtifizirt. Wenn
auh meine Eltern, erklärt ſie, mit der Zauberei behaftet geweſen, ſo
weiß ih auf der ganzen Welt nichts davon. Wenn andere mir es
gethan haben, ich fann es nicht thun; denn ih weiß von Allem nichts
D EE ARRI TAGE FTE, SSS ASB PII TE = BEER TEE ZH FETTE