112 Erſter Theil. Zweites Buch. Die Hexenproceffe in katholiſchen Gebieten.
rathen. Dur dieſen ift dann der DVerfaffer, wie ſih's gebührt,
der Nachwelt befannt gemacht worden, wofür wir beiden Männern
Dank jehulden.
Bereits 1642 war aber ſchon Johann Philipp Biſchof von Würz-
burg geworden, und ſo hatte die Vorſehung es gefügt, daß in dieſen
beiden geiftlihen Territorien jener Gräuel der Herenprocefje, nadhdem er
eine kurze Zeit gemüthet Hatte, für immer erlofh, während er in den
proteſtantiſchen Territorien no< mit aller Heftigkeit fortdauerte. Horſt
nimmt die Jahreszahl 1670 als Culminationspunct derſelben an !),
Die großen Hexenproceſſe in Bamberg und Würzburg hatten nur
5 Jahre, jene in Fulda nur 3 Jahre gedauert ?). Jm Jahre 1668
flagt Tabor in Gießen: das Verbre<hen der Magie hat leider ſo von
Neuem zugenommen, daß nichts anderes in gleicher Weile die Richtercollegien
in Anſpru< nimmt, und die Magiftrate fih für unfähig erklären ihm
Einhalt zu thun).
Nicht unerwähnt dagegen darf bleiben die Stellung der Mainzer
Juriſtenfacultät zu den Hexenproceſſen im ſiebenzehnten Jahrhun-
dert. Jhr gebührt der Ruhm, daß fie die erſte Facultät in unſerem
Vaterlande war, welche in menſ<hlihere Bahnen einlenkte und den Miß-
brau der Folter bekämpfte. Dieſes ergibt ſi< klar aus einem Proceſſe
vom Jahre 1672, welcher zu Burkherdsfelden, einem heſſendarmſtädtiſchen
Drte des Buchederthales, gegen die Schulz-Elje angeftrengt wurde. Die
Facultät zu Gießen hatte auf Tortur erkannt. Gegen die fortgejeßte
Tortur in verſhärftem Grade hatte Beklagte das Mittel der Einſprache
und Defenſion ergrifſen, wogegen der Fiscal an die HH. Juriſten in
Mainz Recurs ergriff. Dieſe aber verwarfen die zweite Tortur gänzlich
und tadelten den Entſcheid der Gießener Collegen bezüglich der Geſtattung
des erſten Grades der Folter ſowie die Art und Weiſe der Tortur: „daß
dieſes arme alte Weib zwo ganze Stunden lang mit den Beinſchrauben
und an der Folter ſo überaus hart gepeiniget worden #).“
1) In die Regierungszeit Johann Philipp fallen die fehredlichen Hexenbrände
zu Lindheim in der Wetterau 1650—53 und 1662—65. Hier hauſte der be-
rüchtigte Amtmann Geiß, welcher die Folterung mit „neuen ganz unbekannten
tyranniſchen Jnſtrumenten“ vornahm, von ſeinem Landdroſten von Oynhauſen
nicht geſtört wurde. Hingegen trat der Würzburger Domdekan von Roſenbach
für den verfolgten Müller Schüler ein. Horſt, Daem, II. 369,
2) Soldan: Heppe I. 419,
3) Dissert. nonnullae de tortura praes, Joh. Ottone Tabore Giessae
Hassorum 1668, ©. 79,
4) Soldan-Heppe IT, 103. Dieſer fügt hinzu: „Hält man dieſes Reſponſum -
gegen diejenigen, welche gleichzeitig und ſpäter in ähnlihen Sachlagen (Fällen)
von anderen katholiſchen (welchen ?) Juriſtenfacultäten und ſelbſt von den prote-
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