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Viertes Kapitel, Das Fürſtbisthum Bamberg. 133
die Taxation ihres Vermögens zu regiſtriren, ein Zeichen, wie viel Werth
darauf gelegt wurde. Zwei Dritttheile des. Vermögens fielen in der Regel
dem Fiscus zu, ein Dritttheil den Richtern. Es iſt darum niht zu
verwundern, daß man unter den Berurtheilten ſo viele Perſonen vom
Stand, Rang und Reichthum findet. Es war mit der Güterconfiscation
ſo weit gekommen, daß auf vorgebrachte Beſhwerden der Unterihanen
hin Kaiſer Ferdinand II. unterm 26. Mai 1630 ein eigenes abmahnen-
des Mandat an den Biſchof Johann Georg erlaſſen mußte. Der Kaiſer
begehrte au Zulaſſung der Defenſion für die Angeklagten.
Einer der bellagenswertheſten PBrocefje ift jener gegen den Bürgers
meiſter Johann Junius 1628. Dieſer Mann war geboren zu Nieder=
maiſih in der Wetterau. Derſelbe war öfters Bürgermeiſter und Raths-
herr der Stadt geweſen und ſtand in hohem Anſehen. Doch hat dieſes
ihn niht geſhügt vor der Anzeige, daß er ein Druttenmeiſter ſei. Jn
Bamberg wie in Würzburg ift der Ausdru> der gewöhnliche für Zau-
berer oder Hexe. Der Kerker iſ Druttenhaus, der Hexenkittel Drutten-
fittel. Seh Perſonen hatten auf den Junius ausgeſagt. Jm Verhöre
vom 28. Juni 1628 bekannte ſi< Joh. Junius als unſchuldig. Zwei
Zeugen werden ihm vorgeführt, welche ihn der Zauberkunſt beſchuldigen.
Am 830. Juni wird ihm ein dritter Zeuge gegenübergeſtellt , der ihn
gleichfalls als Mitſchuldigen bezeihnet. Darauf wird er zur Folter
geführt. Die zwei erſten Tormenten mit Daumenſto> und Beinſchrauben
überwindet er mit Standhaftigkeit; dann wird na< dem Teufelsmal=-
zeichen gejucdht, und er an drei Stellen des Körpers geſtohen. Dann
folgt der Zug auf der Leiter. Der Gefolterte gefteht nichts. Am erſten
Juli geſteht er endli<h aus Furcht vor neuer Pein die Buhlſhaft. Allein
man findet no< niht das Gewünſchte. Man ſucht neue Jndicien.
Er tergiverſirt und vergießt keine Thränen. Er wird endlih verur-
theilt zum Tod dur<h das Schwert, und daß der Leichnam verbrannt
werde.
Eines der rührendſten Actenftüde aus den Herenprotocollen ift der
Brief, welchen der Gefangene unterm 24. Juli 1628 an feine Tochter
rihtete um Abſchied von ihr zu nehmen und feine Ehre und guten
Namen in den Augen feines Kindes ſicher zu ſtellen gegenüber dem
\{hre>lihen Bekenntniſſe, welches er gegen ſih ſelbſt abgelegt hatte. Jhn
trieb das Chrgefühl und die Liebe zu ſeinem Kinde dieſe Shmah von
ſih abzuwälzen, und deßhalb ſ<hrieb er in bewegten Worten, um ſein
Kind zu belehren, daß es an ſeinem Vater niht irre werden ſolle,
wenn es von ſeiner Urgicht, ſeinem Bekenntniſſe, etwas erfahre. Der
Brief iſt wahrſcheinli<h aufgefangen worden und ſo zu den Acten ge-
fommen. Er ijt dreimal in die Länge und einmal in die Breite ges