Full text: Der Hexenwahn vor und nach der Glaubensspaltung in Deutschland

  
  
  
  
218 Zweiter Theil. Zweites Buch. Die Kirche und der häretiſche Aberglauben 2c. 
ihm Befallenen in Krämpfe und Convulſionen mit hüpfender Bewegung 
verſezte. Dieſe ſchre>lichen Plagen dienten bei vielen {{<wa<hgläubigen 
Chriſten dazu, fi allem frommen Glauben zu entſhlagen, dafür entweder 
einem frivolen Unglauben, oder aber einem teufliſhen Aberglauben zu 
huldigen. Während erſterer mehr in der erſten Hälfte des Mittelalters 
herrſchend war, hat der lehtere mehr in der zweiten Hälfte des Mittel- 
alters ſih aus3gebreitet und ſol<he Dimenſionen angenommen, daß er von 
der Kirche und vom Staate energiſh bekämpft werden mußte. Unter 
Papſt Alexander TV. war noh die Beſtimmung getroffen, daß nur dann 
über Zauberei inquirirt werden ſolle, wenn dieſe offenbar mit Kezerei ver- 
bunden ſei !). 
In der näthſtfolgenden Periode geſtaltete fi) die Zauberei zu einer 
vollſtändigen Kegerei aus, indem die Abſhwörung Gottes und Verleugnung 
des riſtlihen Glaubens als natürliche Vorbedingung der dämoniſchen 
Wirkſamkeit erſcheint 2). 
In Folge deſſen verfolgten die Jnquiſitoren au< die Zauberei 
als Häreſie. Das Concil von Vienne ſchränkte die Vollmachten der 
Jnquiſitoren wieder ein und verlangte die Mitwirkung der Biſchöfe 1311. 
Der zu Avignon reſidirende Papſt Johann XXII. ſah in jenen vom 
Albigenſerthum und Waldenſerthum (Vauderie), unterwühlten, ſcheinbar 
pacificirten Landſchaften ſih wie von einem Heere von Zauberern umringt, 
weshalb er wiederholt ſcharfe Verdicte über abergläubiſche und zauberiſche 
Künſte ſ{leuderte, 1317 und 13273), Jm folgenden Jahrhundert 
waren es Eugen TV. und Nicolaus V., welhe den Jnquiſitoren das 
Einſchreiten gegen die Zauberer neuerdings einſchärften. Doch blieb 
dieſes ohne beſondere Wirkung, mas namentli von Frankreich gilt, wo- 
ſelbſt das Parlament die Verfolgung der Zauberei den geiſtlichen Richtern 
entzogen und an die weltlichen Richter überwieſen hatte 13904). Jn 
Deutſchland waren die Jnquiſitoren ſeit dem an Conrad von Marburg 
und ſeinem Genoſſen verübten Todtſchlage niht mehr heimiſch geworden. 
Auch hatten die: Provincial-Synoden von Trier unter Biſchof Balduin 
1310, und jene berühmte zu Prag 1349 guten Einfluß geübt. Jenes 
hatte den Bann ausgeſprochen über den Gebrauch der Looſe, den Glauben 
1) Wadding IV. 88. 
2) „Dhne Abfall von Chriſtus ift Hexerei niht denkbar.“ Soldan-Heppe 
I. 314. 
3) Horſt, Dämonomagie I. 116. Eine große Rolle ſpielten die geweihten 
„Dratelbilber“. Tanta erroris caligine obnubilantur, quod cum inferno pac- 
tum faciunt.« 
4) Die Sorbonne folgte 1398 mit 27 Artikeln gegen Magie und Zauberei, 
welche alles Lob verdienten. Horſt 1. c. 118. 
en
	        
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