14 Erſter Theil, Erſies Buch. Die Hexenproceſſe in proteſtantiſchen Territorien.
Sämmtlihe Verklagten haben gütlih) und peinlich ausgejagt, mit
Ausnahme von Barbara Zihns, welche nur in Güte bekannte.
Die Ausjagen bewegen fih genau im Rahmen einer Schablone,
Ale, mit Ausnahme von Andreas Burk, welcher als Spielmann mit
der Fiedel zu den Tänzen gegen Whnung aufgeſpielt und ſeitdem ein
gar lo>eres und ausſhweifendes Leben geführt hat, geben an, daß ſie
von ihrer Mutter im Kindesalter ohne jegliches Verſtändniß dieſer Sache
verführt worden ſeien. Barbara, Hanſens Eheweib, macht ihre S<hwieger-
eltern verantwortlih. Es war ihnen von Seiten der Mutter ein Ehe=
mann verſprochen oder gleih gegeben worden, welcher nur ein Buhl=
teufel war. Waren ſie einmal in ſeiner Gewalt, ſo wurden ſie ihm
zu linker Hand angetraut, buhlten unausgejeßt mit ihm, die Frauen
gar dann, wenn ſie mit ihrem Manne das eheliche Bett theilten, fie
mußten Gott und Chriſto abſ<hwören und wurden in Teufels Namen
umgetauft. Sie beſuchten die Tänze und Trinkgelage, namentlih an
Frohnfeſten und in der Walpurgisnaht, welche Feſtlichkeit die alte
Lorentia „ihren Reichstag“ nannte. Sie fahren hinaus auf einem
Pferde, Kuh, Geis, Bo>, auf einem lebendigen Weſen. Bei dieſen
Conventen halten ſie einen teufliſhen Gottesdienſt, indem ſie den Groß=
Teufel anbeten als Gott, als König. Sie graben die Leichen unge-
taufter Kinder aus, braten ſie mit Eiern und „freſſen“ fie.
Auch machen ſie Schmier daraus, beſonders aus dem Fette, womit
ſie noh vermiſchen : „Kazenhirn, Schmeißfliegen und die Hoſtien, das
heilige Abendmahl,“ welches ſie in der Kirche nehmen, ohne es zu
empfangen. Sie nehmen es aus dem Munde, bringen es na< Hauſe
und verunehren es auf die ſhändlihſte Weiſe. Die ausgegrabenen Kin-=
der bezeihnen ſie mit Namen.
Der Altuar bemerkt zu der Ausſage: „Auf das Bekenntniß , daß
Wölzin zwei Sinderleihen ausgegraben habe, hat man nahſehen laſſen
und nur eine Kindesleiche gefunden, währenddem die andere verſ<hwunden
war und nur die Lumpen fi fanden, womit ſie bebedt geweſen.“
Bezüglich des religiöſen Lebens hatte Anna, Hanſens Ehefrau, welche
am 27. Juli 1590 zum erſten Mal zum Verhör gebracht, am 4. Auguſt
in Gegentvart des Pfarrherrn bezeugt: „daß fie gleihwohl die Predigt
beſuht, aber alleweil vom Teufel angefochten worden, ſie ſolle ſolches
niht glauben, es ſei niht wahr, ſondern erlogen Ding. Er ſei ihr
Herr und Oberſt, was er ihr zuſage, ſei wahr und zu halten; das
Uebrige nur unnüß Pfaffengeſ<hwäzg. Das Nachtmahl habe ſie gleich-
wohl gebraut und genoſſen, ſei aber vom Teufel darüber verſpottet und
verlaht worden. Es ſei aber als wenn eine Sau eine Rübeſchniß eſſe.