76 Erſter Theil. Erſtes Buch. Die Hexenproceſſe in proteſtantiſhen Territorien.
bekennen zwar, aber er wußte, daß fie im Herzen anders gemeint, auh
darauf ſterben. Es wäre vor dieſem bei dergleichen Herkommen, wenn
feine wirkliche laſterhafte und Capitalthaten, außer der Abſagung, auf
Eines gebracht worden ſei, ſie mit dem Leben nit beſtraft worden, ſondern
haben öffentli<h Buß thun müffen. Schreiber Hält den Dr. Schöpping
„für judiciren zu {hwa<h“ und „wäre der Handel ſehr ſhwer“. Der alte
Kettenwirth habe aufs Höchſte ums Leben gebeten und den Vorſchlag ge-
macht, zeitlebens im Spital zu verbleiben. Es ſeien zwei alte Leute; es
ſtehe bei Jhrer hochgräflichen Ercellenz, ob fie ihnen Gnad wollten erwei-
ſen. Er halte in ſeiner geringen Meinung dafür, daß es beſſer ſei, einen
Schuldigen zu pardoniren, als in ſo bedenkliher Sah mit der Schärfe zu
procediren.
Jn dieſem Manne regte ſi< ſhon das Gewiſſen und die beſſere
Erkenntniß.
Weiteres berichten die Acten aus dem Jahre 1643 niht. Die Sache
fam in Wertheim niht ins Reine. Man hatte dazumals die Gewohnheit,
in ſol< zweifelhaften Dingen an die Juriſten facultäten der Uni-
verſitäten zu recurriren und deren Gutachten zu verlangen.
Es ſcheint, daß man fi nach Jngolſtadt zunähſt wandte; die vor-
handenen Correſpondenzen geben aber keinen Aufſ{hluß über die erfolgte
Antwort ; ſie behandlen in Schreiben vom 9. Auguſt und 3. September
1644 lediglih die finanzielle Frage der Gebühren mit zehn R<sthl.
Das nad Jngolſtadt geſandte Schreiben nebſt Acten war am 7. Juni
dort eingetroffen. Das über Nürnberg Augsburg laufende Schreiben
brauchte zwölf Tage; mithin konnte das Schreiben in Wertheim unterm
26. Mai abgegangen fein.
Anders mit der Anfrage an die Yacultät in Marburg. Hier Liegt
da3 betr, Actenftüd vor. Nach der canoniftifhen Obfervanz werden die
SInhaftirten auf den Namen Sempronius und Seia eingeführt und erſterer
al3 Senator et exconsul civitatis titulirt.
Nachdem die species facti auf Grund der Ausfagen des alten Set-
tenwirths dargelegt, werden drei Fragen geſtellt :
1, Wie man fi) diefer Variation halber zu verhalten, und ob
ſolche modificata confessio torturam ad categoricam responsionem
verlange, und ob derſelben völliger Glaube zugewendet werden könnte.
2. Ob nächſt ſolcher Bekenntniß Sempronius niht um mehrere
Complices (er hatte nur ſe<s genannt) oder Schaden , welchen er bei ſo
lang vergangener Verführung gethan, zu torquiren wäre ?
Sodann wird die species facti in causa Seiae in puncto vene-
fici dargelegt. Am Schluſſe heißt es: Da ſie angefangen zu revociren,
aber auf ernſtlihes Zuſprehen wiederum zu bekennen, jedoch gleichwie ihr
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