IV Vorwort.
die Kirche zu vertbeidigen gegen die Anklage, daß fie die Heren-
proceſſe verſhuldet; gegen den ferneren Vorwurf, daß ſie den
Hexenglauben gefördert und begünſtigt habe. „Peccatur intra
muros et extra“; dieſer Saß bleibt auh hier zu Recht beſtehen.
Aber die Gerechtigkeit und die Wahrheit erheiſhen, daß man die
Schuld nit allein intra muros ſue, wenn ſie extra muros
thurmho<h aufgeſchichtet iſ. Ein zehnjähriges Studium der Akten
und der einſchläglihen Literatur überzeugten mid, daß eine Re
viſion der genannten Werke proteſtantiſher Autoren nicht bloß
nothwendig, ſondern au< möglich ſei. Auf Grund dieſes
Studiums ergab fi) nämlich die Ueberzeugung, daß aus dem ſog.
„crimen mizium“, als weléhes die Zauberei im Mittelalter angeſehen
wurde, wie heute noch Meineid, Ehebru< und Gottesläfterung, die
Jurisprudenz der Reformationszeit ein „crimen exceptum“ ge-
macht hatte, nicht bloß in Bezug auf die Art und Weiſe des
Verfahrens, ſondern au< in Bezug auf die Competenz. Die
Jurisprudenz, welhe im Mittelalter nur den Vollzug der
Strafe hatte, den Hilfs dienſt, (brachium saeculare), nahm jeit
der Carolina au< das Verfahren, den Proceß, ſelbſt in die Hand,
und fo entſtanden die Hexenproceſſe im Abendlande, nicht
dur< Schuld der Kirche, fondern durch Schuld des Staatsabſo-
lutismus, der ſi< damals, begünſtigt durh die Kirchentrennung,
ausbildete, und dur Schuld der fog. Reformation, welche die urfprüng-
lih getrennte Firchlihe Gerichtsbarkeit zu Bunften der Staatsall-
mat ſäculariſiren ließ. Die geiſtlichen Reichsſtände Tatholifcherfeitg
folgten theil- und zeitweiſe dem von der Gegenſeite gegebenen Jm-
pulje in Behandlung der Heyenfache. Bezüglich des zweiten Vorwurfs
ergab ſih aus der zeitgenöſſiſchen Literatur die Thatſache, daß der
proteſtantiſchen Theologie ein ungleih größerer Antheil an der Ver-
breitung und der Unterhaltung des Hexenwahns zufällt als der katho-
lichen Theologie. Ich glaube den Beweis dafür im zweiten Theile
zur Genüge erbracht zu haben. Ueber die überaus reihhaltige hier in
Frage kommende Literatur dürfte {hon der Einbli> in dieſes Werk
dem Leſer einen annähernden Begriff verſchaffen. Au darf ih
darauf billigen Anſpru< erheben, die reihhaltige Predigt-