Sechſtes Kapitel, Reaction des Volkes gegen die Juſtizmorde. 77
Ehewirth, als wenn die Ausſage aus einem Maul geredet werde, ihre Be-
kenntniß verſhraubt, Die Fragen ſeien hier die nämlichen mit Ausſ{hluß
der Frage na< den Complices.
Senat und Doctoren der Jurisprudenz erwiedern :
„So haben wir demnach dieſelben Fragen mit Fleiß verleſen und er-
wogen, berihten darauf und zwar auf die erſte Frag vor Recht: Wofern
den Herrn Conſulenten Sempronium aus- erheblichen , im Rechten ges
gründeten und mit Kaiſer Carl Y. Peinlicher Halsgerichts-Ordnung über-
einſtimmenden Indiciis (wofür wir aber die bloße Denuntiationes sa-
garum niht halten) der Zauberei wegen in Gefängliche Haft gezogen
und zur Peinlichen Frage verdammt, ehe aber dieſelbige an ihm wirkli ift
vollzogen worden, das Laſter der Zauberei und zwar umſtändlih bekennt,
aber denno< na< gethaner Confeſſion nahher wiederum revocirt, daß
er dann wegen ſolches bevorſtehender Urgichts no<hmals wiederum zur
Erkundigung der Wahrheit mit Peinlicher Frage anzugreifen und wegen
Umſtände ſeiner vorigen Bekenntniß und, ob ſolhe der Wahrheit gemäß
oder nicht, zu befragen, wie in specie in beſagter Peinlichen Halsgerichts«
Ordnung art. 57 mit mehreren verordnet iſt, Jm Fall er nun auf der
Tortur ſeine vorige Bekenntuiß reitiriren ſollte, ſo wäre alsdann die Frage
zu beantworten und daneben ſeiner Complices halber zu befragen. Doh
müßte dahei gute Beſcheidenheit gebraut werden, daß er nur in genere
denuncire, und was er bei ſolchen teufeliſhen Actionibus bekennen
möchte, was vor Geſellſchaft gehabt, und wer ihm dazu geholfen gefragt, nicht
aber eine gewiſſe Perſon mit Namen und ob dieſelbige dabeigeweſen ſei, ihm
vorgehalten worden; eine ſole in berührter Criminal Jnſtitution art.
31. in princ. $. 1 ex 2 fein erflärt wird. Denn ſonſten wäre
eine ſolche Frag mehr für eine verbotene Suggeſtion als eine im Recht
erlaubte interrogation zu betrachten. lib. I. $. qui quaestionem 21.
seq. de quaest Math. Steph. ad dict. art. 31, $. 2., ubi plures
allegat und im Rechte gar niht zu verantworten.
Endlich auf die legte tacti species und deren ungehoffte Frage zu
antworten, halten wir dem Rechte gemäß und darin gegründet ſein, daß mit
des Sempronii Hausfrauen Seia eben ſolcher Proceß zu halten, wie bei der
erſten Frag des Sempronii ſelbſten bereits ift angedeutet worden. Von
Recht8wegen. Zur Urkund haben wir unſere Falcultäts-Fnſiegel hierauf
drud>en laſſen.“ So gefchehen Marpurgh den 9. Zulii 1644.
Decanus und andere Doctores der Juriftenfacultät an der Univer-
ſität daſelbſt.
Ueber das Endreſultat dieſer zweijährigen Unterſuhung enthalten die
Acten nichts Näheres; nur findet ſi< no< ein Schreiben des Pfarrers