Full text: Regelung der Motoren elektrischer Bahnen

   
     
     
  
  
   
    
  
  
  
  
  
  
  
  
    
     
       
    
      
  
    
   
       
    
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
98 Sechstes Kapitel. 
   
Die elektromotorische Gegenkraft ist hier auch eine Funktion 
des Werthes x. Es ist: 
E=V—J(r+s.x). 
Nun ist aber Tür-den Punkt ©: J—=21 und x 1, fürB da- 
gegen J ungefähr 12 und x=0,5. Es liegt also E zwischen 
den Grenzen: 442 und 477, zwei Werthen, welche nur um 
7°], auseinandergehen. Wir können also keinen grossen 
Fehler machen, wenn wir ein gleichmässiges Anwachsen der 
elektromotorischen Gegenkraft von Stufe zu Stufe annehmen. 
Bezüglich der Zahl der Stufen sind wir an keine obere 
Grenze gebunden. Je mehr Stufen wir haben, um so besser 
  
können wir uns den jeweiligen Betriebsverhältnissen anpassen; 
denn jede Stufe des Regelungswiderstandes liefert eine Kurve, 
die sich alle zwischen die W-Kurve und die W’-Kurve, also 
in das Arbeitsfeld hineinlagern. 
Wir wollen hier 8 Stufen annehmen, haben also zunächst 
7 Punkte F bis M auf der Kurve CB aufzusuchen, welche 
dieselbe in 8 Theile annähernd gleicher Bogenlänge theilen. 
Jeder Punkt liefert ein Werthpaar von Z und e. Wie oben 
bereits besprochen, wollen wir annehmen, die elektromotorische 
Gegenkraft wachse von Punkt zu Punkt gleichmässig, also 
um ca. 4 Volt. Dann haben wir folgende Werthe: 
C F (+ H J K L M B 
2: 325 285 250 214 183 155 129 104 9 
© 830 91 -Ioa MA 120 110 52 05 
E: 442 446 451 455 459 464 468 473 477 
Es ist nun sehr einfach, mit Hilfe der zweiten Gleichung 
a5 
et 8 
x.J, dann aus der ersten J und schliesslich x —= gs zu er 
mitteln. Letzteres ergiebt sich, wie folgt: 
C F & EB J K L M B 
g’ 
S 1,00. .079 0,601 0,60 0.55 0.52 0,52:0,51:0,50 
woraus für s—=1,65 der parallel zu schaltende Widerstand 
sich nach Seite 89 folgendermassen ergiebt: 
©:6,2 3,35 2,07: 2,07 2,02 1,79 179 1,79-.1,66 
    
  
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.