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I. Grundgesetze des elektrischen Stromes.
Die kontinuirliche Bewegung der Elektrieität durch einen Leiter,
welche man als elektrischen Strom bezeichnet, wird, wie die Strömung
einer Flüssigkeit, hervorgerufen und unterhalten durch eine treibende
mechanische Kraft. Mit dem Vorbehalte einer späteren genaueren
Definition sei aus dem elektrischen Fluidum ein gewisses Quantum
herausgeschöpft gedacht, welches als „Einheit der elektrischen Masse“
bezeichnet werde. Die Menge J der Elektricität, welche sekundlich
durch einen Leiterquerschnitt fliesst, oder die „Stromstärke“, ist
dann offenbar proportional der Kraft F, die jede Masseneinheit vor-
wärts treibt, und dem Querschnitt qg, welcher der Strömung dar-
geboten wird. Bei einem Flüssigkeitsstrome hinge die Durchfluss-
menge noch ab von der Gestalt der Rohre, von Krümmungen u. s. w.
Der elektrische Strom dagegen ist von der Gestalt der Leiter unab-
hängig, wird aber unter sonst gleichen Umständen wesentlich beein-
fusst durch ihren Stoff. Diese Eigenschaft kann man leicht durch
die Annahme erklären, dass die verschiedene mechanische und che-
mische Beschaffenheit der Körper im letzten Grunde in einer ver-
schiedenen Gestalt und Lagerung, oder Bewegung der kleinsten
Theilchen besteht und der elektrische Strom, indem er sich zwischen
den Theilchen hindurchdrängt, verschiedenen Widerstand findet.
Fasst man diesen Einfluss des Stoffes in einer Materialkonstanten }
zusammen, so ergiebt sich also
AK=ioER;
Nach dieser Gleichung kann A als die „specifische Leitungsfähigkeit“
des Materials bezeichnet werden; in der That entspricht A diesem
Begriff, denn die Stromstärke J wird bei gleicher treibender Kraft F’
Roessler. 1