Full text: Elektromotoren für Gleichstrom

   
  
36 II. Grundgesetze des Magnetismus. 
Wie der in Fig. 3 gezeichnete Magnet auf das benachbarte 
Eisenstück, so übt auch jeder Magnetpol einer elektrischen Maschine 
auf das ihm gegenüber liegende Stück des eisernen Ankers eine 
Zugkraft aus. Ist der Anker vollkommen centrisch gelagert, so dass 
der Abstand von den Polen überall gleich ist, und sind die Pole 
sämmtlich gleich stark magnetisirt, so werden offenbar die Zugkräfte 
je zweier gegenüberliegender und darum auch die Kräfte aller Pole 
sich gegenseitig aufheben (Fig. 5, 8, 9). Liegt der Anker aber 
excentrisch, etwa infolge einer Durchbiegung der Welle nach unten 
gesenkt, so wird der Abstand von den oberen Polen grösser und 
die Zugkraft auf den Anker deshalb kleiner als die der unteren 
Pole. Die einseitige magnetische Kraft, welche unter diesen Um- 
ständen auftritt, sucht also das Uebel noch zu verstärken und würde 
mit einer Vergrösserung der Durchbiegung der Welle noch weiter 
wachsen. 
MO +7 
  
Fig. 14. Fig. 15. 
Genau genommen ist es weniger die Veränderung des Abstandes 
der Ankerflächen von den Magnetpolen, welche den einseitigen Zug 
hervorbringt, als die Aenderung der Polstärke selbst. Die magneto- 
motorische Kraft der Schenkelwickelungen, welche die Magnetisirung 
der Pole besorgt, kann nämlich nach dem Grundgesetz des magne- 
tischen Kreises bei grösserem Abstande des Ankers wegen der Er- 
höhung des magnetischen Widerstandes nur eine geringere Kraft- 
linienzahl in den Anker hineinschicken. Um zu erkennen, in welchem 
mathematischen Zusammenhang die Kraftlinienzahl mit der Zugkraft 
steht, muss man anknüpfen an das Grundgesetz der magnetischen 
Kraft, d.i. an 61.88.12. Da diese Gleichung auf den Begriff der 
magnetischen Massen zurückgreift, so möge zunächst von der Vor- 
stellung ausgegangen werden, dass die Polflächen sowohl wie die 
gegenüberliegenden Ankerflächen gleichmässig mit positiven und 
negativen magnetischen Massen belegt sind, und dann möge die Be- 
  
  
   
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.